Beschlussvorlage - 07/SVV/0329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss  möge beschließen:

 

Der befristeten externen Einstellung einer Arzthelferin mit 0,75 VZE für ein Jahr Jugendgesundheitsdienst des Bereiches Gesundheitsamt wird zugestimmt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Mitarbeiterin (385 300 07) des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes ist krankheitsbedingt seit dem 01.03.2006 arbeitsunfähig. Da es sich um eine chronische Krankheit handelt, ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz für mindestens ein weiteres Jahr nicht abzusehen.

 

Durch das Fehlen einer Arzthelferin im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst können die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung – jährliche Reihenuntersuchung der Kinder – nur unzureichend erfüllt werden.

 

Alle bisherigen Versuche einer internen dauerhaften Vertretung sind fehlgeschlagen. Aus dem Stellenüberhang der Stadtverwaltung konnte keine geeignete Mitarbeiterin/Mitarbeiter gefunden werden.

Vertretungen aus dem eigenen Fachbereich können nur kurzzeitig erfolgen und sind aus diesem Grunde auch wenig effektiv.

 

Eine dauerhafte Lösung mit einer befristeten Besetzung für mindestens ein Jahr ist dringend erforderlich. Entsprechend des Stellenanteils der erkrankten Mitarbeiterin sollte die befristete Einstellung mit 0,75 VZE erfolgen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Personalkosten stehen durch die freien Personalkosten der Langzeiterkrankten (385 300 07) zur Verfügung. Der Stellenplan weist die Vergütungsgruppe E 6 aus.

 

Gegebenenfalls kann die befristete externe Nachbesetzung in der Vergütungsgruppe E 5 erfolgen, so dass für die Stadtverwaltung eine Einsparung von ca. 1.650 € für 2007 erfolgt. Darüber hinaus ist denkbar, eine Arbeitslose/Arbeitslosen einzustellen, so dass u.U. Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden können.

 

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