Dringlichkeitsvorlage - 07/SVV/0289

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA)  für das Haushaltsjahr 2007 einen kommunalen Finanzierungsanteil für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des SGB II in Höhe von 12,6 % des Gesamtverwaltungskostenbudgets (9.254.773,45 Euro, davon Anteil Bund: 8.088.672 Euro, Anteil Kommune: 1.166.101,45 Euro) zur Verfügung zu stellen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der am 07.12.2004 zwischen der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit   Potsdam - im Folgenden „Agentur“ genannt - und der Landeshauptstadt Potsdam – im Folgenden „LHP“ genannt - geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II ist am 30.03.2007 durch die Agentur schriftlich gekündigt worden (s. Anlage 1). Als Kündigungsgrund wurde die bisherige Weigerung der LHP angegeben, der Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils auf 12,6 % an den Gesamtverwaltungskosten der PAGA zuzustimmen.

 

Ob der von der Agentur angegebene Grund zur Kündigung der vertraglich geregelten Voraussetzung für eine Kündigung (wichtiger Grund) entspricht, müsste auf dem gerichtlichen Wege überprüft werden. An der Wirksamkeit der Kündigung müssen deutliche Zweifel bestehen (s.u.).

Wird diese Kündigung tatsächlich zum 31.12.2007 wirksam, so hätte dies die getrennte Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II ab dem 01.01.2008 zur Folge. Die PAGA als Behörde müsste zum Jahresende aufgelöst, das der PAGA seitens der Kommune zur Verfügung gestellte Personal wieder in die Verwaltung der LHP zurückgeführt werden. Die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit folgt im Übrigen aus der Notwendigkeit, für den Haushalt 2007 eine Erhöhung der bislang geplanten Mittel festzusetzen. Die Haushaltsplanungen gehen zur Zeit von einem kommunalen Finanzierungsanteil von 8,09 % (711.972,11 Euro) aus.

 

Die gemeinschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben nach dem per 01.01.2005 in Kraft getretenen  Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) durch die Agentur für Arbeit  Potsdam und der Landeshauptstadt Potsdam basiert auf dem am 07.12.2004 zur Ausführung des § 44 b SGB II geschlossenen öffentlich-rechtlichem Vertrag (vgl. DS-Nr.: 04/ SVV/0832). In der Präambel wurde vereinbart, dass die Aktivitäten der PAGA nach den Grundsätzen der Wirkung und Wirtschaftlichkeit zu erbringen sind.

 

Nach § 20 Abs. 1 S. 1 des Vertrages trägt jeder Vertragspartner die Kosten für das von ihm in die PAGA eingebrachte Personal und die sonstigen Kosten der für ihn von der PAGA wahrgenommenen Aufgaben. Gem. § 19 Abs. 2 des Vertrages trägt der Bund gem. § 46 Abs. 1 SGB II die Verwaltungskosten, soweit die Aufgaben der Bundesagentur obliegen. Aus dem jeweils jährlich von der PAGA aufzustellenden und von der Trägerversammlung zu beschließenden Kapazitäts- und Qualifikationsplan ergibt sich die Gesamtzahl der Arbeitsplätze, die die PAGA für die von ihr wahrgenommenen Aufgaben bereitzustellen hat.

 

Anzumerken ist, dass die Leistungssachbearbeiter/-innen im Rahmen von Mischarbeitsplätzen sowohl die passiven Leistungen der Grundsicherung (originäre Aufgabe – neben der Integration in den Arbeitsmarkt – der Bundesagentur für Arbeit) als auch der Kosten der Unterkunft (KdU) erbringen.

 

Die LHP ist gem. §§ 6 Abs.1 Nr. 2, 22, 23 Abs.3 SGB II originär für die Sicherstellung der KdU für die nach dem SGB II Leistungsberechtigten (neben den in 16 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 SGB II geregelten Aufgaben der sozialen Betreuung und Beratung) zuständig. Die LHP hat der PAGA die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 22 Abs. 1 – 4 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung) und § 23 Abs. 3 SGB II (Erstausstattungen, Klassenfahrten) übertragen.

 

Im Jahr 2006 wurden die durch die LHP ursprünglich finanzierten Stellen wegen der gestiegenen Anzahl der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften auf 12 angehoben. Gleichzeitig wurde zur Sicherstellung des kommunalen Finanzierungsanteils zwischen der Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister, und der PAGA, vertreten durch den Geschäftsführer (GF), eine Vereinbarung zur Finanzierung von insgesamt 15 Stellen ab dem 01.01.2007 sowie der entsprechenden Sachkosten und der anteilig anfallenden Kosten für Geschäftsführung und Assistenz geschlossen. Auf der Basis dieser Vereinbarung zahlt die LHP im Jahr 2007 eine Gesamtsumme von 711.972,11 Euro.

 

Im Januar wurde das von der Bundesagentur (BA) der PAGA im Haushaltsjahr 2007 zur Verfügung gestellte Verwaltungsbudget in Höhe von 8.088.672,00 Euro bekannt gegeben. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein rechnerischer kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) an den Gesamtverwaltungskosten (8.800.644,11 Euro) von 8,09 %.

