Beschlussvorlage - 07/SVV/0183
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN - P 12 "Blöcke 17 Nord und 23 Süd"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2007
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02.05.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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17.04.2007
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Erläuterung
Begründung:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
SAN - P 12 „Blöcke 17 Nord und 23
Süd”
1. Anlass und Erfordernis der
Planaufstellung
Zur Konkretisierung der Sanierungsziele und für die
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung über die Geltungsdauer
der Sanierungssatzung hinaus soll für den Nordbereich des Blockes 17 und den Südbereich
des Blockes 23 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Neben der planungsrechtlichen Sicherung der historisch
gewachsenen Gebäude- und Nutzungsstrukturen in diesem Bereich soll eine
Qualifizierung und Stärkung des Einzelhandels ermöglicht werden.
Nach 1989 und vor Inkrafttreten der Sanierungssatzung
„Holländisches Viertel“ 1992 wurde eine nicht unerhebliche Anzahl von Wohnungen
in den Obergeschossen der Gebäude in diesen beiden Blöcken zu Büros und
Dienstleistungsbetrieben umgenutzt. Nach Aufhebung der Sanierungssatzung
besteht die Gefahr einer weiteren Verdrängung des Wohnens. Die zentrale Lage
der Friedrich-Ebert-Straße und die repräsentative Lage Am Bassin lassen trotz
des großen Leerstandes an Büroflächen in der Innenstadt eine Gefahr der
Umnutzung von Wohnungen in Büroeinheiten in diesen Bereichen erkennen.
Das Planungsgebiet besteht aus zwei Teilgebieten und umfasst
insgesamt eine Fläche von ca. 0,94 ha.
2. Geltungsbereich
Im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes befinden sich folgende Grundstücke
-
Am
Bassin 1-5 und 8-12,
-
Brandenburger
Straße 35/36 anteilig
-
Charlottenstraße
83-89,
-
Friedrich-Ebert-Straße
9-13 und 17-19,
-
Gutenbergstraße
33
Der Geltungsbereich besteht aus zwei räumlich getrennten
Teilbereichen.
Der nördliche Teilbereich des Bebauungsplanes im Block 17
wird begrenzt:
im Norden: durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der
Gutenbergstraße entlang der Grundstücke Friedrich-Ebert-Straße 19,
Gutenbergstraße 33 und Am Bassin 1
im Osten: durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der
Straße Am Bassin entlang der Grundstücke Am Bassin 1-5
im Süden: durch die südlichen Grundstücksgrenzen der
Grundstücke Am Bassin 5 und Friedrich-Ebert-Straße 17
im Westen: durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der
Friedrich-Ebert-Straße entlang der Grundstücke Friedrich-Ebert-Straße 17, 18
und 19
Der südliche Teilbereich des Bebauungsplanes im Block 23
wird begrenzt:
im Norden: durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der
Grundstücke Am Bassin 8 und Friedrich-Ebert-Straße 13, die südliche
Grundstücksgrenze des Grundstücks Friedrich-Ebert-Straße 14 und die südliche
Gebäudekante des zweigeschossigen Anbaus an das Vorderhaus auf dem Grundstück
Brandenburger Straße 35/36
im Osten: durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der
Straße Am Bassin entlang der Grundstücke Am Bassin 8-12
im Süden: durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der
Charlottenstraße entlang der Grundstücke Am Bassin 12, Charlottenstraße 83-89
und Friedrich-Ebert-Straße 9
im Westen: durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der
Friedrich-Ebert-Straße entlang der Grundstücke Friedrich-Ebert-Straße 9 bis 13
Zwischen diesen Teilbereichen (Block 17 Nord und Block 23
Süd) regelt der rechtskräftige Bebauungsplan SAN – P 05 „Brandenburger Straße“
die zulässige Art der baulichen Nutzung.
3. Bestehende Situation
Die Ostseite der Friedrich-Ebert-Straße ist durch die für
die Zweite Barocke Stadterweiterung typische, kleinteilige Struktur von
parzellenbezogener Blockrandbebauung und Hofgebäuden geprägt. In der
Charlottenstraße und der Straße Am Bassin ist der Blockrand mit den von Gontard
um 1776 errichteten repräsentativen Bürgerhäusern bebaut, deren Fassaden
teilweise gebäudeübergreifend gestaltet sind.
