Antrag - 07/SVV/0093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen inwieweit für die Reiherbergstraße ab

Einmündung der Karl Liebknechtstraße in Richtung Bornstedt bis zur Einmündung des

Kossätenweges eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Km/h angeordnet werden kann.

Das Ergebnis der Prüfung  soll der Stadtverordnetenversammlung am 04. April 2007 vorgetragen werden.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der genannte Straßenabschnitt ist für den fließenden Verkehr mit der zur Zeit gültigen Geschwindigkeit nicht mehr geeignet. Durch die Bauvorhaben in Golm ist ein höheres Verkehrsaufkommen vorhanden.

Für die Fußgänger gibt es nur einen Fußweg. Der ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. An diesem Straßenabschnitt befindet sich das Gemeindehaus, das Landhotel, der Arzt, Dienstleistungsangebote und die Hauptzufahrt zum Kindergarten.      

Alle Verkehrsteilnehmer sind somit in verkehrsreichen Zeiten stark gefährdet.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte nach Abschluss aller Bauarbeiten an der Reiherbergstraße neu definiert werden.

 

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