Beschlussvorlage - 06/SVV/1047

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausbau der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Wiesenrand“ (B2) in den Abschnitten

 

·         Am Lehnitzsee bis Am Rehweg und

·         Am Rehweg bis Am Kirchberg

 

  als KAG-pflichtige Baumaßnahme.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen hatte den Ausbau der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Wiesenrand (B 2 – OT Neu Fahrland), in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Neu Fahrland, in die Finanzplanung 2006 eingestellt.

 

Das Ausbauerfordernis der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Wiesenrand begründet sich durch die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Potsdam als Straßenbaulastträger gemäß §§ 823, 836 und 839 BGB.

Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage Neu Fahrland an der B2 (Am Lehnitzsee bis Am Kirchberg) entspricht nicht der Richtlinie DIN 5044 sowie der EN 13201.

 

Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist auf Grund hoher Lichtpunktabstände, überalterter Leuchten und abschnittsweise fehlende Lichtpunkte zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich.

 

Besonders, da auf der Fahrbahn (in beiden Richtungen) Radfahrer auf einer markierten Radspur geführt werden, ist eine Ausleuchtung des o.a. Straßenabschnittes nach DIN 5044 notwendig.

Der Straßenbaulastträger trägt die Verantwortung für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in den Dunkelstunden.

Eine neu zu planende Straßenbeleuchtungsanlage an der B2 (Am Lehnitzsee bis Am Kirchberg) ermöglich dem Kraftfahrzeugführer ein sicheres und müheloses Sehen im Straßenraum, damit er andere Verkehrsteilnehmer- vor allem den Radfahrer- sicher erkennen kann.

 

Das Bauvorhaben erfordert nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) und der Straßenbaubeitragssatzung vom 19.05.2006 eine 50 %ige Kostenbeteiligung an den bei-tragsfähigen Kosten durch die Anlieger.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung endete mit der Planauslegung ab 12.07.2006 und der Versendung gleichlautender Bürgerbriefe. Im Ergebnis konnte bei beiden geplanten Abschnitten kein positives Votum durch Anlieger für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung erreicht werden.

Der wesentliche und mehrfach genannte Ablehnungsgrund war aus Sicht der Anlieger, dass sie keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der geplanten Baumaßnahme haben und somit diese Baumaßnahme nicht notwendig sei.

 

Beiträge werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung (Verkehrsanlage) wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Der Kreis der bevorteilten Grundstücke beschränkt sich nicht nur auf baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke, sondern auch auf Grundstücke im Außenbereich mit den dort anzutreffenden Nutzungen (Landwirtschaft, Forst).

 

Die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung bewirkt gleichzeitig eine Verbesserung der ganzen Straße. Durch eine Verbesserung der Beleuchtung wird die gesamte Straße besser und gleichmäßiger ausgeleuchtet und damit die Benutzung der Straße erleichtert.

 

Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßem Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtung fest. Die Möglichkeit zur Einlegung von entsprechenden Rechtsmitteln durch die Anlieger ist im weiteren Verfahren gesichert.

 

Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausbaukosten betragen nach Kostenangebot für den

  • Bauabschnitt von der Straße Am Lehnitzsee bis Am Rehweg     ca. 3.100,00..€  und für den
  • Bauabschnitt von der Straße Am Rehweg bis Am Kirchberg      ca. 15.000,00..€.

 

Diese Baukosten sind nach der Straßenbaubeitragssatzung zu 50 % auf die Anlieger umzulegen.

 

Die Finanzierung beider Bauabschnitte ist aus folgender HHSt vorgesehen:

  •  Haushaltsstelle: 63075 96002 „Beleuchtungsanlagen OT Neu Fahrland“

 

Die Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme voraussichtlich in 2008.

Loading...