Antrag - 07/SVV/0171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg zu unterstützen.

 

Ziel dieser Bundesratsinitiative ist eine Korrektur des SGB II. Geldgeschenke zum Weihnachtsfest, zur Jugendweihe, Konfirmation und Erstkommunion sind als zweckbestimmte Einnahmen anzusehen und müssen anrechnungsfrei bleiben.

 

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelegung fordert die Stadtverordnetenversammlung den Bundesarbeitsminister Müntefering und die Bundesagentur für Arbeit auf, die interne Dienstanweisung zum SGB II unverzüglich zu ändern. Es ist eine Übergangsregelung im Sinne der Betroffenen zu schaffen, damit Geldgeschenke zu o. g. Anlässen anrechnungsfrei bleiben.

 

Der Oberbürgermeister übermittelt dem Bundesarbeitsminister und der Bundesagentur die Position der Stadtverordnetenversammlung Potsdam in einem entsprechenden Schreiben.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Anrechnung von Geldgeschenken für ALG II – Bedarfsgemeinschaften bei Jungendweihen und vergleichbaren Anlässen ist eine weitere Ausgrenzung von Jugendlichen und ihren Familien in dieser Gesellschaft. Der Antrag zielt auf eine Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer aktuellen Einkommenssituation.

 

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