Antrag - 07/SVV/0237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der OBM wird beauftragt,

 

  1. vom bestellten Wirtschaftsprüfer der EWP prüfen zu lassen, ob, und wenn ja inwieweit, die Kalkulation der EWP zum Preisblatt Gartenwasserzähler gesetzlichen Preisvorschriften oder anerkannten Regeln der Ausschreibung solcher Leistungen widerspricht und
  2. entsprechend dem Prüfergebnis zu veranlassen, dass die zutreffenden städtischen Satzungen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung dahin gehend für die EWP verbindlich ergänzt bzw. verändert werden.  

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden gingen 2006 und 2007 insgesamt 3 Beschwerden zur Problematik der Preisbildung für die Installation und Wartung der Gartenwasserzähler zu, mit denen die Unverhältnismäßigkeit von Anschaffungswert zu  Installations- bzw. Wartungskosten gerügt wurden. Abgegebene Erklärungen der EWP sowie die Stellungnahmen der Verwaltung (s.a. Antwort auf die Anfrage des Stadtverordneten Jäkel zur  Drucksachennummer 06/SVV/0655 haben die Zweifel nicht ausgeräumt, dass in die Kalkulation auch Kosten für nicht erbrachte Leistungen   einbezogen werden.   Da die EWP als Dienstleister für die Landeshauptstadt Potsdam zur Erfüllung hoheitsrechtlicher Aufgaben tätig wird , obliegt es dem Oberbürgermeister die entsprechende Überprüfung zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, dass das Prüfergebnis satzungsrechtlich berücksichtigt wird.

 

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