Beschlussvorlage - 07/SVV/0331

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen :

 

 

Die befristete externe Einstellung eines Erziehers / einer Erzieherin für das Wohnheim der Sportschule ab 1. Mai 2007 zunächst bis zum 31.07.2008, längstens bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin. Die Dauer richtet sich nach dem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiterin.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Nach Abstimmung mit dem Bereich Personal und Organisation stehen keine internen Mitarbeiter/innen mit pädagogischer Ausbildung zur Verfügung.

 

Im Wohnheim der Sportschule fehlt eine Mitarbeiterin krankheitsbedingt seit Oktober 2005. In absehbarer Zeit ist mit einem Ende der Arbeitsunfähigkeit nicht zu rechnen. Entsprechend der Betriebserlaubnis, die das Landesjugendamt erteilt, kann durch die andauernde Reduzierung des pädagogischen Personals die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die Schüler/innen nicht in genügender Weise wahrgenommen werden. In diesem Schuljahr bewohnen fast 400 Schüler/innen das Wohnheim der Sportschule. Das Landesjugendamt legt fest, dass mindestens 27,4 Stellen für pädagogische Fachkräfte vorhanden sein müssen. Durch den krankheitsbedingten Ausfall sind es derzeit nur 26,4 Stellen.

 

Die externe Ausschreibung und Einstellung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit. Der Zeitraum der Einstellung wird befristet vom 1. Mai 2007 zunächst bis zum 31.07.2008, längstens bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin.

 

Entsprechend dem Verfahren bei der Besetzung von Stellen, deren Stelleninhaber krankheitsbedingt länger als 6 Wochen nicht zur Verfügung stehen, bittet der Fachbereich Schule und Sport um eine befristete Einstellung eines Erziehers / einer Erzieherin.

 

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei externer befristeter Einstellung stehen auf der Stelle der Beschäftigten, die krankheitsbedingt nicht im Dienst ist, Personalkosten für die befristete Einstellung zur Verfügung.

Reduzieren

Anlagen

Loading...