Antrag - 01/SVV/0248

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im § 21 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung ist der Satz :

"Sie sind von dem Antragsteller bzw. der/dem Fraktionsvorsitzenden zu unterzeichnen" ersatzlos zu streichen.

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Erläuterung

Dieser Satz macht die sinnvolle Nutzung des Intranets hinfällig, da die Anträge nach wie vor wegen der Unterschrift zusätzlich ins SVV-Büro getragen werden müssen.

 

In der Regel werden Anträge der Fraktionen u.a. auch in der Sitzung vor dem Tag des Antragschlusses beschlossen. Um die persönliche Unterschrift des Vorsitzenden bzw. des Antragstellers zu erlangen, müssten diese Anträge entweder nach Ende der Fraktionssitzung ausformuliert und geschrieben werden, was für alle Beteiligten wegen der späten Stunde nicht zumutbar ist, oder ein Fraktionsmitglied müsste am nächsten Tag zur Unterschrift bis 12.00 Uhr mittags das Fraktionsbüro aufsuchen. Diese Zeit ist von Berufstätigen kaum wahrzunehmen.

 

Letzendlich hat die ursprüngliche Regelung in den vergangenen 10 Jahren keinerlei Missbrauch begünstigt, so dass die Notwendigkeit dieser Änderung nicht nachvollziehbar ist.

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