Beschlussvorlage - 07/SVV/0112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ entschieden (s. Anlagen 1, 1A und 1B).

 

2.      Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

4.      Die Vereinbarung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ wird gebilligt (s. Anlage 4).

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Erläuterung

Begründung:       Anlage 1

 

 

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

- Anlage 1:                   Kurzeinführung (5 Seiten)

- Anlage 1A:                Abwägungsvorschlag zu den während der öffentlichen Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans eingebrachten Anregungen der Bürger / der Stellungnahmen der Öffentlichkeit (5 Seiten)

- Anlage 1B:                Abwägungsvorschlag zu den während der Beteiligung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange / Behörden (22 Seiten)

- Anlage 2:                  22. Änderung des Flächennutzungsplans „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ mit Begründung (5 Seiten)

- Anlage 3:                  Bebauungsplan mit Plan und Begründung (Plan und 50 Seiten)

- Anlage 4:                  Vereinbarung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ (3 Seiten)

 

Zu den Punkten 1. bis 3.:

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 03.11.2004 die öffentliche Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ beschlossen (DS 04/SVV/0697). Die Schaffung der Voraussetzungen für die Ansiedlung der Biologischen Bundesanstalt (BBA) ist bisher eine wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens gewesen.

 

Die BBA hat sich inzwischen zur Ansiedlung an einem anderen Standort außerhalb Potsdams entschieden. Mit Beschluss vom 01.06.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister aufgefordert, ihr bis zum Dezember 2005 ein Konzept zur weiteren Entwicklung des SAGO-Parks vorzulegen (DS 05/SVV/0386). Am 14.12.2005 hat der Hauptausschuss die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis genommen, in der die veränderte Zielsetzung der Planung dargestellt worden ist. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) hat in ihrem Vorschlag die landesplanerischen Rahmenbedingungen benannt, die als Voraussetzung für eine Entwicklung des ‚SAGO-Geländes’ eingehalten werden müssen. Danach werden für die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans geeignete Standorte als Vorhalteflächen für großflächige gewerbliche Ansiedlungsbegehren gesucht, die an regionale Wachstumskerne angelagert werden sollen. Die Verwaltung hat das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage dieses Vorschlags zur Satzung vorbereitet und damit den planerischen Vorgaben des Landes entsprochen. Unter der Voraussetzung, dass die gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg den Standort SAGO-Gelände im Zuge der gegenwärtigen Überarbeitung als Vorsorgestandort für gewerblich-industrielle Vorhaben festlegt, sieht die GL ihre positive Einschätzung in der Stellungnahme zur Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 07.06.2006 die öffentliche Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ beschlossen (DS 06/SVV/0368).

 

Gegenstand der Planung ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung der überwiegend brach gefallenen Flächen. Der Bebauungsplan sieht in generalisierender Form die Ausweisung eines großflächigen Gewerbegebietes vor. Die Fläche wird bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans als sogenannte Vorhaltefläche für großflächige gewerbliche Ansiedlungsbegehren berücksichtigt, die an regionale Wachstumskerne angelagert werden sollen. Nach dieser Definition ist das Areal für die gewerbliche Nutzung durch einen Großbetrieb vorgesehen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Festlegung.

 

Damit dieser Anspruch an eine zukünftige Nutzung auch umgesetzt werden kann, bedarf es des Abschlusses einer Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Eigentümerin des Areals. Die Vereinbarung ist Ausdruck der Verständigung der Eigentümer dazu, dass das zukünftige Gewerbegebiet im Sinne der Planung von einem gewerblichen Großbetrieb genutzt werden soll.

 

Zusammenfassung der Anregungen der Bürger / Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange/Behörden

Im Zeitraum vom 8. November bis zum 10. Dezember 2004 wurde zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolge im Zeitraum vom 15. Juli bis 17. August 2004. An der Planung wurden insgesamt 38 Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein können, beteiligt. Zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans sind weder Anregungen der Bürger noch flächennutzungsrelevante Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen. Dies ist im Abwägungsprozess berücksichtigt worden.

 

Im Zeitraum vom 4. August bis zum 8. September 2006 wurde zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 16. Mai bis 23. Juni 2006. An der Planung wurden insgesamt 40 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein können, beteiligt. Zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans sind keine Stellungnahmen der Bürger eingegangen.

