Anfrage - 07/SVV/0314

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entsprechend der städtischen Muster-Elternbeitragsordnung für Kitas und Horteinrichtungen besteht die Möglichkeit, auf Antragstellung von der monatlichen Beitragszahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen, ganz oder teilweise freigestellt zu werden (Erlass oder Übernahme durch den Träger der Öffentlichen Jugendhilfe). Z. B. in der Elternbeitragsordnung des Diakonischen Werk Potsdam e.V. hat dieser Passus im § 9 keine Erwähnung gefunden, da nach Aussage des Jugendamtes jede/r auf mündliche Nachfrage darüber informiert wird, was m. E. nach eine Kenntnis dieser rechtlichen Möglichkeit voraussetzt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie viele Anträge auf Erstattung des Elternbeitrages durch das Jugendamt wurden im laufenden Kita-Jahr auf persönliche Nachfrage hin gestellt?

 

 

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Erläuterung

 

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