Anfrage - 07/SVV/0318

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Laut MAZ vom 11.04.2007 hat die Baubeigeordnete ergänzend zu meiner diesbezüglichen Anfrage erklärt, dass Restitutionsansprüche bzgl. „Fachhochschul-Grundstücken“ negativ beschieden worden seien.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Mit welcher Begründung wurden die geltend gemachten Rückübertragungsansprüche bzgl. der in Rede stehenden Grundstücke negativ beschieden?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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