Antrag - 07/SVV/0171
Grunddaten
- Betreff:
-
Benachteiligung von Hartz IV Kindern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2007
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02.05.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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24.04.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung Potsdam möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird gebeten, eine Bundesratsinitiative des Landes
Brandenburg zu unterstützen.
Ziel
dieser Bundesratsinitiative ist eine Korrektur des SGB II. Geldgeschenke zum
Weihnachtsfest, zur Jugendweihe, Konfirmation und Erstkommunion sind als
zweckbestimmte Einnahmen anzusehen und müssen anrechnungsfrei bleiben.
Bis
zu einer gesetzlichen Neuregelegung fordert die Stadtverordnetenversammlung den
Bundesarbeitsminister Müntefering und die Bundesagentur für Arbeit auf, die
interne Dienstanweisung zum SGB II unverzüglich zu ändern. Es ist eine
Übergangsregelung im Sinne der Betroffenen zu schaffen, damit Geldgeschenke zu
o. g. Anlässen anrechnungsfrei bleiben.
Der
Oberbürgermeister übermittelt dem Bundesarbeitsminister und der Bundesagentur
die Position der Stadtverordnetenversammlung Potsdam in einem entsprechenden
Schreiben.
Erläuterung
Begründung:
Die Anrechnung von Geldgeschenken für ALG II –
Bedarfsgemeinschaften bei Jungendweihen und vergleichbaren Anlässen ist eine
weitere Ausgrenzung von Jugendlichen und ihren Familien in dieser Gesellschaft.
Der Antrag zielt auf eine Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlichen,
unabhängig von ihrer aktuellen Einkommenssituation.