 

Im Jahr 2006 hatte sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit einer pauschalen Beteiligung der Kommunen einverstanden erklärt, wenn diese pauschale Beteiligung mindestens  12,6 % an den Gesamtkosten des Verwaltungsbudgets der Arbeitsgemeinschaften ausmacht. Ansonsten würde eine Spitzkostenabrechnung auf der Basis von detaillierten Arbeitsplatzaufzeichnungen gefordert. Eine Abrechnung der kommunalen Verwaltungskosten auf der Grundlage von überprüfbaren und qualifizierten Belegen werde akzeptiert. Zeitaufschreibungen und stichprobenartige Organisationsanalysen seien darüber hinaus möglich. Zulässig seien jedoch auch vertragliche Regelungen zur Tragung der kommunalen Verwaltungskosten.

 

Festzustellen ist, dass bundesweit die kommunalen Finanzierungsanteile sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

 

Mit Schreiben des Staatssekretärs des BMAS, Herrn Anzinger, vom 15.02.2007 an das Mitglied des Vorstandes der Bundesagentur, Herrn Alt, bittet dieser bei allen Verträgen, die unter dem angestrebten KFA von 12,6 % liegen eine einvernehmliche Anhebung des Prozentsatzes jeweils vor Ort auszuhandeln. Sollten die Kommunen dazu nicht bereit sein, sei bei diesen zum nächstmöglichen Termin eine Kündigung der entsprechenden Vertragsklausel auszusprechen. Ausdrücklich wird von Herrn Anzinger die Gesamtkündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages in Kauf genommen, sofern eine Teilkündigung nicht möglich sei (s. Anlage 2).

 

Eine Anhebung des KFA auf 12,6 % für das Haushaltsjahr 2007 würde eine zusätzliche Belastung in Höhe von 454.129,34 Euro bedeuten.

 

In der Trägerversammlung vom 22.02.2007 wurde der Geschäftsführer beauftragt, eine Organisationsuntersuchung auszulösen, um die tatsächlichen Kostenanteile zu ermitteln und auch für die LHP transparent und nachvollziehbar zu machen. 

 

Auf Grund der Mitteilung der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur vom 08.03.2007, wonach sich das BMAS und die BA darauf verständigt hätten, Organisationsuntersuchungen nicht mehr zu akzeptieren, wurde von diesem Vorhaben abgesehen. Ein entsprechender Beschluss der Trägerversammlung ist für deren Sitzung am 26.04.2007 vorgesehen.

 

Am 28.03.2007 bot der OBM eine Erhöhung des KFA für 2008 auf 12,6 % sowie als Kompromisslösung für 2007 auf 50 % der Differenz zwischen dem vom BMAS geforderten pauschalen Anteil von 12,6 % und den derzeit tatsächlichen Zahlungen von 8,09 % = 227.064,67 Euro an. Der KFA hätte sich damit auf 10,4 % erhöht. Dieses Angebot wurde durch das BMAS, laut Aussage der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit vom 29.03.2007, mit der Begründung; für Kompromisse gäbe es keine Möglichkeiten mehr; nicht akzeptiert und die Vertragsbeendigung infolge Kündigung angedroht.

 

Gem. § 23 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 07.12.2004 kann der Vertrag von einem der Partner bei „Vorliegen eines wichtigen Grundes“ bis zum 31.03. eines jeden Jahres mit Wirkung zum 31.12. des entsprechenden Jahres aufgekündigt werden.

Ob der Umstand, dass sich die LHP bislang jedenfalls für das Haushaltsjahr 2007 nicht mit einer Erhöhung der Beteiligung auf 12,6 % einverstanden erklärt, einen wichtigen Grund zur Kündigung des Vertrages i.S.d. § 23 Abs. 3 des Vertrages darstellt, wird seitens der LHP erheblich bezweifelt. Der geschlossene Vertrag ist nämlich bis einschließlich 2010 gültig und daher vorher nicht ordentlich kündbar. Die geltend gemachte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund würde voraussetzen, dass es der Agentur „unzumutbar“ ist, den geschlossenen Vertrag mit der LHP fortzusetzen. Eine solche Unzumutbarkeit ist hier nicht zu erkennen.

 

Um jedoch die Arbeitsmarktreform in der LHP nicht grundsätzlich in Frage zu stellen und um im Sinne der betroffenen Menschen die Gewährung der Leistung aus einer Hand auch zukünftig sicherzustellen, erklärte der OBM am 30.03.2007, vertreten durch die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz, schriftlich die Zustimmung der LHP zu einem KFA in Höhe von 12,6 % unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Gremienzustimmung.

 

Am selben Tag, d.h. ebenfalls am 30.03.2007 stellte die Agentur für Arbeit Potsdam der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz die als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu .

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Verwaltungsbudget der PAGA – Bundesmittel (87,4 %) :            8.088.672,00 Euro

Kommunaler Anteil 12,6%:                                                   1.166.101,45 Euro

 

Der Kommunale Anteil ist im Produktplan - Produkt: 3120000 Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II (kameral: Unterabschnitt 40500) in Höhe von 711.972,11 Euro geplant.

 

Produkt: 3120000

-          Produktkonto 3120000.5462000 (Sach- und IT-Kosten für 15 Mitarbeiter) : 170.000 Euro

-          Produkt 3120000 Kontengruppe 50 enthält u.a. 542.000 Euro für 15 Mitarbeiter

 

Die Erhöhung des kommunalen Anteils auf 12,6 % bedeutet eine Mehrbelastung für den Haushalt 2007 in Höhe von 454.129,34 Euro. Die mittelfristige Finanzplanung ist entsprechend anzupassen.

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Anlagen

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