Antrag - 07/SVV/0223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welche Weise sowohl die Belange des UNESCO-Weltkulturerbes als auch die des Anwohnerschallschutzes beim Bau des Parkplatzes in Bornstedt in ausreichendem Maße berücksichtigt werden können. Das von der Stadt in Auftrag gegebene Lärmschutzgutachten sollte in diesem Rahmen überprüft werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Rechtliche Auseinandersetzungen können die Errichtung einer Schallschutzwand von 6 statt 2 Metern Höhe im Schutzbereich des Weltkulturerbes zur Folge haben, was wiederum zu Auseinandersetzungen mit den Denkmalbehörden führen würde. Es ist erforderlich, aktiv und offen mit den Beteiligten nach einer Lösung zu suchen, die in der Änderung des B-Planes oder in Einzelbestimmungen der Baugenehmigung des Parkplatzes bestehen kann. Auf keinen Fall darf es geschehen, dass durch eine Kette zwingender Verwaltungsakte letztlich eine Schädigung des Weltkulturerbes entsteht. Die Kompromissbereitschaft der Denkmalbehörden würde ad absurdum geführt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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