Beschlussvorlage - 07/SVV/0016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ab dem Schuljahr 2007/2008 sollen an folgenden Schulen Leistungs- und Begabungsklassen eingerichtet werden:

 

- Humboldt-Gymnasium Potsdam (1)

- Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Potsdam (4)

- Voltaire-Gesamtschule Potsdam (9)

 

Die Einrichtung der Klassen erfolgt im Rahmen der beschlossenen und genehmigten Zügigkeiten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach den Schulversuchen „4+8“ und „6+6“ sieht das neue Schulgesetz nunmehr zum Schuljahr 2007/08 Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) vor. Nachfolgende städtische Schulen hatten sich um LuBK beworben:

 

- Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Potsdam (4) – Antrag auf 2 LuBK

- Voltaire-Gesamtschule Potsdam (9)

- Humboldt-Gymnasium Potsdam (1)

- Leibniz-Gymnasium Potsdam (41)

 

Mit Schreiben vom 19. September 2006 schlug das Staatliche Schulamt nach Prüfung der eingereichten Konzepte die Einrichtung von je einer LuBK am Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium und an der Voltaire-Gesamtschule vor. In seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 2006 stimmte der Oberbürgermeister dem Vorschlag mit folgender Begründung zu:

 

Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4)

Die Schule führt seit Jahren erfolgreich den Schulversuch „Leistungsprofilklassen“ durch und hat damit Erfahrungen auf dem Gebiet der Begabungsförderung nachgewiesen. Insofern sollte der Schule die Fortführung dieser Profilierung ermöglicht werden, zumal der Bedarf durch die hohe Anwahl in den vergangenen Jahren bestätigt wurde.

 

Voltaire-Gesamtschule Potsdam (9)

Die Schule hat sich als einzige Gesamtschule des Aufsichtsbereiches des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel um eine Leistungs- und Begabungsklasse beworben. Erfahrungen auf diesem Gebiet hat die Schule im Zusammenhang mit der erfolgreichen Durchführung des Schulversuches „6 + 6“ nachgewiesen.

 

Weiterhin wurde das Humboldt-Gymnasium (1) mit folgender Begründung als Nachrücker vorgeschlagen:

Auch diese Schule hat Erfahrungen auf dem Gebiet der Begabungsförderung im Zusammenhang mit der erfolgreichen Durchführung des Schulversuches „6 + 6“ nachgewiesen. Darüber hinaus wurde die Schule als Stützpunktschule für die Begabungsförderung bestätigt. Es ist nachvollziehbar, dass das Staatliche Schulamt mit Blick auf seinen Aufsichtsbereich nur zwei öffentliche Potsdamer Schulen vorschlägt. Die Genehmigung erfolgt jedoch durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unter Beachtung der Bewerbungen von Schulen des gesamten Landes.

 

Zum Leibniz-Gymnasium (41) wurde dem Staatlichen Schulamt Folgendes mitgeteilt:

Die Schule hat ebenfalls Erfahrungen auf dem Gebiet der Begabungsförderung im Zusammenhang mit der erfolgreichen Durchführung des Schulversuches „Leistungsprofilklassen“ nachgewiesen. Allerdings war die Anwahl vergleichsweise gering, so dass im Schuljahr 2005/2006 keine Leistungsprofilklasse gebildet werden konnte. Insofern wird die Einschätzung des Staatlichen Schulamtes (Nachrangigkeit) geteilt.

 

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2006 teilt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit, dass der Genehmigung der Konzepte des Humboldt-Gymnasiums, des Hermann-von-Helmholtz-Gymnasiums und der Voltaire-Gesamtschule nichts entgegen steht, für die Errichtung der Klassen jedoch ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist, da es sich um einen Ausbau der Schulen gemäß § 105 Abs. 2 Satz 2 Brandenburgisches Schulgesetz handelt.

 

Die Beschlussfassung muss dem MBJS spätestens am 8. März 2007 vorliegen.

 

Es können noch weitere Brandenburger Schulen ihr Konzept bis Februar einreichen, da von 35 möglichen Klassen nach der ersten Auswahlrunde nur 31 bestätigt sind. In Potsdam verlassen mit der Einrichtung der 4 Klassen ( 4. Klasse am Ev. Gymnasium) bereits etwa 100 Schüler eines jeden Jahrgangs zum 5. Schuljahr die Grundschule.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Da die Aufteilung der Gelder für Lehr- und Unterrichtsmittel, Lernmittelfreiheit und Ausstattungen auf der Grundlage der Schülerzahlen der jeweiligen Schulen erfolgt, wird der Mehrbedarf der Schulen mit LuBK durch den Minderbedarf im Grundschulbereich reguliert.

 

Zusätzliche Investitionen sind nicht erforderlich.

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