Anfrage - 07/SVV/0313

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (12.12.2006) ist aufgeführt, dass sicherzustellen ist, „dass jeder Dienstleistungserbringer über eine Kontaktstelle verfügt, über die er alle Verfahren und Formalitäten abwickeln kann“.

Damit soll gewährleistet werden, dass Dienstleistungserbringer in lokalen bzw. regionalen Bereichen auf einen Ansprechpartner treffen, der für sie eine wichtige Unterstützerfunktion hat.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Festlegungen sind in der Verwaltung in Umsetzung der o. g. Richtlinie getroffen worden?

 

 

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Erläuterung

 

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