Antrag - 01/SVV/0250
Grunddaten
- Betreff:
-
Abmarkierung ÖPNV - Trasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Einreicher*:
- Dr.Gunold, A.Michalske, Dr.Seidel, A.Stephan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.04.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine Ausweisung der
Straßenbahntrasse zwischen Reiterweg/Alleestraße und Stadthaus (stadteinwärts)
- mindestens jedoch ab Helene-Lange-Straße - als Busspur aus. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Mai 2001 die Voraussetzungen dafür
zu schaffen.
Dem
Fachausschuss ist kontinuierlich über den Vorgang zu berichten.
Erläuterung
Öffentliche
Verkehrsmittel, die im Stau stehen, sind kontraproduktiv für die
Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Überdies kosten sie den Potsdamer
Verkehrsbetrieb viel Geld, da regelmäßig eine erhöhte Fahrzeuganzahl während
der staugefährdeten Hauptverkehrszeit erforderlich ist. Die Stadtverwaltung hat
darum im März 2001 ein ÖPNV-Beschleunigungsprogramm vorgelegt. Ein
entscheidender Schwachpunkt auf der BUGA-relevanten Strecke zwischen
Bornstedter Feld und Hauptbahnhof, der Straßenabschnitt zwischen Reiterweg/Alleestraße
und dem Stadthaus, ist jedoch von diesem Konzept unberücksichtigt geblieben,
obwohl das Problem von der ViP mehrfach und mit Nachdruck benannt wurde. Hier
ist seit langem die Abmarkierung der Straßenbahntrasse stadteinwärts nötig, um
insbesondere den Betrieb der Straßenbahn weitgehend unabhängig von der
täglichen Stausituation gwährleisten zu können. Das Problem ist im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mehrfach diskutiert worden. Jetzt wurde
allerdings deutlich, dass die Verwaltung von sich aus in dieser Angelegenheit
nicht aktiv werden will.
Die
Stadtverordnetenversammlung kann die Anordnung einer Busspur nicht selbst
beschließen, da es sich dabei um ein Verkehrszeichen handelt. Deshalb soll der
Oberbürgermeister beauftragt werden, durch entsprechende Maßnahmen die
rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die
Ausweisung der Spur durch die Straßenverkehrsbehörde erforderlich sind.