Beschlussvorlage - 07/SVV/0251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss  möge beschließen:

 

Dem STIBB e.V. wird unter Haushaltsvorbehalt für die Kinderschutzarbeit eine pauschale Zuwendung für das Kalenderjahr 2007 in Höhe von 25.000,00 EUR gewährt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Entsprechend der Konzeption „Sozialtherapeutische Hilfen für Kinder und Familien“ leistet STIBB e.V. präventive Arbeit an Schulen und Kindertagesstätten, um Kinder und Jugendliche vor sexuellen

Misshandlungen zu schützen.

Im Rahmen der Multiplikatorenarbeit wird Lehrern, Kindergärtnerinnen sowie Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern von Jugendeinrichtungen durch Vermittlung von Wissen und Praxiserfahrungen die

Möglichkeit gegeben, eigene Unsicherheiten und Wissensdefizite zu begrenzen um  bei auftretenden

Problemen schnelle und qualifizierte Hilfe zu leisten.

 

Der überregionale Arbeitskreis Kinderschutz ist im Laufe der Jahre zu einem institutionellen

vernetzten Angebot im Land Brandenburg geworden, an dem interessierte Fachleute aus den

unterschiedlichen Bereichen von Jugendhilfe, Schule, Polizei, Recht und Justiz teilnehmen.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt, diese bewährte Form des Kinderschutzes auch weiterhin durch Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Umfang von 25.000,00  € zu finanzieren.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Haushaltsmittel für die Zuwendung in Höhe von 25.000,00 EUR wurden im Unterprodukt  3633000 Hilfen zur Erziehung veranschlagt. 

(kameraler Haushaltsplan = 45500.71200).

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