Beschlussvorlage - 07/SVV/0204

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die kommunale Arbeitsgemeinschaft „Integriertes Verkehrskonzept Potsdam-Mittelmark – Stadt Potsdam“ wird mit Wirkung zum 31. Mai 2007 aufgehoben.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Bisheriges Vorgehen

 

Mit Vertrag vom 01.01.2006 wurde zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, der Landeshauptstadt Potsdam, der Stadt Werder und den Gemeinden Schwielowsee und Michendorf die Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Integriertes Verkehrskonzept Potsdam-Mittelmark – Stadt Potsdam“ vereinbart. Ziel war die Erarbeitung einer abgestimmten Stellungnahme zur Ortsumgehung Potsdam zur gleichlautenden Beschlussfassung im Kreistag und in der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die Sitzungsstruktur der AG sah vor, im Rahmen von 8 Sitzungen zu 6 vereinbarten Themenblöcken Empfehlungen zu erarbeiten und daraus eine abschließende Empfehlung der AG zu beschließen. Die Themenblöcke waren:

A – aktueller Planungs- und Umsetzungsstand in Potsdam und Potsdam-Mittelmark

B – Grundlagen der Verkehrsentwicklung bis 2015 / 2020

C – Zielsetzungen und Kriterien eines regionalen integrierten Verkehrskonzeptes

D – Konsequenzen der Verkehrsinfrastruktur und deren Folgen

E – spezifische Probleme innerhalb vom Stadtgebiet / Autobahnring / angrenzende Bereiche Land-

kreis PM

F – Empfehlungen der kommunalen AG

 

Die AG tagte insgesamt 7 mal, Anfang April wird eine 8. Sitzung stattfinden, auf der alle Vertreter die Möglichkeit haben, ein abschließendes Statement abzugeben. Es ist innerhalb der 7 Sitzungen nicht gelungen, eine Annäherung der Standpunkte zur Verknüpfung der Bundesstraßen B 1 und B 2 über den Templiner See „Havelspange“ zu erzielen. Eine gemeinsame Empfehlung der AG ist lediglich zum Themenblock A zu Stande gekommen. Aus diesem Grund haben die Vertreter in der AG auf ihrer 7. Sitzung beschlossen, den beteiligten Körperschaften die Aufhebung der AG zu empfehlen (siehe Anlage).

 

Der § 6 Kündigung/Aufhebung, Absatz 3 des Vertrages über die Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft hat folgenden Inhalt:

 

„Die Arbeitsgemeinschaft gilt als aufgehoben, sobald die Auflösung von allen Mitgliedern beschlossen wird.“

 

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den von der AG gefassten Beschluss von den politischen Gremien der einzelnen Mitglieder durch einen entsprechenden Beschluss bestätigen zu lassen.

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach der Einstellung der Arbeit der AG wird sich die Landeshauptstadt Potsdam entsprechend ihres Auftrages durch die Stadtverordnetenversammlung weiter für die Realisierung der Havelspange über den Templiner See einsetzen. In einem nächsten Schritt soll das weitere Vorgehen dabei mit dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung abgestimmt werden. Dabei wird eine lösungsorientierte Vorgehensweise beachtet.

 

Dieses Gespräch dient der Vorbereitung eines Verfahrensvorschlages des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur Zusammenführung der Verkehrsentwicklungspläne der Landeshauptstadt Potsdam und des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu einem integrierten Verkehrskonzept. Im Punkt 2 des Beschlusses der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Einstellung der Arbeit der AG ist eine entsprechende Forderung formuliert worden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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