Zwei flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind eingegangen. Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen bezogen sich auf die Frage der Berührung der Belange des benachbarten Landkreises durch die 22. Änderung des Flächennutzungsplans bezüglich des Schutzgutes Boden (Landkreis Potsdam-Mittelmark) und auf die Frage zur Vereinbarkeit der bisherigen Darstellung der Nutzung ‚Mischgebiet’ MI im Flächennutzungsplan mit einer bedarfsgerechten Regionalentwicklung (Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming).

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

Anregungen der Bürger / Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Jahr 2004 ist kein Schreiben mit Anregungen von Bürgern eingegangen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Jahr 2006 ist ein Schreiben mit der Stellungnahme eines Bürgers eingegangen. Dieses eingegangene Schreiben bezog sich auf den Bebauungsplan. Die Stellungnahme war auf Fragen zur Kongruenz der Planung mit dem Landesentwicklungsplan LEPeV sowie zur Auswirkung der Planung auf die Nachbargemeinde Michendorf bezüglich der touristischen Entwicklung und des Immissionsschutzes gerichtet.

 

Die eingegangene Stellungnahme wurde geprüft und ist in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange / der Behörden

Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2004 gingen insgesamt 27 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. In 14 der Stellungnahmen wurde der Planung zugestimmt, in 8 Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben, die für das Bebauungsplanverfahren unmittelbar nicht relevant sind.

Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen bezogen sich auf Fragen zu Verkehrslärmimmissionen und zum besonderen Artenschutz (Landesumweltamt Brandenburg), zum Zugverkehr auf dem Berliner Außenring (Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen), zu Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets (Landkreis Potsdam-Mittelmark), zum Ersatz und zur Umwandlung von Waldflächen (Amt für Forstwirtschaft Belzig) und zur differenzierten Ausweisung der Gewerbegebiete (Liegenschafts- und Bauamt Potsdam).

 

Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur aktuellen Planung im Jahr 2006 gingen insgesamt 28 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. In 17 der Stellungnahmen wurde der Planung zugestimmt, in 8 Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben, die für das Bebauungsplanverfahren unmittelbar nicht relevant sind.

Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen bezogen sich auf Fragen zum Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsbereich LEPeV (Landkreis Potsdam-Mittelmark), zur empfohlenen Neubewertung der geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft (Landesumweltamt Brandenburg), zur kleinteiligen Versorgung der im Plangebiet arbeitenden Menschen (Handelsverband Berlin-Brandenburg), zur Reduzierung des Plangebiets um die Flächen des Waldes (Amt für Forstwirtschaft Belzig), zu Ersatzlebensräumen für geschützte Arten der Fauna (Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände) und zur möglichen Kampfmittelbelastung des räumlichen Geltungsbereichs (Zentraldienst der Polizei Kampfmittelbeseitigungsdienst).

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger / der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung folgt dem Vorschlag der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL), die Fläche des ehemaligen ‚SAGO-Geländes’ als Vorhaltefläche für eine gewerbliche Großinvestition vorzubereiten, die in die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg LEPeV aufgenommen werden soll.

 

Die Nachbargemeinde Michendorf hat mit Schreiben vom 11.09.2006 mitgeteilt, dass weder die durch die Gemeinde Michendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange noch eigene städtebauliche Planungen berührt seien. Im nachgeordneten Genehmigungsverfahren wird der Immissionsschutz ein Gegenstand der Prüfung sein.

 

Entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind aus der Beteiligung der Bürger / der Öffentlichkeit keine Änderungen der Planung erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Stellungnahme der Öffentlichkeit nicht zu ändern.

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB

Zur Beteiligung in 2004:

Zum Schutz der bürobezogenen Forschungs- und Verwaltungseinrichtungen innerhalb der eingeschränkten Gewerbegebiete legt die TF 3.1 fest, dass die zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 (tags) / 45 (nachts) Lw“ pro qm in dB(A) eingehalten werden müssen.

 

Es wird auf den Beschluss zur Aktivierung des ‚SAGO-Geländes’ vom 05.03.2003 verwiesen (DS 03/SVV/0114), in dem u.a. die Beibehaltung des Erschließungsgerüstes gemäß dem Ergebnis der Abwägung festgelegt wurde.

 

Der Hinweis zum Zugverkehr auf dem Berliner Außenring ist redaktionell zur Klarstellung und Präzisierung in das Kap. A 2.1 ‚Lage und Geschichte des Gebietes’ in die Begründung aufgenommen worden.

 

Das Amt für Forstwirtschaft wird, sofern der Eingriff in Natur und Landschaft nicht in Gänze im Plangebiet ausgeglichen werden kann, geeignete Standorte außerhalb benennen, die den betreffenden Unteren Naturschutzbehörden mitgeteilt werden.

