Beschlussvorlage - 07/SVV/0203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen

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Erläuterung

Begründung:

 

Die zurzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen der Landeshauptstadt Potsdam vom 12.08.1999 war aus folgenden Gründen zu überarbeiten:

 

  1. Seit Verabschiedung der Satzung wurden die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Gebühren im Landesaufnahmegesetz sowie durch das Aufenthaltsgesetz fortgeschrieben, die nunmehr auch in die neue Satzung Eingang finden.

 

  1. Das Bundessozialhilfegesetz wurde durch das Sozialgesetzbuch XII abgelöst.

 

  1. Mit der Sanierung der neuen Übergangseinrichtung am Standort Turmstraße wurden auch die finanziellen Belastungen neu kalkuliert.

 

  1. Am 01.01.2002 erfolgte die Umstellung der Währung von Deutsche Mark in Euro. Die bisherigen Gebühren der bestehenden Satzung wurden nur umgerechnet. Jetzt werden die Gebühren entsprechend der neuen Kalkulation erhoben.

         

Kosten Turmstraße:

          100 Plätze                             

 

 

Strom und Gas:

25.000,00

(Kosten der Kirschallee)

Wasser und Abwasser:

18.113,00

(Kosten der Kirschallee)

Nutzungsentgelt (monatlich):

10.351,57

 

Instandhaltung (jährlich):

9.403,61

 

 

 

 

Hauswart

 

 

Treppenhausreinigung             Jahr

8.071,00

 

Büroreinigung

 

 

 

 

 

______________________________________________________________________

Gesamt (Jahr):

   184.806,45

========

 

 

Kosten Asyl Lerchensteig

340 Plätze

 

Vereinbarter Einzelkostensatz

                     Sachkosten:

 

 592.872,96

 

Zzgl. Miete:

110.388,48

 

Abschreibung:

63.256,32

 

 

 

 

Gesamt (Jahr):

766,517,76

========

 

 

Kosten gesamt

(beide Einrichtungen):

 

 951.324,21

 

______________________________________________________________________

 

Kosten pro Jahr:

 

951.324,21

 

Kosten pro Monat:

79.277,02

 

Kosten pro Tag:

2.607,80

 

Kosten pro Platz

                 (440):

 

5,93

 

 

Mischkostensatz pro Monat und Platz  =            180,27 €

                                                                          ======

 


 

 

 

Für das Objekt Turmstrasse wurden für Strom, Gas, Wasser und Abwasser die Kosten des ÜWH Kirschallee zugrunde gelegt, da für die Turmstrasse noch keine konkreten Abrechnungen vorliegen.

Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Verbrauche beider Einrichtungen unmerklich unterscheiden werden, da bei beiden Objekten von gleichen Bedingungen auszugehen ist.

 

Da beide Wohnheime einen ähnlichen Ausstattungsstandard aufweisen, wurde davon abgesehen, unterschiedliche Gebührensätze zu kalkulieren, sondern auf der Grundlage eines Mischkostensatzes einheitliche Gebühren festgelegt.

 

Vom MASGF ist bei der Erhebung von Gebühren eine Staffelung vorgegeben, die ebenfalls zu berücksichtigen war. So werden für den in § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG genannten Personenkreis bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten 90 % und bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten 110 % des Monatssatzes als Gebühr fällig. Die Nutzungsgebühr für Übergangswohnheime beträgt für den in § 2 Nr. 3 und 5 LAufnG genannten Personenkreis bei einem Aufenthalt bis zu 2 Jahren 100 % und bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Jahren 125 % des Monatssatzes.

 

Die Gebührensatzung hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt, da der ganz überwiegende Teil des betroffenen Personenkreises auf Sozialleistungen angewiesen ist, so dass regelmäßig ein Gebührenerlass erfolgt.

 

Ungeachtet dessen sind die Landkreise und kreisfreien Städte gem. § 5 Abs. 2 LAufnG verpflichtet, entsprechende Gebührensatzungen zu erlassen. 

 

Die Satzung bedarf nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Genehmigung des Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern). Der vorliegende Entwurf ist bereits mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie und dem Ministerium des Innern abgestimmt worden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

HHST.: 43500.11102

 

Durch die Gebührensatzung soll die Kommune in die Lage versetzt werden, über die pauschale Erstattung der Unterbringungskosten durch das Land hinaus zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der betroffene Personenkreis über eigenes Einkommen verfügt. Da der Personenkreis in der Regel soziale Leistungen erhalten wird, was einen Gebührenerlass zur Folge hat, werden die Einnahmen wenn überhaupt nur gering ausfallen.  

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Anlagen

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