Beschlussvorlage - 07/SVV/0350

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Carl-Friedrich-Benz-Oberschule (28) wird mit Beendigung des Schuljahres 2006/2007 geschlossen.

 

      2.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt die

            Weiterbeschulung der Klassenstufe 10 zu regeln.

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Erläuterung

 

 

Begründung:

 

 

Das Staatliche Schulamt teilte mit Schreiben vom 26. März 2007 (Posteingang 30. März 2007) mit, dass im Schuljahr 2007/2008 an der Carl-Friedrich-Benz-Oberschule (28) und der Waldschule (14) keine 7. Jahrgangsstufen eingerichtet werden.

 

Gemäß § 105 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz soll der Schulträger die Auflösung einer Schule beschließen, wenn die Voraussetzungen für die Fortführung nicht mehr erfüllt sind. Dieser Sachverhalt ist gegeben, da lt. mündlicher Auskunft des Staatlichen Schulamtes v. 05.04.2007 mit nur zwei 10. Klassen ein geordneter Schulbetrieb nicht abgesichert werden kann. Unterrichtsorganisatorisch wären nur noch B-Lehrkräfte einsetzbar, eine Vertretung bei Krankheit nicht möglich und ein Kurssystem nicht abzudecken.

 

Die Schließung ist auch im Hinblick auf das Schulnetz gerechtfertigt:

 

Gegenwärtig gibt es in Potsdam 18 städtische weiterführende Schulen, davon 5 Gymnasien,              5 Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und 8 Oberschulen.

 

Die Zahl der 7. Klassen wird sich von 74 im Schuljahr 2002/2003 auf 36 – 39 in den Schuljahren 2005/2006 bis 2008/2009 verringern (das wären rechnerisch 2 Züge je weiterführende Schule) und ab 2012/2013 wieder auf über 50 ansteigen (das wären rechnerisch 2,7 Züge je weiterführende Schule). Für einen geordneten Schulbetrieb sind jedoch an Gymnasien und Gesamtschulen mindestens drei Züge von Nöten.

 

Die Schülerzahlen in der Sekundarstufe I werden sich von gegenwärtig 4981 auf ca. 3800 im Schuljahr 2008/2009 verringern und danach langsam wieder die jetzige Größenordnung erreichen.

 

Um trotz Schließung von Schulstandorten eine ausreichende Anzahl weiterführender Schulen für wieder steigende Schüler- und Klassenzahlen im Schulnetz zu halten, wurden im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Schulentwicklungsplan auch die Zügigkeiten an Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe auf drei Züge und an Oberschulen auf zwei Züge abgesenkt (vgl. SEP S. 80).

 

An folgenden Schulen sind die räumlichen Voraussetzungen für eine Erhöhung der Zügigkeiten um 11 Züge vorhanden:

 

- Leibniz-Gymnasium (41)

- Einstein-Gymnasium (54)

- Voltaire-Gesamtschule (9)

- Goethe-Schule (21/31)

- Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46)

- Pierre de Coubertin-Oberschule (39)

- Oberschule Theodor Fontane (51).

 

 

Im Hinblick auf diese Entwicklung in der Sekundarstufe I wird davon ausgegangen, dass langfristig maximal 13 bis 14 weiterführende Schulen erforderlich sind. Dementsprechend ist über die Schließung des Espengrund-Gymnasiums, der Marie-Curie-Oberschule (49) und der Sekundarstufe I der  Rosa-Luxemburg-Oberschule (19) hinaus die Schließung von weiteren 2 Standorten erforderlich.

 

Aufgrund der zu geringen Anwahl in den Ü 7-Verfahren 2005 (12 Erstwünsche), 2006 (9 Erstwünsche) und 2007 (13 Erstwünsche) wurden bzw. werden auf Entscheidung des Staatlichen Schulamtes an der Carl-Friedrich-Benz-Oberschule (28) in den Schuljahren 2005/2006, 2006/2007 und 2007/2008 keine siebenten Klassen gebildet. Trotz großem Engagement der Schule ist es nicht gelungen, die für eine Klassenbildung notwendige Anwahl zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass neben den zurückgehenden Schülerzahlen die Umwandlung der ehemaligen Realschule in eine Oberschule hierbei eine wesentliche Rolle spielte.

