Beschlussvorlage - 07/SVV/0112
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 32 "Innovationspark Michendorfer Chaussee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2007
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04.04.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.03.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ entschieden (s. Anlagen 1, 1A und 1B).
2. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
3.
Der
Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (s. Anlage 3).
4.
Die
Vereinbarung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“
wird gebilligt (s. Anlage 4).
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(5 Seiten)
- Anlage 1A: Abwägungsvorschlag
zu den während der öffentlichen Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans
und des Bebauungsplans eingebrachten Anregungen der Bürger / der Stellungnahmen
der Öffentlichkeit (5 Seiten)
- Anlage 1B: Abwägungsvorschlag
zu den während der Beteiligung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und
zum Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
/ Behörden (22 Seiten)
- Anlage 2: 22.
Änderung des Flächennutzungsplans „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ mit
Begründung (5 Seiten)
- Anlage 3: Bebauungsplan
mit Plan und Begründung (Plan und 50 Seiten)
- Anlage 4: Vereinbarung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ (3 Seiten)
Zu den Punkten 1. bis 3.:
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 03.11.2004 die öffentliche Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ beschlossen (DS 04/SVV/0697). Die Schaffung der Voraussetzungen für die Ansiedlung der Biologischen Bundesanstalt (BBA) ist bisher eine wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens gewesen.
Die BBA hat sich inzwischen zur Ansiedlung an einem anderen Standort außerhalb Potsdams entschieden. Mit Beschluss vom 01.06.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister aufgefordert, ihr bis zum Dezember 2005 ein Konzept zur weiteren Entwicklung des SAGO-Parks vorzulegen (DS 05/SVV/0386). Am 14.12.2005 hat der Hauptausschuss die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis genommen, in der die veränderte Zielsetzung der Planung dargestellt worden ist. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) hat in ihrem Vorschlag die landesplanerischen Rahmenbedingungen benannt, die als Voraussetzung für eine Entwicklung des ‚SAGO-Geländes’ eingehalten werden müssen. Danach werden für die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans geeignete Standorte als Vorhalteflächen für großflächige gewerbliche Ansiedlungsbegehren gesucht, die an regionale Wachstumskerne angelagert werden sollen. Die Verwaltung hat das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage dieses Vorschlags zur Satzung vorbereitet und damit den planerischen Vorgaben des Landes entsprochen. Unter der Voraussetzung, dass die gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg den Standort SAGO-Gelände im Zuge der gegenwärtigen Überarbeitung als Vorsorgestandort für gewerblich-industrielle Vorhaben festlegt, sieht die GL ihre positive Einschätzung in der Stellungnahme zur Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 07.06.2006 die öffentliche Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ beschlossen (DS 06/SVV/0368).
Gegenstand der Planung ist die Schaffung der Voraussetzungen
für eine städtebauliche Neuordnung der überwiegend brach gefallenen Flächen.
Der Bebauungsplan sieht in generalisierender Form die Ausweisung eines
großflächigen Gewerbegebietes vor. Die Fläche wird bei der Neuaufstellung des
Landesentwicklungsplans als sogenannte Vorhaltefläche für großflächige
gewerbliche Ansiedlungsbegehren berücksichtigt, die an regionale
Wachstumskerne angelagert werden sollen. Nach dieser Definition ist das Areal
für die gewerbliche Nutzung durch einen Großbetrieb vorgesehen.
Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich zur
Einhaltung dieser Festlegung.
Damit dieser Anspruch an eine zukünftige Nutzung auch
umgesetzt werden kann, bedarf es des Abschlusses einer Vereinbarung zwischen
der Landeshauptstadt Potsdam und der Eigentümerin des Areals. Die Vereinbarung
ist Ausdruck der Verständigung der Eigentümer dazu, dass das zukünftige
Gewerbegebiet im Sinne der Planung von einem gewerblichen Großbetrieb
genutzt werden soll.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger / Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange/Behörden
Im Zeitraum vom 8. November bis zum 10. Dezember 2004 wurde
zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan gemäß § 3
Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolge im
Zeitraum vom 15. Juli bis 17. August 2004. An der Planung wurden insgesamt 38
Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein
können, beteiligt. Zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans sind weder
Anregungen der Bürger noch flächennutzungsrelevante Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange eingegangen. Dies ist im Abwägungsprozess berücksichtigt
worden.
Im Zeitraum vom 4. August bis zum 8. September 2006 wurde
zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan gemäß § 3
Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der
Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3
Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 16. Mai bis 23. Juni 2006. An
der Planung wurden insgesamt 40 Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein können, beteiligt. Zur
22. Änderung des Flächennutzungsplans sind keine Stellungnahmen der Bürger
eingegangen.
