Beschlussvorlage - 07/SVV/0108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Feststellung des Wirtschaftsplanes 2007 für den Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam gemäß § 7 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 78 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 2 Nr. 5 GemHVO müssen die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Haushaltsplan beigefügt werden. Sie sind jedoch nicht Bestandteil des Haushalts-planes. Entsprechend § 7 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung hat die Gemeindevertretung unbeschadet des § 35 Abs. 2 GO über die Feststellung und Änderung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe zu entscheiden.

 

Im Vorbericht zum Wirtschaftplan legt der Eigenbetriebsleiter dar, dass die budgetbedingt reduzierte Auftragslage die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgabe zum ordnungsgemäßen Erhalt des Betriebes der Beleuchtungsanlagen erschwert. Träger der Beleuchtungsanlagen ist die Stadt  Potsdam als verkehrssicherungspflichtiger Straßenbaulastträger. Das Anlagevermögen (Beleuchtungsanlagen, Lichtzeichenanlagen, Parkautomaten) ist der Stadt, also nicht dem Eigenbetrieb zugeordnet. Die von der Stadt zu vergütende Ausführung der Leistungen zur Errichtung und Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen ist mit Satzung an den Eigenbetrieb übertragen.

 

Die Stadtverwaltung (GB 4, GB 1 und 907) stellt derzeit gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Überlegungen an, um einerseits den notwendigen Finanzbedarf für Ersatzinvestitionen in die Beleuchtungsanlagen aufzubringen und andererseits den Aufwand zur Unterhaltung anzupassen.

 

Folgende Fragestellung sind derzeit relevant:

 

 

  • Einholung eines unabhängigen Gutachtens zur zukünftigen Aufgabenwahrnehmung bzw. Abgrenzung zwischen städtischen und Eigenbetriebsaufgaben.

 

  • Verwendung von Gewinnabführungen bzw. von Mitteln der allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebes an die Stadt zur Sicherung der Errichtung und Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen.

 

  • Überprüfung der Zuordnung des Anlagevermögens, um die Zuständigkeit und Verantwortung zu korrigieren.

 

  • Budgetabhängigkeit der Erneuerungsinvestitionen (Zustand der Anlagen) und Unterhaltungskosten als auch  Zuverlässigkeitsgrad.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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