Beschlussvorlage - 07/SVV/0108
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- GB 4/Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2007
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Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 78 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 2 Nr. 5 GemHVO
müssen die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe dem Haushaltsplan beigefügt
werden. Sie sind jedoch nicht Bestandteil des Haushalts-planes. Entsprechend §
7 Nr. 3 Eigenbetriebsverordnung hat die Gemeindevertretung unbeschadet des § 35
Abs. 2 GO über die Feststellung und Änderung der Wirtschaftspläne der
Eigenbetriebe zu entscheiden.
Im Vorbericht zum Wirtschaftplan legt der
Eigenbetriebsleiter dar, dass die budgetbedingt reduzierte Auftragslage die
Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgabe zum ordnungsgemäßen Erhalt des
Betriebes der Beleuchtungsanlagen erschwert. Träger der Beleuchtungsanlagen ist
die Stadt Potsdam als
verkehrssicherungspflichtiger Straßenbaulastträger. Das Anlagevermögen
(Beleuchtungsanlagen, Lichtzeichenanlagen, Parkautomaten) ist der Stadt, also
nicht dem Eigenbetrieb zugeordnet. Die von der Stadt zu vergütende Ausführung
der Leistungen zur Errichtung und Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen ist mit
Satzung an den Eigenbetrieb übertragen.
Die Stadtverwaltung (GB 4, GB 1 und 907) stellt derzeit gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Überlegungen an, um einerseits den notwendigen Finanzbedarf für Ersatzinvestitionen in die Beleuchtungsanlagen aufzubringen und andererseits den Aufwand zur Unterhaltung anzupassen.
Folgende Fragestellung sind derzeit relevant:
- Einholung
eines unabhängigen Gutachtens zur zukünftigen Aufgabenwahrnehmung bzw.
Abgrenzung zwischen städtischen und Eigenbetriebsaufgaben.
- Verwendung
von Gewinnabführungen bzw. von Mitteln der allgemeinen Rücklage des
Eigenbetriebes an die Stadt zur Sicherung der Errichtung und Unterhaltung
der Beleuchtungsanlagen.
- Überprüfung
der Zuordnung des Anlagevermögens, um die Zuständigkeit und Verantwortung
zu korrigieren.
- Budgetabhängigkeit
der Erneuerungsinvestitionen (Zustand der Anlagen) und Unterhaltungskosten
als auch
Zuverlässigkeitsgrad.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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61,2 kB
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