Antrag - 07/SVV/0237
Grunddaten
- Betreff:
-
Gartenwasserzähler
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Mitglieder des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der OBM
wird beauftragt,
- vom bestellten
Wirtschaftsprüfer der EWP prüfen zu lassen, ob, und wenn ja inwieweit, die
Kalkulation der EWP zum Preisblatt Gartenwasserzähler gesetzlichen
Preisvorschriften oder anerkannten Regeln der Ausschreibung solcher
Leistungen widerspricht und
- entsprechend dem Prüfergebnis
zu veranlassen, dass die zutreffenden städtischen Satzungen zur Wasserver-
und Abwasserentsorgung dahin gehend für die EWP verbindlich ergänzt bzw.
verändert werden.
Erläuterung
Begründung:
Dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden gingen 2006 und
2007 insgesamt 3 Beschwerden zur Problematik der Preisbildung für die
Installation und Wartung der Gartenwasserzähler zu, mit denen die
Unverhältnismäßigkeit von Anschaffungswert zu Installations- bzw. Wartungskosten gerügt wurden. Abgegebene
Erklärungen der EWP sowie die Stellungnahmen der Verwaltung (s.a. Antwort auf
die Anfrage des Stadtverordneten Jäkel zur Drucksachennummer 06/SVV/0655 haben die Zweifel nicht ausgeräumt,
dass in die Kalkulation auch Kosten für nicht erbrachte Leistungen einbezogen werden. Da die EWP als Dienstleister für
die Landeshauptstadt Potsdam zur Erfüllung hoheitsrechtlicher Aufgaben tätig
wird , obliegt es dem Oberbürgermeister die entsprechende Überprüfung zu
veranlassen und dafür Sorge zu tragen, dass das Prüfergebnis satzungsrechtlich
berücksichtigt wird.