Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0253
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstes Brandenburgisches Bürokratieabbaugesetz (1. BbgBAG) - Sachstandsbericht zur Experimentierklausel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Zentrale Steuerungsunterstützung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.04.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.04.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Bericht zum Sachstand „Inanspruchnahme der Experimentierklausel nach dem
Ersten Brandenburgischen Bürokratieabbaugesetz“.
Das
Erste Brandenburgische Bürokratieabbaugesetz hat die rechtlichen
Voraussetzungen geschaffen, dass die Kommunen zur Erreichung einer größeren
Flexibilität und Wirksamkeit im kommunalen Handeln und einer besseren
Zufriedenheit der Bürger mit den Maßnahmen des Verwaltung, im Einzelfall von
gesetzlichen Vorgaben des Landes abweichen können.
Zur
Erprobung sind entsprechende Anträge durch die jeweiligen Gemeinden, Städte und
Landkreise an das Land zu stellen. Die Anträge sollten nach der Empfehlung der
Landesgeschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg bis etwa Ende
März 2007 beim Land gestellt sein, da der Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen
und Standards nur bis zur Sommerpause 2007 befristet ist.
Erläuterung
Auftrag und Ziel des Bürokratieabbaugesetzes im Land Brandenburg
Ziel
des Ersten Brandenburgischen Bürokratieabbaugesetz ist es, neue Maßnahmen zum
Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle landesweit
zur Anwendung zu empfehlen. Dazu werden über einen begrenzten Zeitraum
Rechtsvorschriften modifiziert angewendet um zu testen, ob dadurch flexibleres
Handeln in den Kommunen im Interesse des Bürgers und der Unternehmen möglich
ist.
Mit
der Nutzung der Experimentierklausel besteht somit für die Kommunen im Land
Brandenburg die Möglichkeit der Erprobung von Lösungen zum Bürokratieabbau und
damit auch die Gelegenheit, in der Zeit der Erprobung vom Landesrecht abweichen
zu können. In den zeitlich befristeten Ausnahmen vom Landesrecht sollen sich
die Kommunen von überflüssigen Vorschriften und unnötigen Belastungen befreien
können. Zur Teilnahme an der Erprobung sind von den Kommunen Anträge auf
Befreiung von der Anwendung landesrechtlicher Standards über den Städte- und
Gemeindebund Brandenburg an das Land zu stellen.
Die
Nutzung der Experimentierklausel wird nicht durch einen kurzfristig gesetzten
Termin und kurzfristiges Handeln erfolgreich sein, sondern erst langfristig
seine Wirkung entfalten können. Ein wichtiges Anliegen ist es, Elemente einer
modernen und effizienten Verwaltung zu erproben und das Verwaltungshandeln
prozessorientiert mit verbesserter Qualität zu gestalten. In der
Landeshauptstadt Potsdam wird der Abbau bürokratischer Hemmnisse weiterhin
ein Thema auch der
Verwaltungsreform sein.
Der
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ist Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft beim Städte- und Gemeindebund, der das Antragverfahren der
Kommunen begleitet und koordiniert. Bis zum 13.Februar 2007 wurden im Land
Brandenburg 32 Anträge eingereicht und davon bereits 12 Anträge genehmigt.
Sachstand zu den Anträgen der Landeshauptstadt Potsdam
§
Am 7.11.2006 erfolgte
eine Information zum 1. Bürokratieabbaugesetz Brandenburg, insbesondere über
die Möglichkeiten der Experimentierklausel, in der Fachbereichsleitertagung.
§
Auf Grund der
Umstellung auf ein Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen
der doppelten Buchführung wurde ein Antrag der LHP auf Ausnahmegenehmigung
nach § 94a GO Bbg (zuletzt geändert durch das 1. BbgBAG) „zur Erprobung neuer
Steuerungsmodelle und zur Umstellung auf ein Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung“ gestellt. Die Genehmigung wurde von der
Kommunalaufsicht erteilt.
§
Weiterhin wird ein
Antrag auf Harmonisierung der Standards für die Hortbetreuung in Schulen
mit den Standards für den Grundschulbereich
gestellt.
§
Am 27.02.2007 fand
eine Sonderberatung in der Landesgeschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes
Brandenburg statt. Gegenstand der Beratung waren Anträge zum Schul- und
Kitawesen. Hier wurde auch der Antragsentwurf der LHP zur Harmonisierung
der Standards für die Hortbetreuung in Schulen
mit den Standards für den Grundschulbereich besprochen. Der Entwurf wird von
der Arbeitsgruppe (AG) beim Städte- und Gemeindebund Brandenburg (StGB) zur
Antragstellung empfohlen.
§
Im Aufgabenbereich der
Bauaufsicht wird ein Antrag für ein vereinfachtes Verfahren ohne
Baugenehmigung bei der Änderung von Farbe und
Gestaltung von Werbeanlagen gemäß § 55
BbgBO ohne die Größe der Ansichtfläche zu erhöhen und grundlegend zu verändern,
gestellt.
§
In der Diskussion sind
weiterhin aus dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen Anträge hinsichtlich
des Brandenburgischen Wassergesetzes z.B.: Streichung der Genehmigungspflicht
bestehender Kanalnetze gemäß § 71 - Genehmigung von Abwasseranlagen,
Bestandsschutz für Genehmigungen für Regenwasserläufe in die Vorflut aus der
DDR Zeit gemäß § 43 - Gemeingebrauch, Änderung der Begriffsdefinition Abwasser
durch die Einführung der Begriffe befestigte Grundstückseinfahrten, öffentliche
Straßen, Wege, Gehwege, Radwege gemäß § 64 -Begriffsbestimmungen,
Geltungsbereich. Über den Inhalt dieser Anträge findet derzeit eine
verwaltungsinterne Abstimmung insbesondere mit dem Bereich Umwelt und Natur statt.
§ Der Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt beabsichtigt einen Antrag im Rahmen der
Vergabe von jugendärztlichen Leistungen an Dritte zu stellen.
Entwürfe von Anträgen:
1.
Harmonisierung der
Standards für die Hortbetreuung in Schulen mit den Standards für den
Grundschulbetrieb (Anlage 1a)
2.
„Potsdam pro
Gesundheit“ Externe Vertragsleistungen für ausgewählte Fall- und
Untersuchungsgruppen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, unter Regie des
Gesundheitsamtes und bei erhöhter Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit
durch die Landeshauptstadt Potsdam (Anlage 1b)
Zur
weiteren Information über den landesweiten Stand der Anwendung der
Standardöffnungsklausel wird als Anlage 2 der Bericht der Staatskanzlei zum
Stand der Anwendung der Standardöffnungsklausel beigelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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27,3 kB
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2
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3
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