Beschlussvorlage - 07/SVV/0141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) wird Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns. Das Konzept wird jährlich überprüft und aktualisiert, dabei wird die Öffentlichkeit an der Fortschreibung beteiligt.

 

Die Schlüsselmaßnahmen F.1-4 (Innenstadt, Luftschiffhafen, Speicherstadt / Brauhausberg und Stern-Drewitz-Kirchsteigfeld) werden für eine Antragstellung für eine EFRE-Spitzenförderung ab 2007 vorgesehen. Die Konkretisierung und Priorisierung der Einzelprojekte erfolgt in einem weiteren Schritt; dazu sind die genauere Kenntnis der Förderprogramme und weitere kommunalpolitische Beschlüsse nötig. (s. Anlage Teil A)  

 

Die Änderungen und Ergänzungen aus den Ausschüssen und Ortsbeiräten werden in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. (s. Anlage Teil B)

 

Die Anregungen und Projektvorschläge aus dem Fach- und Bürgerforum werden zunächst in den Anhang zum INSEK übernommen. Nach einer Prüfung durch die Verwaltung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Fortschreibung des INSEK über die Berücksichtigung bzw. Aufnahme der Projektvorschläge. (s. Anlage Teil C)

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Erläuterung

Kurzeinführung

 

Das INSEK ist der Vorlage als Anlage beigefügt, es gliedert sich in die Teile:

 

A          Anlass und Ziel

B            Ausgangssituation

C            SWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Potenziale, Hemmnisse)

D         Leitbild „In Bewegung: Potsdam 2020“

E            Handlungskonzept

F          INSEK-Schlüsselmaßnahmen

G            Umsetzungsstrategie / INSEK-Prozess

 

 

Rolle des INSEK für zukünftige Entscheidungen

Das INSEK kann auch als Verständigungsinstrument zwischen der Verwaltung und der Kommunalpolitik Wirksamkeit entfalten. Dies setzt ein gemeinsames Verständnis zum Stellenwert des INSEK im Rahmen der kommunalpolitischen Entscheidungsfindung voraus.

Das Konzept kann und wird keine detaillierten Festlegungen zu Einzelmaßnahmen enthalten. Es stellt den gemeinsamen Handlungsrahmen von Stadtverwaltung, Stadtverordneten und Land zum strategischen Vorgehen bei der Stadt- und Wirtschaftsentwicklung dar. Es strukturiert ohnehin notwendige und von der Kommunalpolitik, der Verwaltung oder auch der Öffentlichkeit initiierte Entscheidungsprozesse und soll Basis für sorgfältig abgewogene projektbezogene Entscheidungen sein, die weiterhin erforderlich sind. Daneben wird über den Zeitraum der Förderperiode eine laufende Anpassung / Fortschreibung erfolgen.

 

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich entschieden, unter dem Schlagwort „Bürgerkommune“ in einen engen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern einzutreten. Dabei geht es über die Information

hinaus um die Gewinnung der Unternehmen, Vereine, Initiativen und einzelner Bürger für konkrete Aktivitäten und Aktionen. Mit der Schlüsselmaßnahme F.7 Bürgerkommune wird diese Zielstellung

klar herausgestellt.

 

Werbung für Potsdam gegenüber dem Land

Das INSEK soll, wie auch das SEK, auf Ebene des Landes Entscheidungsgrundlage für die förderseitige und strategische Unterstützung sein. Es verdeutlicht die strategische Ausrichtung der

Stadt- und Wirtschaftsentwicklung und stellt den Gesamtzusammenhang von Maßnahmen dar, deren finanzielle Förderung erforderlich ist bzw. die der inhaltlichen oder organisatorischen Unterstützung

durch das Land bedürfen.

In den kommenden Jahren werden Fördermittel zunehmend an die Städte und Partner ausgereicht, welche die besten Konzepte vorlegen. Die Landeshauptstadt tritt damit in unmittelbare Konkurrenz und in den Wettbewerb zu den weiteren 25 Städten des Landes Brandenburg, die einem Regionalen Wachstumskern (RWK) angehören. Es ist daher erforderlich, auf Grundlage des SEK und des INSEK beim Land für gute Projekte und Maßnahmen zu werben, Entscheidungen und Unterstützung für sinnvolle Vorhaben und Projekte einzufordern und fortlaufend über den Stand zu berichten.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Beschluss des INSEK hat keine direkten finanziellen Auswirkungen, ist aber Bedingung weiterer Förderung durch das Land und Handlungsrahmen für weitere Investitionsentscheidungen in den benannten Handlungsfeldern.

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Anlagen

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