Anfrage - 07/SVV/0066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bewohner der Häuser Auf dem Kiewitt 10-13 kritisierten mehrfach die Entfernung der verkehrsbegrenzenden Beschilderung ihres gemischten Fuß-/ Fahrweges, der der einzige Zugang zu ihren Häusern ist.

In Beantwortung meiner Kleinen Anfrage DS 06/SVV/1036 wurde dennoch mitgeteilt, dass die entfernten Schilder nicht wieder aufgestellt werden sollen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Können Sie veranlassen, dass eine Beschilderung mit Zeichen 325 StVO als verkehrsberuhigter Bereich erfolgt?

 

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Erläuterung

 

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