Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Bericht zum Sachstand  „Inanspruchnahme der Experimentierklausel nach dem

Ersten Brandenburgischen Bürokratieabbaugesetz“.

 

Das Erste Brandenburgische Bürokratieabbaugesetz hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Kommunen zur Erreichung einer größeren Flexibilität und Wirksamkeit im kommunalen Handeln und einer besseren Zufriedenheit der Bürger mit den Maßnahmen des Verwaltung, im Einzelfall von gesetzlichen Vorgaben des Landes abweichen können.

 

Zur Erprobung sind entsprechende Anträge durch die jeweiligen Gemeinden, Städte und Landkreise an das Land zu stellen. Die Anträge sollten nach der Empfehlung der Landesgeschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bis etwa Ende März 2007 beim Land gestellt sein, da der Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards nur bis zur Sommerpause 2007 befristet ist.

 

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Erläuterung

Auftrag und Ziel des Bürokratieabbaugesetzes im Land Brandenburg

 

 

 

Ziel des Ersten Brandenburgischen Bürokratieabbaugesetz ist es, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle landesweit zur Anwendung zu empfehlen. Dazu werden über einen begrenzten Zeitraum Rechtsvorschriften modifiziert angewendet um zu testen, ob dadurch flexibleres Handeln in den Kommunen im Interesse des Bürgers und der Unternehmen möglich ist.

 

 

Mit der Nutzung der Experimentierklausel besteht somit für die Kommunen im Land Brandenburg die Möglichkeit der Erprobung von Lösungen zum Bürokratieabbau und damit auch die Gelegenheit, in der Zeit der Erprobung vom Landesrecht abweichen zu können. In den zeitlich befristeten Ausnahmen vom Landesrecht sollen sich die Kommunen von überflüssigen Vorschriften und unnötigen Belastungen befreien können. Zur Teilnahme an der Erprobung sind von den Kommunen Anträge auf Befreiung von der Anwendung landesrechtlicher Standards über den Städte- und Gemeindebund Brandenburg an das Land zu stellen.

 

 

Die Nutzung der Experimentierklausel wird nicht durch einen kurzfristig gesetzten Termin und kurzfristiges Handeln erfolgreich sein, sondern erst langfristig seine Wirkung entfalten können. Ein wichtiges Anliegen ist es, Elemente einer modernen und effizienten Verwaltung zu erproben und das Verwaltungshandeln prozessorientiert mit verbesserter Qualität zu gestalten. In der Landeshauptstadt Potsdam wird der Abbau bürokratischer Hemmnisse weiterhin ein  Thema auch der Verwaltungsreform sein.

 

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft beim Städte- und Gemeindebund, der das Antragverfahren der Kommunen begleitet und koordiniert. Bis zum 13.Februar 2007 wurden im Land Brandenburg 32 Anträge eingereicht und davon bereits 12 Anträge genehmigt.

 

 

 

Sachstand zu den Anträgen der Landeshauptstadt Potsdam 

 

 

 

§         Am 7.11.2006 erfolgte eine Information zum 1. Bürokratieabbaugesetz Brandenburg, insbesondere über die Möglichkeiten der Experimentierklausel, in der Fachbereichsleitertagung.

 

§         Auf Grund der Umstellung auf ein Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung wurde ein Antrag der LHP auf Ausnahmegenehmigung nach § 94a GO Bbg (zuletzt geändert durch das 1. BbgBAG) „zur Erprobung neuer Steuerungsmodelle und zur Umstellung auf ein Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung“ gestellt. Die Genehmigung wurde von der Kommunalaufsicht erteilt.

 

§         Weiterhin wird ein Antrag auf Harmonisierung der Standards für die Hortbetreuung in Schulen mit den Standards für den Grundschulbereich gestellt.

 

§         Am 27.02.2007 fand eine Sonderberatung in der Landesgeschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg statt. Gegenstand der Beratung waren Anträge zum Schul- und Kitawesen. Hier wurde auch der Antragsentwurf der LHP zur Harmonisierung der Standards für die Hortbetreuung in Schulen mit den Standards für den Grundschulbereich besprochen. Der Entwurf wird von der Arbeitsgruppe (AG) beim Städte- und Gemeindebund Brandenburg (StGB) zur Antragstellung empfohlen.

 

§         Im Aufgabenbereich der Bauaufsicht wird ein Antrag für ein vereinfachtes Verfahren ohne Baugenehmigung bei der Änderung von Farbe und Gestaltung von Werbeanlagen gemäß § 55 BbgBO ohne die Größe der Ansichtfläche zu erhöhen und grundlegend zu verändern, gestellt.

 

§         In der Diskussion sind weiterhin aus dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen Anträge hinsichtlich des Brandenburgischen Wassergesetzes z.B.: Streichung der Genehmigungspflicht bestehender Kanalnetze gemäß § 71 - Genehmigung von Abwasseranlagen, Bestandsschutz für Genehmigungen für Regenwasserläufe in die Vorflut aus der DDR Zeit gemäß § 43 - Gemeingebrauch, Änderung der Begriffsdefinition Abwasser durch die Einführung der Begriffe befestigte Grundstückseinfahrten, öffentliche Straßen, Wege, Gehwege, Radwege gemäß § 64 -Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich. Über den Inhalt dieser Anträge findet derzeit eine verwaltungsinterne Abstimmung insbesondere mit dem Bereich Umwelt und Natur statt.

 

§      Der Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt  beabsichtigt einen Antrag im Rahmen der Vergabe von jugendärztlichen Leistungen an Dritte zu stellen.

 

Entwürfe von Anträgen:

 

1.      Harmonisierung der Standards für die Hortbetreuung in Schulen mit den Standards für den Grundschulbetrieb (Anlage 1a)

2.      „Potsdam pro Gesundheit“ Externe Vertragsleistungen für ausgewählte Fall- und Untersuchungsgruppen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, unter Regie des Gesundheitsamtes und bei erhöhter Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit durch die Landeshauptstadt Potsdam (Anlage 1b)

 

 

Zur weiteren Information über den landesweiten Stand der Anwendung der Standardöffnungsklausel wird als Anlage 2 der Bericht der Staatskanzlei zum Stand der Anwendung der Standardöffnungsklausel beigelegt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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Anlagen

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