Beschlussvorlage - 07/SVV/0258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB wird über die Anregungen der Öffentlichkeit und  die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ entsprechend Anlagen 1a und 1b entschieden.

2.      Der Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ (siehe Anlagen 1 und 2) ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

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Erläuterung

                                                                                                                                    Anlage 1

 

Begründung:

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1:                      Kurzeinführung                     (2 Seiten, 1 Plan)

Anlage 1a:                     Abwägungsvorschlag zu den während der zweiten               (8 Seiten)

öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eingegan-

genen Stellungnahmen

Anlage 1b:                     Abwägungsvorschlag zu den während der erneuten                     (4 Seiten)

Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Anlage 2:                     Bebauungsplan mit Begründung                     (43 Seiten Begründung,

                         3 Textl. Festsetzungen

                                                           und 1 Plan)

 

Kurzeinführung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 1. November 2006 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung hat in der Zeit vom 7. Dezember 2006 bis einschließlich 19. Januar 2007 öffentlich ausgelegen. Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 (Stand 25. August 2006) beinhaltet unter anderem den Verzicht auf die Bebaubarkeit rückwärtiger Grundstücksflächen der Flurstücke 198 und 202. Die Umweltbelange wurden bei der Planung ermittelt und im Umweltbericht ausführlich dargestellt.

 

Im Dezember 2006/Januar 2007 sind die von der Planung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der geänderten Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert worden.

 

Die bei der Stadtverwaltung eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine Änderungsvorschläge zu den Festsetzungen des Bebauungsplans. Den Veränderungen des Bebauungsplans stehen keine denkmalpflegerischen Belange der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum entgegen.

 

Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-3 wurden von den Eigentümern dieser  Flächen grundsätzliche Bedenken gegen die geplante Änderung des Bebauungsplans vorgebracht.

Ein Abbruchantrag für die Villa Schöningen wurde bei der Denkmalschutzbehörde eingereicht. Zu einem ablehnenden Bauvorbescheid, für eine Bebauung an der Schwanenallee ist eine Klage anhängig.

 

In der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich die potenzielle Erwerberin des gesamten Grundstücks (Flurstücke 197 und 202) geäußert. Sie beabsichtigt, die Villa Schöningen zu sanieren und auf dem Flurstück 198 in der Kubatur der ehemaligen Remise einen Neubau mit Unterkellerung zu errichten. Die Vorstellungen zur künftigen Nutzung sind folgende:

 

Die Villa:            -    gehobene Gastronomie im Kellergeschoss (Weinkeller)

-          kleine Wohnungen und dazugehörige Nebenräume

-          Räume für kulturelle und künstlerische Angebote

 

Die ehem.

Remise: - gehobene Gastronomie mit Außenplätzen

Die ausgewiesene Bebauungsfläche an der Berliner Straße soll in gleicher Größe (Grundfläche 450 m2) in etwas modifizierter Lage bestehen bleiben. Die Zufahrt zu den Flurstücken und zu den Stellplätzen sollten von der Berliner Straße erfolgen. Es wurde ein städtebauliches Konzept eingereicht (siehe Konzept am Ende dieser Kurzeinführung).

 

Das vorliegende Konzept wurde mit der Unteren Denkmalschutzbehörde einvernehmlich abgestimmt. Die Bereitschaftserklärung des jetzigen Eigentümers zur Rücknahme des Abbruchantrags und zum Verzicht auf weitere rechtliche Auseinandersetzungen im Falle der Einigung ist in Aussicht gestellt. Es soll eine vertragliche Regelung zwischen den Eigentümern und der Erwerberin fixiert werden, die unter der Bedingung geschlossen werden kann, dass das vorgelegte Konzept durch eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs möglich gemacht wird.

 

 

 

Änderung der Planung

 

Die bei der Stadtverwaltung eingegangenen Änderungsvorschläge zu den Festsetzungen des Bebauungsplans sind berücksichtigt worden. Eine Bebauung an der Stelle und in der Kubatur der ehemaligen Remise (Schweizerhaus) an der Schwanenallee wird für städtebaulich verträglich erachtet.

 

Der geänderte Bebauungsplan-Entwurf sieht daher am historischen Standort eine Baukörperausweisung für eine zweigeschossige Bebauung vor. Die bisher vorgesehene kleine zweigeschossige Remise in der Nähe der Villa Schöningen entfällt.

 

Der vorliegendende Bebauungsplan ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Auf Anregung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum wird eine Gerüst-Simulation der Bebauung durchgeführt, die abschließende Klarheit in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des denkmalrechtlichen Umgebungsschutzes herbeiführen soll.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern die Stadtverordnetenversammlung den Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der im Verfahren vorgebrachten Belange und der Änderung des Bebauungsplans bestätigt, kann der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ entstehen der Landeshauptstadt Potsdam keine Kosten.

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Anlagen

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