Beschlussvorlage - 07/SVV/0208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 109 „Allee nach Glienicke/An der Sternwarte“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 3).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen durchzuführen (s. Anlage 2)

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

Das Planverfahren soll durch im Personalbestand vorhandene Kapazitäten durchgeführt werden oder unter Nutzung der Möglichkeiten, die sich für die Inanspruchnahme von Personalleasing entsprechend der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter (Beschluss vom 30.08.2006, DS 06/SVV/487) ergeben.

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Anlagen

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