Antrag - 07/SVV/0173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall der Ablehnung des Förderantrages zum Freizeitbad am Brauhausberg die Voraussetzungen für die zügige Sanierung der Schwimmhalle am Brauhausberg mit der Erschließung von Potentialen zu einer Aufwertung des Standortes zu prüfen und zu sichern.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Nach mehrfacher Verschiebung der Entscheidung des Landesförderausschusses über den Antrag zur Förderung des Niemeyer-Bades muss auch mit der Möglichkeit einer Ablehnung gerechnet werden. Deshalb sollten bereits jetzt die Möglichkeiten zur Sanierung der Schwimmhalle vorbereitet und Aufwendungspotentiale geprüft werden.

 

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