Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0276
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung des Einsatzes von Förderprogrammen zur Finanzierung von energierentierlichen Investitionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, KIS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.04.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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18.04.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.04.2007
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.04.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Das
Ergebnis der mit Beschluss vom 31.01.2007, DS 06/SVV/1022 zu erfolgenden
Prüfung des Kommunalen Immobilienservice zur Nutzung des Förderprogramms:
„Energetische Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden“.
Erläuterung
Prüfergebnis zum Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung der LHS Potsdam Nr. 06/SVV/1022 v. 31.12.2007
– Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und
Vereinsgebäuden –
1. Analyse der Förderbedingungen
Für Kommunen, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen werden ab dem 01.01.2007 im Rahmen der von der Bundesregierung und der KfW 2006 gestarteten Förderinitiative Wohnen, Umwelt und Wachstum zwei neue Förderfenster zur energetischen Gebäudesanierung in den Programmen „KFW Kommunalkredit“ (Direktkredit) und „Sozial Investieren“ (bankdurchgeleiteter Kredit) angeboten.
Für die kommenden drei Jahre werden energetische Investitionen an Schulen des ersten Bildungsweges, deren territorial angrenzenden Turnhallen, Kindertagesstätten sowie ganzjährig genutzte Gebäude im Eigentum von gemeinnützigen Vereinen, die mit normaler Innentemperatur betrieben werden, bis einschließlich 2009 gefördert, sofern es sich um Gebäude handelt, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt wurden.
Antragsberechtigt sind im Programm „KFW Kommunalkredit – Energetische Gebäudesanierung“ kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände.
Antragsberechtigt sind im Programm „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ gemeinnützigen Organisationen einschließlich der Kirchen, die Träger der zu sanierenden Gebäude sind. Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit ist erforderlich.
Die Förderung erfolgt nach folgenden bezeichneten zwei Anforderungen:
A. Energetische Sanierung auf
Neubau-Niveau
(Erbringung des Nachweises, dass mit der Sanierung die Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfes und des Transmissionswärmetransfers auf Neubau-Niveau eingehalten werden) bzw.
B. ein Maßnahmepaket, das mindestens vier von sieben von einem
Sachverständigen empfohlene Maßnahmen nach Vorgabe des Förderprogramms
enthalten muss. (Bautechnischer Wärmeschutz Dach, Außenwände, Fußböden,
Kellerdecken, Einbau neuer Fenster mit Mehrfachverglasung, Lüftungsanlagen mit
Wärmerückgewinnung, Austausch Beleuchtung, Austausch/ Optimierung von
Heizung/Heizungsanlagen)
Es werden in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserungen der Regionalen Wirtschaftstruktur „GA-Gebiete“ (Potsdam gehört dazu) bis zu 100% und in sonstigen Gebieten bis zu 70 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Planung, Energieberatung etc.) finanziert.
Die Höhe der Finanzierung begrenzt sich auf 300,- € pro m² Nettogrundfläche für Maßnahmen nach A und auf 200,- € pro m² Nettogrundfläche für Maßnahmen nach B.
Die maximale Kreditlaufzeit beträgt
30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bei einer
Darlehenslaufzeit von 20 Jahren werden höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
gewährt.
Für das Darlehen kommt der am Tag
der Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung. In letzter Zeit
liegen die Zinsen in Abhängigkeit von Laufzeit und Zinsfestschreibung zwischen
2 und 2,7 Prozent für den KFW Direktkredit. Der Zinssatz kann für 5, 10 oder 20
Jahre festgeschrieben werden. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung werden neue
Konditionen vereinbart.
Bei bankdurchgeleiteten Krediten kann
auf Wunsch auch die Einräumung eines endfälligen Darlehens mit einer maximalen
Laufzeit von 20 Jahren gewährt werden.
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in gleich hohen halbjährlichen Raten. Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die anfallenden Zinsen zu leisten. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.
Bei KFW Direktkrediten ist die
Kreditvergabe an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen
gebunden. Für gemeinnützige Organisationsformen ist eine 100% modifizierte
kommunale Ausfallbürgschaft als Sicherheit zu stellen. Bei bankdurchgeleiteten
Krediten sind vom Endkreditnehmer bankübliche Sicherheiten zu stellen.
2. Schlussfolgerungen für den KIS
Das Programm „Sozial Investieren“ (bankdurchgeleiteter Kredit) richtet sich allein an gemeinnützige Träger der Einrichtungen (z.B. Kita-Träger, Vereine) und ist auch auf Grund deutlich erhöhter Zinskonditionen und ggf. zusätzlich vorzuweisender Ausfallbürgschaften für den KIS nicht einschlägig.
Für eine Maßnahmenfinanzierung ist
somit lediglich das Programm „ KFW Kommunalkredit“ (Direktkredit) grundsätzlich
geeignet. Hierbei könnte eine entsprechende Kreditaufnahme unmittelbar durch
den KIS erfolgen.
Im Wirtschaftsplan des KIS für das Jahr 2007 ist in der mittelfristigen Investitionsplanung eine Kreditaufnahme für rentierliche Energiesparmaßnahmen für die Jahre 2008 bis 2011 in einer Gesamthöhe von 10.059.900 € vorgesehen. In dem im Programm „KFW Kommunalkredit“ (Direktkredit) vorgesehenen Förderzeitraum 2007 bis 2009 fallen hiervon die Jahre 2008 mit 2.559.900 € und 2009 mit 2.500.000 €.
Die seitens des KIS hierbei vorgesehenen Einzelmaßnahmen der energetischen Gebäudesanierung entsprechen nach derzeitigem Kenntnisstand im Wesentlichen (ca. 80 %) den Förderbedingungen. Die genaue Bestimmung des möglichen Förderumfangs kann abschließend erst im konkreten Antragsverfahren erfolgen.
Der KIS wird vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlusslage zum Wirtschaftsplan 2008 bzw. 2009 und bei erfolgter kommunalrechtlicher Genehmigung entsprechende Förderanträge bei der KFW im Jahr 2008 bzw. 2009 einreichen. Nach derzeitigem Kenntnisstand würde bei positiver Bescheidung ein Volumen von ca. 4,0 Mio. € aus dem Förderprogramm zu finanzieren sein.
Bei entsprechender Bewilligung
könnte dadurch z.B. der Gesamtzinsaufwand im Vergleich zu einem Darlehen mit
konventioneller Finanzierung und gleicher Tilgungsdauer um ca. 585.000 EURO
reduziert werden. Die genaue Einsparungssumme variiert natürlich in
Abhängigkeit vom zukünftigen Zinssatz, der gewählten Tilgungsdauer und den
tilgungsfreien Jahren.