Beschlussvorlage - 07/SVV/0344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs.1 BauGB wird beschlossen.

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Erläuterung

                                                                              Anlage 1

1.        Kurzeinführung

 

1.1. Anlass und Ziel der Planänderung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.06.2006 den Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost “ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ wurde mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt am 29.06.2006 rechtsgültig. Mit den darin enthaltenen Festsetzungen (u.a. für Gewerbe, Mischnutzungen, Wohnen, öffentliche und private Grünflächen) ist eine  abwechslungsreiche Nutzungsmischung ermöglicht worden.

 

Nach der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes im Juni 2006 hat sich die Nachfragesituation nach Nutzungsmöglichkeiten für dieses Quartier dahingehend geändert, dass Nachfragen nach  Standorten für die Entwicklung von Wohnungen und Dienstleistungen insbesondere in den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden zunahmen; während lediglich für dieses Gebiet keine Nachfragen nach „reinen“ Gewerbeflächen weder für die Bestandsgebäude noch für die Freiflächenpotentiale von Investorenseite zu verzeichnen waren. Da in Gewerbegebieten eine Wohnnutzung nur sehr eingeschränkt zulässig ist, sollen mit dem Änderungsverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Bestandsgebäude und Freiflächenpotentiale auch für Wohnzwecke nutzen zu können um somit eine größere Flexibilität für eine zügige Entwicklung der Baugrundstücke zu haben.

 

Die geplante Ausweisung von Mischgebieten auf den bisherigen Baufeldern GEe 1, GE 2 und GEe 3 schafft zudem einen städtebaulich sinnvollen Übergang von den gemischt genutzten Baufeldern an der Nedlitzer Straße zum Reinen Wohngebiet im östlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide“. Der Planungsansatz einer wohnverträglichen Nutzung ergibt sich bereits aus den Schallschutzfestsetzungen für die Baufelder GEe1 und GEe3 (eingeschränkte Gewerbegebiete) zum Schutz der reinen Wohnnutzung des Bebauungsplanes Nr. 95.

 

 

1.2    Vorgesehene Änderungen

 

Die vorgesehenen, nachfolgend dargestellten Änderungen (siehe Anlage 2) beziehen sich im wesentlichen auf die Art der Nutzung; die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzungen bleiben, mit Ausnahme des Baufeldes GEe 3, unverändert. Des Weiteren sollen im bisherigen GEe 3 die überbaubaren Grundstücksflächen derart verändert werden, dass nach Süden ausgerichtete Freiflächen entstehen können.

 

Im Einzelnen sind die folgenden wesentlichen Änderungen beabsichtigt:

 

Baufeld MI 5:

Verschiebung des Baufensters für den südlichen Stallflügel (Neubaupotential) nach Norden um ca. 7,5 m, damit nach Süden ausgerichtete Freiflächen entstehen können.

 

Baufeld GEe 1

Änderung in ein Mischgebiet

 

Baufeld GE 2

Änderung in ein Mischgebiet

 

Baufeld GEe 3

Änderung in ein Mischgebiet

Anpassung der städtebaulichen Struktur entsprechend der beiliegenden städtebaulichen Konzeption (Anlage 3)

 

Flankierend erfolgt dazu die Anpassung der textlichen Festsetzungen und die Erarbeitung eines Umweltberichtes. Das BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) findet Anwendung.

 

 

1.3    Eingriffe in Natur und Landschaft

 

Die geplanten Festsetzungen ermöglichen Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 10 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG). Die Eingriffe sowie deren Kompensation werden im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt. Alle durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch entsprechende Maßnahmen im Plangebiet vermieden, gemindert bzw. kompensiert.

 

Ziel ist es, die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die geplanten Festsetzungen insgesamt so gering wie möglich zu halten. Potentiale werden hier im Baufeld GEe 3 gesehen, das in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden soll. Damit verbunden soll die GRZ von 0,8 auf 0,4 gesenkt werden. 

 

 

1.4                       FNP-Änderung

 

In der wirksamen 4. Änderung des FNP vom 29.06.2006 ist das Plangebiet als Gewerbegebiet  dargestellt. Ein Bebauungsplan mit der Festsetzung „Mischgebiet“, bzw. „Allgemeines Wohngebiet“ ist aus dieser Darstellung nicht entwickelbar.

Am 02.03.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes beschlossen.  Im Entwurf, der im Herbst 2007 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden soll, liegt das Plangebiet innerhalb der gemischten Baufläche M1 (GFZ 0,8- 1,6). Aus dieser Darstellung kann die o.g. Bebauungsplan-Änderung  gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB entwickelt werden. 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht.

Der Bebauungsplan setzt durch die Landeshauptstadt Potsdam neu zu errichtende Erschließungsanlagen fest.

Diese sind bereits fertiggestellt ( Bruno-Taut-Straße, Friedrich-Klausing-Straße, Graf-von-Schwerin-Straße, Fritz-von-der-Lanken-Straße).

Die Finanzierung erfolgte aus dem Treuhandvermögen.

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Anlagen

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