 

Mit der Oberförsterei Potsdam ist abgestimmt, dass der erforderliche Ausgleich, bilanziert nach der tatsächlichen Waldinanspruchnahme, im Verhältnis 1 : 2 erfolgt.

 

Für das Gewerbegebiet GEe 3, das zur Ansiedlung der Biologischen Bundesanstalt vorgesehen ist, gibt es schon Nutzungsansprüche und gestalterische Vorstellungen, denen durch Festlegung einer erweiterten Baukörperausweisung für die überbaubaren Flächen in der Planzeichnung entsprochen worden ist.

 

Zur Beteiligung in 2006:

Zu den flächennutzungsplanrelevanten Stellungnahmen erfolgt der Hinweis auf den Abwägungsprozess im Rahmen der Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplans, der für das Plangebiet die Möglichkeit der baulichen Nutzung einräumt und darstellt.

In der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ erfolgt die Darstellung eines Gewerbegebietes (GE) und einer Fläche für Wald gemäß den geänderten Entwicklungszielen.

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wird der Planung unter der Voraussetzung zustimmen, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans LEPeV für das Plangebiet eine Vorhaltefläche für die Ansiedlung eines gewerblich-industriellen Vorhabens dargestellt wird.

 

Bezüglich der Unterlagen zu den Grünbelangen wird auf den Beschluss zur Aktivierung des ‚SAGO-Geländes’ und die Erstellung der „Expertise zur Bilanzierung von Eingriffen“ verwiesen, in der die Erkenntnisse aus dem Grünordnungsplan bezüglich der Bestandsbewertung und der Folgen des geplanten Eingriffs aktualisiert worden sind.

 

Da über den Bebauungsplan die Vorhaltefläche für die Ansiedlung eines gewerblichen Großbetriebs gesichert werden soll, ist auf Detailregelungen z.B. hinsichtlich der Nahversorgung verzichtet worden.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet Waldflächen, die den Charakter des Landschaftsbildes mit prägen. Sie gehören zu den Flächen, die für die Realisierung der Planung aus dem Landschaftsschutzgebiet ‚Potsdamer Wald- und Havelseengebiet’ ausgegliedert worden sind.

 

Der Hinweis zum Umgang mit eventuellen Brut- und Nistplätzen ist als redaktionelle Klarstellung und Präzisierung als Hinweis ohne Normcharakter in die Begründung und in die Planzeichnung aufgenommen worden.

 

Der Hinweis bezüglich der Munitionsfreiheitsbescheinigung ist als redaktionelle Klarstellung und Präzisierung in Kap. A 4.3 ‚Sonstige Vorgaben’ der Begründung aufgenommen worden.

 

Nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung ist aus der Beteiligung der Bürger / der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderung der Planung erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nicht zu ändern.

 

Zu Punkt 4.:

In Abstimmung mit den Vertretern des Landes Brandenburg (Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL), Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Ministerium für Wirtschaft) führt die Landeshauptstadt Potsdam das Bebauungsplanverfahren zur Satzung. Planungsziel ist die Sicherung des ehemaligen ‚SAGO-Geländes’ als Vorsorgestandort für gewerblich-industrielle Vorhaben. Das Land beabsichtigt, die Fläche bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans als sogenannte Vorhaltefläche für großflächige gewerbliche Ansiedlungsbegehren zu berücksichtigen, die an regionale Wachstumskerne angelagert werden sollen. Nach dieser Definition ist das Areal für die gewerbliche Nutzung durch einen Großbetrieb vorgesehen. Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich mit dem Bebauungsplan, auf ihrem im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ liegenden Grundstück eine dem Planungsziel gemäße Nutzung zu ermöglichen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam und die Eigentümerin der im Planungsgebiet liegenden Grundstücke beabsichtigen, das Planungsziel der Sicherung des ehemaligen ‚SAGO-Geländes’ als Vorsorgestandort für ein gewerblich-industrielles Vorhaben zu verwirklichen. Dazu schließen sie die Vereinbarung, dass ihre Flächen nur gemeinsam an einen zukünftigen Nutzer veräußert werden können (s. Anlage 4).

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger / der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange / der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst und der Vereinbarung zugestimmt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung des Bebauungsplans entstehen nicht. Es sind weder verkehrliche Erschließungsmaßnahmen noch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu Lasten der Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.

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Anlagen

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