Antrag - 07/SVV/0117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für künftige städtische Bau- und Großbauvorhaben (inklusive Sanierungsbauvorhaben) bei der Ermittlung mittel- bis langfristiger Betriebskosten für Wärmeerzeugung und Klimatisierung auch den Einsatz oderflächennaher Geothermie in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Geothermisch Heizen und Kühlen ist gerade für die Energieversorgung von Gebäuden in den letzten Jahren eine kostengünstige Alternative geworden. Die Geothermie zeichnet sich im Vergleich zu anderen alternativen Energiequellen durch gute Vorhersagbarkeit und Konstanz des zeitlichen Energiedargebotes aus. So lässt sich mit geothermischen Systemen eine hohe Versorgungssicherheit auch ohne konventionelle Back-up Systeme erreichen. Die Nutzung der grundstückseigenen Erdwärme stellt eine saisonal unabhängige Energiegewinnung dar. Die Technologie beruht auf dem Prinzip des Gebens und Nehmens. Denn durch die Nutzung der Energie aus der Tiefe wird dem Erdreich im Winter Wärme zur Heizung eines Gebäudes entzogen und im Sommer, wenn eine Kühlung des Gebäudes erforderlich ist, wieder ins Erdreich zurückgeführt. Dadurch wird die umweltschädliche CO2-Emission vermieden, weil fossile Energieträger nicht mehr benötigt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Entscheidung für den Einsatz von Technologie zur Nutzung oberflächennaher Geothermie führt mittel- langfristig zu erheblicher Reduktion der Betriebskosten gegenüber konventionell, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen. Zur Erschließung der eigenen Energiequelle ist eine einmalige Investition nötig. Diese Energiequelle kann dann aber über Jahrzehnte hinweg kostenlos und unabhängig von Rohstoffpreisentwicklungen genutzt werden kann.

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