Zwei flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind eingegangen. Die
unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen bezogen sich auf die Frage der
Berührung der Belange des benachbarten Landkreises durch die 22. Änderung des
Flächennutzungsplans bezüglich des Schutzgutes Boden (Landkreis
Potsdam-Mittelmark) und auf die Frage zur Vereinbarkeit der bisherigen
Darstellung der Nutzung ‚Mischgebiet’ MI im Flächennutzungsplan mit einer
bedarfsgerechten Regionalentwicklung (Regionale Planungsgemeinschaft
Havelland-Fläming).
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind in
den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Anregungen der Bürger / Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Jahr 2004 ist kein
Schreiben mit Anregungen von Bürgern eingegangen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Jahr 2006 ist ein
Schreiben mit der Stellungnahme eines Bürgers eingegangen. Dieses eingegangene
Schreiben bezog sich auf den Bebauungsplan. Die Stellungnahme war auf Fragen
zur Kongruenz der Planung mit dem Landesentwicklungsplan LEPeV sowie zur
Auswirkung der Planung auf die Nachbargemeinde Michendorf bezüglich der
touristischen Entwicklung und des Immissionsschutzes gerichtet.
Die eingegangene Stellungnahme wurde geprüft und ist in den
Abwägungsprozess eingestellt worden.
Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange / der Behörden
Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr
2004 gingen insgesamt 27 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen, die
sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der
Planung zustimmen. In 14 der Stellungnahmen wurde der Planung zugestimmt, in 8
Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben,
die für das Bebauungsplanverfahren unmittelbar nicht relevant sind.
Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen bezogen
sich auf Fragen zu Verkehrslärmimmissionen und zum besonderen Artenschutz
(Landesumweltamt Brandenburg), zum Zugverkehr auf dem Berliner Außenring
(Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen), zu Ausgleichsmaßnahmen
außerhalb des Plangebiets (Landkreis Potsdam-Mittelmark), zum Ersatz und zur
Umwandlung von Waldflächen (Amt für Forstwirtschaft Belzig) und zur
differenzierten Ausweisung der Gewerbegebiete (Liegenschafts- und Bauamt Potsdam).
Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur
aktuellen Planung im Jahr 2006 gingen insgesamt 28 Stellungnahmen zur Planung
ein. Bei denjenigen, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon
ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. In 17 der Stellungnahmen wurde der
Planung zugestimmt, in 8 Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise für die
Umsetzung der Planung gegeben, die für das Bebauungsplanverfahren unmittelbar
nicht relevant sind.
Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen bezogen
sich auf Fragen zum Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsbereich
LEPeV (Landkreis Potsdam-Mittelmark), zur empfohlenen Neubewertung der
geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft (Landesumweltamt Brandenburg), zur
kleinteiligen Versorgung der im Plangebiet arbeitenden Menschen (Handelsverband
Berlin-Brandenburg), zur Reduzierung des Plangebiets um die Flächen des Waldes
(Amt für Forstwirtschaft Belzig), zu Ersatzlebensräumen für geschützte Arten
der Fauna (Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände) und zur möglichen
Kampfmittelbelastung des räumlichen Geltungsbereichs (Zentraldienst der Polizei
Kampfmittelbeseitigungsdienst).
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger / der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Planung folgt dem Vorschlag der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung
(GL), die Fläche des ehemaligen ‚SAGO-Geländes’ als Vorhaltefläche für eine
gewerbliche Großinvestition vorzubereiten, die in die Neuaufstellung des
Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg
LEPeV aufgenommen werden soll.
Die Nachbargemeinde Michendorf hat mit Schreiben vom
11.09.2006 mitgeteilt, dass weder die durch die Gemeinde Michendorf
wahrzunehmenden öffentlichen Belange noch eigene städtebauliche Planungen
berührt seien. Im nachgeordneten Genehmigungsverfahren wird der
Immissionsschutz ein Gegenstand der Prüfung sein.
Entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind aus
der Beteiligung der Bürger / der Öffentlichkeit keine Änderungen der Planung
erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die
Stellungnahme der Öffentlichkeit nicht zu ändern.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der
Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB
Zur Beteiligung in 2004:
Zum Schutz der bürobezogenen Forschungs- und Verwaltungseinrichtungen
innerhalb der eingeschränkten Gewerbegebiete legt die TF 3.1 fest, dass die
zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 (tags) / 45 (nachts)
Lw“ pro qm in dB(A) eingehalten werden müssen.
Es wird auf den Beschluss zur Aktivierung des ‚SAGO-Geländes’ vom
05.03.2003 verwiesen (DS 03/SVV/0114), in dem u.a. die Beibehaltung des
Erschließungsgerüstes gemäß dem Ergebnis der Abwägung festgelegt wurde.
Der Hinweis zum Zugverkehr auf dem Berliner Außenring ist redaktionell
zur Klarstellung und Präzisierung in das Kap. A 2.1 ‚Lage und Geschichte des
Gebietes’ in die Begründung aufgenommen worden.
