Beschlussvorlage - 07/SVV/0252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt dem Autonomen Frauenzentrum e.V. Potsdam unter Haushaltsvorbehalt für die Durchführung des Projektes „Begleitung und sozialpädagogische Unterstützung von Kindern mit familiären Gewalterfahrungen“ im Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 eine Zuwendung für eine Personalstelle mit einem Arbeitsvolumen von 22 Stunden pro Woche und einer Vergütung,  in Anlehnung an das geltende Tarifrecht, Vergütungsgruppe 9  TvöD.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Es gibt auch in der Landeshauptstadt Potsdam viele Familien oder Lebensgemeinschaften, in denen gewalttätige Auseinandersetzungen zum Alltag gehören. In diesen Krisensituationen suchen Frauen mit ihren Kindern häufig Schutz im Autonomen Frauenzentrum.

 

Obwohl die Mütter auch in dieser Zeit die Verantwortung für ihre Kinder behalten, sind sie in der akuten Krisensituation oft überfordert. Sie haben ihre eigenen Probleme zu bewältigen und schaffen es nicht, mit ihren Kindern die Gewalterfahrungen aufzuarbeiten. Aus diesem Grund benötigen vor allem auch die Mädchen und Jungen zusätzliche Hilfe und Unterstützung.

 

Zur Bewältigung dieser Probleme  führt das Autonome Frauenzentrum bereits seit 1997 das Projekt „Begleitung und sozialpädagogische Unterstützung von Kindern mit familiären Gewalterfahrungen“ durch.

 

Dieses Projekt wird seit seinem Beginn durch das Jugendamt gefördert.

 

Die im Rahmen des Projektes tätige Sozialarbeiterin wird schnell zu einer engen Bezugsperson für die Kinder. Sie kann somit schnell auf deren Probleme eingehen und Mütter und Kinder motivieren, sich gegebenenfalls im Jugendamt melden,   wenn weitere Hilfe zur Erziehung erforderlich wird. Vor allem in diesen Fällen gibt es eine enge Kooperation zwischen Jugendamt und Frauenzentrum.

 

In vielen Fällen gelingt es den Sozialarbeiterinnen im Frauenzentrum die Familien so zu stärken, dass sie eigenständig ihr weiteres Leben meistern. Insofern leistet das Frauenzentrum einen wesentlichen Beitrag im präventiven Bereich, und es können u.a. kostenintensive Hilfen zur Erziehung vermieden werden.

 

Der Fachbereich Jugendamt empfiehlt die Weiterführung und weitere Förderung im vorgeschlagenen Umfang.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die für die Gewährung erforderlichen Mittel in Höhe von 17.600,00 € wurden im Unterprodukt 3633000 Hilfen zur Erziehung veranschlagt.

(kameraler Haushaltsplan = 45500.71200)

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