Beschlussvorlage - 07/SVV/0203
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen für ausländische Flüchtlinge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2007
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02.05.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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24.04.2007
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Erläuterung
Begründung:
Die zurzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von
Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen der Landeshauptstadt Potsdam vom
12.08.1999 war aus folgenden Gründen zu überarbeiten:
- Seit
Verabschiedung der Satzung wurden die rechtlichen Grundlagen für die
Erhebung von Gebühren im Landesaufnahmegesetz sowie durch das
Aufenthaltsgesetz fortgeschrieben, die nunmehr auch in die neue Satzung
Eingang finden.
- Das
Bundessozialhilfegesetz wurde durch das Sozialgesetzbuch XII abgelöst.
- Mit
der Sanierung der neuen Übergangseinrichtung am Standort Turmstraße wurden
auch die finanziellen Belastungen neu kalkuliert.
- Am
01.01.2002 erfolgte die Umstellung der Währung von Deutsche Mark in Euro.
Die bisherigen Gebühren der bestehenden Satzung wurden nur umgerechnet.
Jetzt werden die Gebühren entsprechend der neuen Kalkulation erhoben.
Kosten Turmstraße: |
100
Plätze
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Strom und Gas: |
25.000,00 |
(Kosten der Kirschallee) |
Wasser und Abwasser: |
18.113,00 |
(Kosten der Kirschallee) |
Nutzungsentgelt (monatlich): |
10.351,57 |
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Instandhaltung (jährlich): |
9.403,61 |
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Hauswart |
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Treppenhausreinigung
Jahr |
8.071,00 |
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Büroreinigung |
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Gesamt (Jahr): |
184.806,45 ======== |
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Kosten Asyl Lerchensteig |
340 Plätze |
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Vereinbarter Einzelkostensatz
Sachkosten: |
592.872,96 |
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Zzgl. Miete: |
110.388,48 |
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Abschreibung: |
63.256,32 |
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Gesamt (Jahr): |
766,517,76 ======== |
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Kosten gesamt (beide Einrichtungen): |
951.324,21 |
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______________________________________________________________________
Kosten pro Jahr: |
951.324,21 |
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Kosten pro Monat: |
79.277,02 |
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Kosten pro Tag: |
2.607,80 |
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Kosten pro Platz
(440): |
5,93 |
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Mischkostensatz pro Monat und Platz =
180,27 €
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Für das Objekt Turmstrasse wurden für Strom, Gas, Wasser und
Abwasser die Kosten des ÜWH Kirschallee zugrunde gelegt, da für die Turmstrasse
noch keine konkreten Abrechnungen vorliegen.
Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Verbrauche
beider Einrichtungen unmerklich unterscheiden werden, da bei beiden Objekten
von gleichen Bedingungen auszugehen ist.
Da beide Wohnheime einen ähnlichen Ausstattungsstandard
aufweisen, wurde davon abgesehen, unterschiedliche Gebührensätze zu
kalkulieren, sondern auf der Grundlage eines Mischkostensatzes einheitliche
Gebühren festgelegt.
Vom MASGF ist bei der Erhebung von Gebühren eine Staffelung
vorgegeben, die ebenfalls zu berücksichtigen war. So werden für den in § 2 Nr.
1 und 2 LAufnG genannten Personenkreis bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten 90
% und bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten 110 % des Monatssatzes als
Gebühr fällig. Die Nutzungsgebühr für Übergangswohnheime beträgt für den in § 2
Nr. 3 und 5 LAufnG genannten Personenkreis bei einem Aufenthalt bis zu 2 Jahren
100 % und bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Jahren 125 % des Monatssatzes.
Die Gebührensatzung hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt, da der ganz überwiegende Teil des betroffenen Personenkreises auf Sozialleistungen angewiesen ist, so dass regelmäßig ein Gebührenerlass erfolgt.
Ungeachtet dessen sind die Landkreise und kreisfreien Städte
gem. § 5 Abs. 2 LAufnG verpflichtet, entsprechende Gebührensatzungen zu
erlassen.
Die Satzung bedarf nach der Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung der Genehmigung des Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Familie (im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern). Der
vorliegende Entwurf ist bereits mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Familie und dem Ministerium des Innern abgestimmt worden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
HHST.: 43500.11102
Durch die
Gebührensatzung soll die Kommune in die Lage versetzt werden, über die
pauschale Erstattung der Unterbringungskosten durch das Land hinaus zusätzliche
Einnahmen zu erzielen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der betroffene
Personenkreis über eigenes Einkommen verfügt. Da der Personenkreis in der Regel
soziale Leistungen erhalten wird, was einen Gebührenerlass zur Folge hat,
werden die Einnahmen wenn überhaupt nur gering ausfallen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31 kB
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