Antrag - 07/SVV/0063
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgang mit Ambrosia artemisiifolia in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2007
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04.04.2007
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02.05.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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15.03.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, noch in dieser Vegetationsperiode
entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung von Ambrosia artemisiifolia einzuleiten.
Dazu
könnte nach Erfahrungen europäischer Kommunen
-
die Verständigung mit anderen deutschen Städten und Gemeinden zu deren Umgang
mit
dieser gesundheitsgefährdenden Pflanze,
-
die umfassende Information über die Morphologie und die Gefahren von Ambrosia
artemisiifolia , über ihre bevorzugten
Standorte, Verteilungswege, Vorsichtsmaßnahmen
und Bekämpfungsmöglichkeiten,
-
die Weisungen an das Grünflächenamt zur Beseitigung der Pflanze im Stadtgebiet
und
-
die Überwachung der Standorte, an denen Ambrosia artemisiifolia bekämpft wurde,
zählen.
Erläuterung
Begründung:
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage DS
06/SVVV/0906 wurde deutlich, dass das Vorkommen dieser invasiven Pflanzenart im
Stadtgebiet bekannt ist.
Mit Verweis auf nicht geklärte von der Pflanze
ausgehende Naturschutzprobleme wurden bisher keine Maßnahmen zu ihrer
Bekämpfung ergriffen.
In einem Workshop der Biologischen Bundesanstalt
für Land- und Forstwirtschaft
vom 28. November 2005 wurde unter anderem
herausgearbeitet, dass die Pflanze eine große potenzielle Gesundheitsgefahr für
die Bevölkerung in Deutschland darstellt und zusätzliche Schadwirkungen in der
Landwirtschaft zu befürchten sind.
Wegen der zu erwartenden weiteren Ausbreitung
sind Maßnahmen zur Bekämpfung der
Ambrosia artemisiifolia dringend geboten, die nur am
Beginn ihrer Ausbreitung erfolgreich sein können.