Beschlussvorlage - 07/SVV/0330

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der befristeten externen Einstellung einer Arzthelferin mit 1,00 VZE für ein Jahr im Amts- und Vertrauensärztlichen Dienst des Bereiches Gesundheitsamt wird zugestimmt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Mitarbeiterin (385 200 04) des Amts- und Vertrauensärztlichen Dienstes ist krankheitsbedingt seit dem 22.01.2007 arbeitsunfähig. Da es sich um eine chronische Krankheit handelt, ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz für mindestens ein weiteres Jahr nicht abzusehen.

 

Durch das Fehlen einer Arzthelferin im Amts- und Vertrauensärztlichen Dienst sind die Sprechstunden der Impfstelle sowie die Helferinnentätigkeiten bei amtsärztlichen Begutachtungen nicht abgesichert.

 

Vertretungen aus dem eigenen Fachbereich können nur kurzzeitig erfolgen und sind aus diesem Grunde auch wenig effektiv. Teilweise erfolgen keine Vertretungen und die Ärztinnen müssen Helferinnentätigkeiten übernehmen.

 

Eine dauerhafte Lösung mit einer befristeten Besetzung für mindestens ein Jahr ist dringend erforderlich. Entsprechend des Stellenanteils der erkrankten Mitarbeiterin sollte die befristete Einstellung mit 1,00 VZE erfolgen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Personalkosten stehen durch die freien Personalkosten der Langzeiterkrankten (385 200 04) zur Verfügung. Der Stellenplan weist die Vergütungsgruppe E 6 aus.

 

Gegebenenfalls kann die befristete externe Nachbesetzung in der Vergütungsgruppe E 5 erfolgen, so dass für die Stadtverwaltung eine Einsparung von ca. 2.200 € für 2007 erfolgt. Darüber hinaus ist denkbar, eine Arbeitslose/Arbeitslosen einzustellen, so dass u.U. Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen werden können.

 

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