Das Amt für Forstwirtschaft wird, sofern der Eingriff in Natur und
Landschaft nicht in Gänze im Plangebiet ausgeglichen werden kann, geeignete
Standorte außerhalb benennen, die den betreffenden Unteren Naturschutzbehörden
mitgeteilt werden.
Mit der Oberförsterei Potsdam ist abgestimmt, dass der erforderliche
Ausgleich, bilanziert nach der tatsächlichen Waldinanspruchnahme, im Verhältnis
1 : 2 erfolgt.
Für das Gewerbegebiet GEe 3, das zur Ansiedlung der Biologischen
Bundesanstalt vorgesehen ist, gibt es schon Nutzungsansprüche und
gestalterische Vorstellungen, denen durch Festlegung einer erweiterten
Baukörperausweisung für die überbaubaren Flächen in der Planzeichnung
entsprochen worden ist.
Zur Beteiligung in 2006:
Zu den flächennutzungsplanrelevanten Stellungnahmen erfolgt der Hinweis
auf den Abwägungsprozess im Rahmen der Aufstellung des wirksamen
Flächennutzungsplans, der für das Plangebiet die Möglichkeit der baulichen
Nutzung einräumt und darstellt.
In der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Innovationspark
Michendorfer Chaussee“ erfolgt die Darstellung eines Gewerbegebietes (GE) und
einer Fläche für Wald gemäß den geänderten Entwicklungszielen.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wird der Planung unter der
Voraussetzung zustimmen, dass im Rahmen der Neuaufstellung des
Landesentwicklungsplans LEPeV für das Plangebiet eine Vorhaltefläche für die
Ansiedlung eines gewerblich-industriellen Vorhabens dargestellt wird.
Bezüglich der Unterlagen zu den Grünbelangen wird auf den Beschluss zur
Aktivierung des ‚SAGO-Geländes’ und die Erstellung der „Expertise zur
Bilanzierung von Eingriffen“ verwiesen, in der die Erkenntnisse aus dem
Grünordnungsplan bezüglich der Bestandsbewertung und der Folgen des geplanten
Eingriffs aktualisiert worden sind.
Da über den Bebauungsplan die Vorhaltefläche für die Ansiedlung eines
gewerblichen Großbetriebs gesichert werden soll, ist auf Detailregelungen z.B.
hinsichtlich der Nahversorgung verzichtet worden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet Waldflächen,
die den Charakter des Landschaftsbildes mit prägen. Sie gehören zu den Flächen,
die für die Realisierung der Planung aus dem Landschaftsschutzgebiet ‚Potsdamer
Wald- und Havelseengebiet’ ausgegliedert worden sind.
Der Hinweis zum Umgang mit eventuellen Brut- und Nistplätzen ist als
redaktionelle Klarstellung und Präzisierung als Hinweis ohne Normcharakter in
die Begründung und in die Planzeichnung aufgenommen worden.
Der Hinweis bezüglich der Munitionsfreiheitsbescheinigung ist als
redaktionelle Klarstellung und Präzisierung in Kap. A 4.3 ‚Sonstige Vorgaben’
der Begründung aufgenommen worden.
Nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung ist aus der Beteiligung der
Bürger / der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
/ der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderung der
Planung erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick
auf die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nicht zu ändern.
Zu Punkt 4.:
In Abstimmung mit den Vertretern des Landes Brandenburg
(Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL), Ministerium für
Infrastruktur und Raumordnung, Ministerium für Wirtschaft) führt die
Landeshauptstadt Potsdam das Bebauungsplanverfahren zur Satzung. Planungsziel
ist die Sicherung des ehemaligen ‚SAGO-Geländes’ als Vorsorgestandort für
gewerblich-industrielle Vorhaben. Das Land beabsichtigt, die Fläche bei der
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans als sogenannte Vorhaltefläche für
großflächige gewerbliche Ansiedlungsbegehren zu berücksichtigen, die an
regionale Wachstumskerne angelagert werden sollen. Nach dieser Definition ist
das Areal für die gewerbliche Nutzung durch einen Großbetrieb
vorgesehen. Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich mit dem
Bebauungsplan, auf ihrem im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ liegenden Grundstück eine
dem Planungsziel gemäße Nutzung zu ermöglichen.
Die Landeshauptstadt Potsdam und die Eigentümerin der im
Planungsgebiet liegenden Grundstücke beabsichtigen, das Planungsziel der
Sicherung des ehemaligen ‚SAGO-Geländes’ als Vorsorgestandort für ein gewerblich-industrielles
Vorhaben zu verwirklichen. Dazu schließen sie die Vereinbarung, dass ihre
Flächen nur gemeinsam an einen zukünftigen Nutzer veräußert werden können (s.
Anlage 4).
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Bürger / der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange / der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der
Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und der Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan gefasst und der Vereinbarung zugestimmt werden.
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