Anfrage - 07/SVV/0150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Durchsicht der mir vorliegenden Planungen zur B-Plan-Bestätigung fiel mir auf, dass außer den Parkflächen in der Tiefgarage des Landtagsneubaus keine weiteren Parkflächen auf den in der Nähe des Landtagsneubaus liegenden Verkehrsflächen ausgezeichnet sind.

Bei den bisherigen Plenarsitzungen des Landtages ist erfahrungsgemäß mit einem Fahrzeugaufkommen von ca. 300 Pkw zu rechnen. Die Tiefgarage weist nachweislich nicht die dafür erforderlichen Parkflächen aus.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Durch welche Maßnahmen gedenkt die Stadtverwaltung das erhöhte Fahrzeugaufkommen an Plenarsitzungstagen auf geeigneten Parkflächen in unmittelbarer Nähe des Landtagsneubaus abzufangen ohne den Abgeordneten des Landtages überlange Fußwege bzw. eine lange Parkplatzsuche zuzumuten?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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