Antrag - 07/SVV/0094

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Auswirkungen für die Landeshauptstadt hinsichtlich des Inkrafttretens der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufzuzeigen und darzulegen, welche Herausforderungen auf die Stadt Potsdam bei der Umsetzung dieser Richtlinie zukommen.

 

Hierzu ist in einer der nächsten Hauptausschusssitzungen zu berichten.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist in Landesrecht umgesetzt.

Die Kommunen sind zwar laut Gesetzt nicht zuständige Behörde dieser wasserwirtschaftlichen Planungen, jedoch bedeutende Adressaten.

Die Stadt Potsdam ist z.B. Trägerin der Bauleitplanung, Unterhaltspflichtig für die städtischen Gewässer, verantwortlich für die Wasserversorgung, Betreiberin von Abwasserversorgungsanlagen und auch als untere Wasser- und Naturschutzbehörde von den Maßnahmeplanungen betroffen.

Die Zeitspanne bei der Umsetzung der Feinstaubrichtlinie bis zur Erstellung eines Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt haben gezeigt, dass eine möglichst frühe Befassung mit dem Thema nötig ist.

 

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