Die Friedrich-Ebert-Straße ist neben der Brandenburger
Straße die Hauptgeschäftsstraße in der Innenstadt. Sie ist durch Einzelhandel
und Gastronomie in den Erdgeschossen und Arztpraxen, Anwaltskanzleien und
ähnliche Betriebe und vereinzelt noch Wohnen im ersten Obergeschoss sowie
Wohnen in den Dachgeschossen gekennzeichnet.
In der Gutenbergstraße und in der Straße Am Bassin ist eine
vollkommen inhomogene Nutzung vorhanden.
Es gibt
-
reine
Wohngebäude,
-
Gebäude
mit ausschließlich kultureller Nutzung,
-
Gebäude,
die sowohl zu kirchlichen Zwecken genutzt, als auch bewohnt werden,
-
Gebäude,
in denen sich im Erdgeschoss Läden, Handwerksbetriebe, Schank- und
Speisewirtschaften oder Büros befinden und in den Obergeschossen Wohnungen
-
Gebäude,
in denen sich in den Obergeschossen Wohnungen und Büronutzungen befinden,
-
reine
Bürogebäude.
Durch die geringe Verkehrsbelastung, die zentrale Lage mit
guter Nahversorgung, die günstige Belichtung und Ausrichtung der Räume in den
Gebäuden, die Nähe zur Grünfläche und die Sichtbeziehung zum Bassinplatz
gehören die Häuser zu einer der besten Innenstadtwohnlagen. Sie bieten sich
wegen dieser Vorteile und der repräsentativen Fassaden aber eben auch für
repräsentative Büroflächen an.
In der Charlottenstraße werden die Gebäude nur in den
Erdgeschossen durch Läden, Handwerksbetriebe und Dienstleistungsbetriebe
genutzt, während in den Obergeschossen durchgehend gewohnt wird.
4. Ziel der Planung
Der Bebauungsplan soll die Sanierungsziele im Geltungsbereich konkretisieren und sichern. Gleichzeitig soll auch die bauliche und strukturelle Nutzungsmischung im Geltungsbereich unter Berücksichtigung der städtebaulichen und denkmalrechtlichen Bestandsvorgaben planungsrechtlich gesichert werden.
Es soll vermieden werden, dass in diesem Bereich nach der
Aufhebung der Sanierungssatzung die Wohnfunktion durch Büro- und
Praxisnutzungen weiter verdrängt wird. Die Nutzungsänderung würde an anderen
Stellen der Innenstadt zu dauerhaften Leerständen von Gewerberäumen führen, die
nicht für andere Zwecke geeignet sind (rein nordbelichtete Seitenflügel).
Im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße soll der Einzelhandel
gestärkt werden.
Die Einrichtung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und
soziale Zwecke soll unterstützt werden.
Zusätzliche Versiegelungen und Verdichtungen sollen durch
die Beschränkung des Maßes der baulichen Nutzung verhindert werden.
Über Festsetzungen zur Begrünung sollen die
Aufenthaltsqualität auf den Freiflächen und das Kleinklima in diesem dicht
bebauten Gebiet verbessert werden.
5. Flächennutzungsplan
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes SAN - P
12 „Blöcke 17 Nord und 23 Süd” liegt im Bereich des Flächennutzungsplanes der
Landeshauptstadt Potsdam, bekannt gemacht am 04.10.2001. Im FNP ist für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN – P 12 als Nutzung ein besonderes
Wohngebiet gemäß § 4a Baunutzungsverordnung mit der Dichtestufe 4 vorgesehen.
Der Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan mit Stand vom
Dezember 2006 sieht eine gemischt genutzte Baufläche für den Geltungsbereich
des Bebauungsplans SAN – P 12 vor.
6. Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
7. Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch neugefasst
durch Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I Nr. 52, S. 2414), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I
Nr. 64, S. 3316)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,9 kB
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