Beschlussvorlage - 07/SVV/0113
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "2. Barocke Stadterweiterung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2007
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04.04.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.03.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung
nimmt den Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen
zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „2. Barocke Stadterweiterung“ zur
Kenntnis und billigt das Abwägungsergebnis der Beteiligung von Bürgern,
Ämtern und Trägern öffentlicher Belange.
- Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die
förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Zweite Barocke
Stadterweiterung“ der Landeshauptstadt Potsdam.
- Die Sanierung soll bis zum
31.12.2011 durchgeführt werden.
Erläuterung
Begründung:
Am 18.06.1997 hatte die
Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, vorbereitende Untersuchungen
nach § 141, Abs. 3 BauGB für die Erweiterung des Sanierungsgebietes „2. Barocke
Stadterweiterung“ durch den Platz der Einheit durchzuführen.
Mit diesem Beschluss waren die Voraussetzungen geschaffen
worden, um unter Verwendung von Fördermitteln die Gestaltungs- und
Aufenthaltsqualität des Platzes der Einheit nachhaltig zu verbessern.
Dazu wurde ein Wettbewerb durchgeführt, in dessen Ergebnis
das Zitat der historischen Diagonalwege in Verbindung gesetzt wird mit der
Botschaft, dass dies heute ein Platz der Bürger ist, der zu öffentlicher
Aneignung – zum Betreten, zum Besteigen und zum Belagern aufruft.
In dieser ausdrucksstarken Form ist das Wettbewerbsergebnis
als erstes Projekt der Bundesgartenschau 2001 dann auch umgesetzt worden.
Mit der Festsetzung des Platzes der Einheit als Sanierungsgebiet
(Erweiterung der Sanierungssatzung 2. Barocke Stadterweiterung) wird
sichergestellt, dass einerseits die bereits gewährten Fördermittel auch
dauerhaft der Landeshauptstadt zugute kommen (d. h., als Zuschuss und nicht nur
als Vorfinanzierung gewährt werden) und das andererseits vor Aufhebung der
Sanierungssatzung ergänzende Maßnahmen (westlicher Gehwegbereich) zur
Verbesserung von Gestaltung und Funktion noch aus Mitteln des
Sanierungsverfahrens (Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen) realisiert werden
können, ohne damit den Haushalt zu belasten.
Siehe dazu auch:
Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden
Untersuchungen zur Ergänzung des Sanierungsgebietes „2. Barocke
Stadterweiterung“ gem. Beschluss der STVV vom 16.06.1997 und Begründung zur
Ergänzung des Sanierungsgebietes „2. Barocke Stadterweiterung“ vom 21.07.2006
(Anlage 3)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung erfolgt aus dem Treuhandvermögen des
Sanierungsträgers Potsdam für das Fördergebiet Stadterweiterung-Süd. Eine
besondere Belastung des Haushaltes der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt nicht.
Der Beschlussvorlage beigefügt ist die Kostenübersicht für
den Platz der Einheit, die gemäß § 149 BauGB von der Stadt nach dem Stand der
Planung aufzustellen ist und eine fundierte Schätzung aller Einnahmen und
Ausgaben darstellt.
In dieser Kostenübersicht sind die Kosten der Gesamtmaßnahme
„Platz der Einheit“ dargestellt. Die Finanzierung erfolgte bisher aus dem
Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz zu 80 % aus Mitteln des
Bund-Länder-Programms und zu 20 % aus dem kommunalen Mitleistungsanteil.
Die noch zu
leistenden Maßnahmen werden im Rahmen der Gesamtmaßnahme Stadterweiterung-Süd
aus Ausgleichsbeträgen finanziert und sind somit für den städtischen Haushalt
kostenneutral.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23 kB
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25,5 kB
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643,5 kB
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4
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31,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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19 kB
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7
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(wie Dokument)
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354 kB
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