Beschlussvorlage - 07/SVV/0258
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-3 "Schwanenallee/Berliner Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB wird über die Anregungen der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ entsprechend Anlagen 1a und 1b entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ (siehe Anlagen 1 und 2) ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Erläuterung
Anlage
1
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen
enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung (2 Seiten, 1 Plan)
Anlage 1a: Abwägungsvorschlag zu den während der zweiten (8 Seiten)
öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans eingegan-
genen Stellungnahmen
Anlage 1b: Abwägungsvorschlag zu den während der erneuten (4 Seiten)
Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Bebauungsplan mit Begründung (43 Seiten Begründung,
3 Textl. Festsetzungen
und 1
Plan)
Kurzeinführung
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 1. November 2006 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung hat in der
Zeit vom 7. Dezember 2006 bis einschließlich 19. Januar 2007 öffentlich
ausgelegen. Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3
(Stand 25. August 2006) beinhaltet unter anderem den Verzicht auf die
Bebaubarkeit rückwärtiger Grundstücksflächen der Flurstücke 198 und 202. Die Umweltbelange
wurden bei der Planung ermittelt und im Umweltbericht ausführlich dargestellt.
Im Dezember 2006/Januar 2007 sind
die von der Planung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der geänderten Planung unterrichtet und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung aufgefordert worden.
Die bei der Stadtverwaltung
eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine Änderungsvorschläge zu den
Festsetzungen des Bebauungsplans. Den Veränderungen des Bebauungsplans stehen
keine denkmalpflegerischen Belange der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Berlin-Brandenburg und des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und
Archäologischem Landesmuseum entgegen.
Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 35-3 wurden von den Eigentümern dieser Flächen grundsätzliche Bedenken gegen
die geplante Änderung des Bebauungsplans vorgebracht.
Ein Abbruchantrag für die Villa Schöningen wurde bei der
Denkmalschutzbehörde eingereicht. Zu einem ablehnenden Bauvorbescheid, für eine
Bebauung an der Schwanenallee ist eine Klage anhängig.
In der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich die
potenzielle Erwerberin des gesamten Grundstücks (Flurstücke 197 und 202)
geäußert. Sie beabsichtigt, die Villa Schöningen zu sanieren und auf dem
Flurstück 198 in der Kubatur der ehemaligen Remise einen Neubau mit
Unterkellerung zu errichten. Die Vorstellungen zur künftigen Nutzung sind
folgende:
Die Villa: - gehobene Gastronomie im
Kellergeschoss (Weinkeller)
-
kleine
Wohnungen und dazugehörige Nebenräume
-
Räume
für kulturelle und künstlerische Angebote
Die ehem.
Remise: - gehobene
Gastronomie mit Außenplätzen
Die ausgewiesene Bebauungsfläche an
der Berliner Straße soll in gleicher Größe (Grundfläche 450 m2) in
etwas modifizierter Lage bestehen bleiben. Die Zufahrt zu den Flurstücken und
zu den Stellplätzen sollten von der Berliner Straße erfolgen. Es wurde ein
städtebauliches Konzept eingereicht (siehe Konzept am Ende dieser
Kurzeinführung).
Das vorliegende Konzept wurde mit
der Unteren Denkmalschutzbehörde einvernehmlich abgestimmt. Die
Bereitschaftserklärung des jetzigen Eigentümers zur Rücknahme des
Abbruchantrags und zum Verzicht auf weitere rechtliche Auseinandersetzungen im
Falle der Einigung ist in Aussicht gestellt. Es soll eine vertragliche Regelung
zwischen den Eigentümern und der Erwerberin fixiert werden, die unter der
Bedingung geschlossen werden kann, dass das vorgelegte Konzept durch eine Änderung
des Bebauungsplan-Entwurfs möglich gemacht wird.
Änderung der Planung
Die bei der Stadtverwaltung eingegangenen Änderungsvorschläge zu den Festsetzungen des Bebauungsplans sind berücksichtigt worden. Eine Bebauung an der Stelle und in der Kubatur der ehemaligen Remise (Schweizerhaus) an der Schwanenallee wird für städtebaulich verträglich erachtet.
Der geänderte Bebauungsplan-Entwurf sieht daher am
historischen Standort eine Baukörperausweisung für eine zweigeschossige
Bebauung vor. Die bisher vorgesehene kleine zweigeschossige Remise in der Nähe
der Villa Schöningen entfällt.
Der vorliegendende Bebauungsplan ist mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Auf Anregung der Stiftung Preußische Schlösser
und Gärten Berlin-Brandenburg und dem Brandenburgischen Landesamt für
Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum wird eine Gerüst-Simulation der
Bebauung durchgeführt, die abschließende Klarheit in Bezug auf die Vereinbarkeit
mit den Anforderungen des denkmalrechtlichen Umgebungsschutzes herbeiführen
soll.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern die Stadtverordnetenversammlung den Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der im Verfahren vorgebrachten Belange und der Änderung des Bebauungsplans bestätigt, kann der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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