Anfrage - 07/SVV/0320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entsprechend der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zur DS 05/SVV/0257 sollte im Übertragungsvertrag die Bestellung einer Grunddienstbarkeit zur Sicherung des Verwendungszweckes „zukünftiges Freizeitbad Am Brauhausberg“ und vor allem eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam vereinbart werden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann wurden in den Grundbüchern zu den Übertragungsgrundstücken die vorgenannten Eintragungen vorgenommen?

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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