Beschlussvorlage - 07/SVV/0329
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristete externe Einstellung einer Arzthelferin im Bereich Gesundheitsamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.04.2007
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Erläuterung
Begründung:
Eine Mitarbeiterin (385 300 07) des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes ist krankheitsbedingt seit dem 01.03.2006 arbeitsunfähig.
Da es sich um eine chronische Krankheit handelt, ist eine Rückkehr an den
Arbeitsplatz für mindestens ein weiteres Jahr nicht abzusehen.
Durch das Fehlen einer Arzthelferin im Kinder- und
Jugendärztlichen Dienst können die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung –
jährliche Reihenuntersuchung der Kinder – nur unzureichend erfüllt werden.
Alle bisherigen Versuche einer internen dauerhaften
Vertretung sind fehlgeschlagen. Aus dem Stellenüberhang der Stadtverwaltung
konnte keine geeignete Mitarbeiterin/Mitarbeiter gefunden werden.
Vertretungen aus dem eigenen Fachbereich können nur
kurzzeitig erfolgen und sind aus diesem Grunde auch wenig effektiv.
Eine dauerhafte Lösung mit einer befristeten Besetzung für
mindestens ein Jahr ist dringend erforderlich. Entsprechend des Stellenanteils
der erkrankten Mitarbeiterin sollte die befristete Einstellung mit 0,75 VZE
erfolgen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die erforderlichen Personalkosten stehen durch die freien
Personalkosten der Langzeiterkrankten (385 300 07) zur Verfügung. Der
Stellenplan weist die Vergütungsgruppe E 6 aus.
Gegebenenfalls kann die
befristete externe Nachbesetzung in der Vergütungsgruppe E 5 erfolgen, so dass
für die Stadtverwaltung eine Einsparung von ca. 1.650 € für 2007 erfolgt.
Darüber hinaus ist denkbar, eine Arbeitslose/Arbeitslosen einzustellen, so dass
u.U. Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden
können.