Beschlussvorlage - 07/SVV/0330
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristete externe Einstellung einer Arzthelferin im Bereich Gesundheitsamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.04.2007
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Erläuterung
Begründung:
Eine Mitarbeiterin (385 200 04) des Amts- und Vertrauensärztlichen Dienstes ist krankheitsbedingt seit dem 22.01.2007 arbeitsunfähig. Da es sich um eine chronische Krankheit handelt, ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz für mindestens ein weiteres Jahr nicht abzusehen.
Durch das Fehlen einer Arzthelferin im Amts- und
Vertrauensärztlichen Dienst sind die Sprechstunden der Impfstelle sowie die
Helferinnentätigkeiten bei amtsärztlichen Begutachtungen nicht abgesichert.
Vertretungen aus dem eigenen Fachbereich können nur
kurzzeitig erfolgen und sind aus diesem Grunde auch wenig effektiv. Teilweise
erfolgen keine Vertretungen und die Ärztinnen müssen Helferinnentätigkeiten
übernehmen.
Eine dauerhafte Lösung mit einer befristeten Besetzung für
mindestens ein Jahr ist dringend erforderlich. Entsprechend des Stellenanteils
der erkrankten Mitarbeiterin sollte die befristete Einstellung mit 1,00 VZE
erfolgen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die erforderlichen Personalkosten stehen durch die freien
Personalkosten der Langzeiterkrankten (385 200 04) zur Verfügung. Der
Stellenplan weist die Vergütungsgruppe E 6 aus.
Gegebenenfalls kann die
befristete externe Nachbesetzung in der Vergütungsgruppe E 5 erfolgen, so dass
für die Stadtverwaltung eine Einsparung von ca. 2.200 € für 2007 erfolgt.
Darüber hinaus ist denkbar, eine Arbeitslose/Arbeitslosen einzustellen, so dass
u.U. Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden
können.