Beschlussvorlage - 07/SVV/0113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „2. Barocke Stadterweiterung“ zur Kenntnis und billigt das Abwägungsergebnis der Beteiligung von Bürgern, Ämtern und Trägern öffentlicher Belange.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung      über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Zweite Barocke Stadterweiterung“ der Landeshauptstadt Potsdam.

 

  1. Die Sanierung soll bis zum 31.12.2011 durchgeführt werden.
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Erläuterung

Begründung:

 

Am 18.06.1997 hatte die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, vorbereitende Untersuchungen nach § 141, Abs. 3 BauGB für die Erweiterung des Sanierungsgebietes „2. Barocke Stadterweiterung“ durch den Platz der Einheit durchzuführen.

 

Mit diesem Beschluss waren die Voraussetzungen geschaffen worden, um unter Verwendung von Fördermitteln die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität des Platzes der Einheit nachhaltig zu verbessern.

 

Dazu wurde ein Wettbewerb durchgeführt, in dessen Ergebnis das Zitat der historischen Diagonalwege in Verbindung gesetzt wird mit der Botschaft, dass dies heute ein Platz der Bürger ist, der zu öffentlicher Aneignung – zum Betreten, zum Besteigen und zum Belagern aufruft.

 

In dieser ausdrucksstarken Form ist das Wettbewerbsergebnis als erstes Projekt der Bundesgartenschau 2001 dann auch umgesetzt worden.

 

Mit der Festsetzung des Platzes der Einheit als Sanierungsgebiet (Erweiterung der Sanierungssatzung 2. Barocke Stadterweiterung) wird sichergestellt, dass einerseits die bereits gewährten Fördermittel auch dauerhaft der Landeshauptstadt zugute kommen (d. h., als Zuschuss und nicht nur als Vorfinanzierung gewährt werden) und das andererseits vor Aufhebung der Sanierungssatzung ergänzende Maßnahmen (westlicher Gehwegbereich) zur Verbesserung von Gestaltung und Funktion noch aus Mitteln des Sanierungsverfahrens (Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen) realisiert werden können, ohne damit den Haushalt zu belasten.

 

Siehe dazu auch:

 

Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen zur Ergänzung des Sanierungsgebietes „2. Barocke Stadterweiterung“ gem. Beschluss der STVV vom 16.06.1997 und Begründung zur Ergänzung des Sanierungsgebietes „2. Barocke Stadterweiterung“ vom 21.07.2006 (Anlage 3)

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung erfolgt aus dem Treuhandvermögen des Sanierungsträgers Potsdam für das Fördergebiet Stadterweiterung-Süd. Eine besondere Belastung des Haushaltes der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt nicht.

 

Der Beschlussvorlage beigefügt ist die Kostenübersicht für den Platz der Einheit, die gemäß § 149 BauGB von der Stadt nach dem Stand der Planung aufzustellen ist und eine fundierte Schätzung aller Einnahmen und Ausgaben darstellt.

 

In dieser Kostenübersicht sind die Kosten der Gesamtmaßnahme „Platz der Einheit“ dargestellt. Die Finanzierung erfolgte bisher aus dem Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz zu 80 % aus Mitteln des Bund-Länder-Programms und zu 20 % aus dem kommunalen Mitleistungsanteil.

Die noch zu leistenden Maßnahmen werden im Rahmen der Gesamtmaßnahme Stadterweiterung-Süd aus Ausgleichsbeträgen finanziert und sind somit für den städtischen Haushalt kostenneutral.

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Anlagen

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