Antrag - 07/SVV/0223
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkplatz in Bornstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
04.04.2007
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welche Weise sowohl die
Belange des UNESCO-Weltkulturerbes als auch die des Anwohnerschallschutzes beim
Bau des Parkplatzes in Bornstedt in ausreichendem Maße berücksichtigt werden
können. Das von der Stadt in Auftrag gegebene Lärmschutzgutachten sollte in
diesem Rahmen überprüft werden.
Erläuterung
Begründung:
Rechtliche
Auseinandersetzungen können die Errichtung einer Schallschutzwand von 6 statt 2
Metern Höhe im Schutzbereich des Weltkulturerbes zur Folge haben, was wiederum
zu Auseinandersetzungen mit den Denkmalbehörden führen würde. Es ist
erforderlich, aktiv und offen mit den Beteiligten nach einer Lösung zu suchen,
die in der Änderung des B-Planes oder in Einzelbestimmungen der Baugenehmigung
des Parkplatzes bestehen kann. Auf keinen Fall darf es geschehen, dass durch
eine Kette zwingender Verwaltungsakte letztlich eine Schädigung des
Weltkulturerbes entsteht. Die Kompromissbereitschaft der Denkmalbehörden würde
ad absurdum geführt.