 

 

 

2

 

 

 

 

     Aufgrund sinkender Schülerzahlen kam es bereits im Ü 7-Verfahren zum Schuljahr 2005/2006 dazu, dass sowohl Erst- als auch Zweitwünsche von Eltern und betroffenen Schülern abgelehnt werden mussten, da an beiden Wunschschulen keine 7. Klassen gebildet werden konnten.

 

 

     Die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger ist verpflichtet, planerische Grundlagen für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot zu schaffen (vgl. § 102 BbgSchulG). Der Sozialraum VI verfügt dann noch über die Oberschule Theodor Fontane.

 

 

Angesichts der haushalterischen Situation können Entscheidungen zur Ausstattung der Schulen und zu baulichen Investitionen verantwortungsbewusst nur aufgrund einer soliden Schulentwicklungsplanung und eines gesicherten Schulbestandes getroffen werden.

 

Als Schulträger steht die Landeshauptstadt Potsdam in der Verantwortung, in den künftigen Schuljahren Eltern und Schülern Sicherheit bei der Auswahl der weiterführenden Schulen in den kommenden Ü 7-Verfahren zu geben. Dies ist angesichts der demographischen Entwicklung unter Beachtung der Sicherung eines geordneten Schulbetriebes nur dann möglich, wenn die Anzahl der Schulen mit Sekundarstufe I reduziert wird.

Unabhängig von der Verpflichtung als Schulträger sollten auch die Belange der Lehrkräfte berücksichtigt werden, für die sich eine berufliche Perspektive in der Landeshauptstadt Potsdam nur dann bietet, wenn die vorhandenen Schulstandorte als gesichert gelten. Jährlich vorzunehmende zwingend notwendige Umsetzungen von Lehrkräften durch das Staatliche Schulamt wirken demotivierend und führen in Einzelfällen dazu, dass engagierte und hoch qualifizierte Pädagogen unsere Schulen verlassen. Allen Lehrkräften ist die Situation bekannt. Versetzungsanträge liegen vor.

 

Insofern hat die Verwaltung bereits im vergangenen Jahr (DS 06/SVV/0484, SVV am 30.08.2006) die Schließung der Carl-Friedrich-Benz-Oberschule (28) vorgeschlagen.

Auch in der aktuellen Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Sachstand der Schulentwicklungsplanung, DS 07/SVV/0159, Seite 3 wurde darauf verwiesen, dass im Ergebnis des Ü 7-Verfahrens 2007 die Schließung der Carl-Friedrich-Benz-Oberschule (28) und der Waldschule (14) erforderlich sein könnte.

Mit dieser Beschlussfassung werden Grundlagen für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gelegt.

 

 

Seitens des Staatlichen Schulamtes ist die Umsetzung der zwei 10. Klassen mit zwei vertrauten Lehrkräften an die ehemalige Realschule Käthe-Kollwitz-Oberschule (13) vorgesehen. Die Schule ist entsprechend informiert. Elternwünsche finden bei der Umsetzung Berücksichtigung.

 

 

 

Anlage

Schreiben des Staatlichen Schulamtes vom 26. März 2007

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Das Gebäude wird nach Schließung der Carl-Friedrich-Benz-Oberschule (28) durch das OSZ II Wirtschaft und Verwaltung voraussichtlich bis August 2008 nachgenutzt. Insofern ergeben sich keine Einsparungen bei Miete und Bewirtschaftung.

 

Eingespart werden Personalkosten für die Schulsekretärin für den Zeitraum von August bis Dezember 2007 entsprechend der Planung für 2007 in Höhe von 8.100 Euro und für 2008 und Folgejahre in Höhe von 19.400 €.

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Anlagen

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