Anfrage - 07/SVV/0314
Grunddaten
- Betreff:
-
Elternbeitragsordnung Kita - Antrag auf Erstattung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Schulze, Fraktion DIE LINKE. PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.05.2007
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Beschlussvorschlag
Entsprechend
der städtischen Muster-Elternbeitragsordnung für Kitas und Horteinrichtungen
besteht die Möglichkeit, auf Antragstellung von der monatlichen Beitragszahlung
bei Erfüllung der Voraussetzungen, ganz oder teilweise freigestellt zu werden
(Erlass oder Übernahme durch den Träger der Öffentlichen Jugendhilfe). Z. B. in
der Elternbeitragsordnung des Diakonischen Werk Potsdam e.V. hat dieser Passus
im § 9 keine Erwähnung gefunden, da nach Aussage des Jugendamtes jede/r auf
mündliche Nachfrage darüber informiert wird, was m. E. nach eine Kenntnis
dieser rechtlichen Möglichkeit voraussetzt.
Ich
frage den Oberbürgermeister:
Wie
viele Anträge auf Erstattung des Elternbeitrages durch das Jugendamt wurden im
laufenden Kita-Jahr auf persönliche Nachfrage hin gestellt?