Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0376

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Sachstandsbericht zur Umsetzung des Beschlusses 06/SVV/0336

 

Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität des Babelsberger Einzelhandels- und Dienstleistungsstandortes Karl-Liebknecht- Straße und nähere Umgebung“

 

 

Sachstandsbericht

 

Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität des Babelsberger Handels- und Dienstleistungsstandortes werden kontinuierlich in enger Zusammenarbeit zwischen der Aktionsgemeinschaft Babelsberg e.V. und dem Sanierungsträger Stadtkontor durchgeführt (Böhmischer Weihnachtsmarkt, Aktion Gütesiegel, Gewerbeflächenbörse).

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgte von 1999 bis 2002 durch Bundesmittel des DSSW und ab 2002 auf reduziertem Niveau aus dem Treuhandvermögen.

 

Weitergehende Maßnahmen sind in der Mitteilungsvorlage bezüglich DS Nr. 05/SVV/0336 (SVV 30.08.06)  dargestellt worden. Diese Maßnahmen bauen auf der Erwartung auf, Mittel aus der neuen EFRE-Strukturfondsperiode für das Geschäftsstraßenmanagement und für damit verbundene Projekte zu erhalten. Die Landeshauptstadt und der Treuhänder Stadtkontor haben sich im Rahmen des Innenstadtforums Brandenburg  sehr detailliert in die Erarbeitung der Grundlagen eines neuen Förderprogramms zur Funktionsstärkung der Innenstädte  eingebracht.

 

Dementsprechend wurde in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) das Geschäftsstraßenmanagement als eine wichtige nicht- investive Maßnahme im Teilkonzept Hauptstadt (E.2) aufgenommen. Das INSEK wurde am 07.03.2007 in die SVV eingebracht und wird voraussichtlich in der SVV am 02.05.2007 beschlossen werden. Bestandteil des INSEK ist somit der Maßnahmeplan zur Stärkung der Attraktivität des Babelsberger Einzelhandels- und Dienstleistungsstandortes.

 

Die hierfür avisierten EFRE-Fördermittel und der entsprechende förderrechtliche Rahmen werden frühestens im 2. Halbjahr 2007 zur Verfügung stehen. Erst nach Kenntnis des voraussichtlichen Budgets und der förderfähigen Maßnahmen kann die Erarbeitung eines aktualisierten, umsetzungsorientierten Handlungs- und Maßnahmenkataloges weitergeführt werden. Bei dessen Erarbeitung werden sowohl die Händler, als auch Immobilieneigentümer und Akteure aus dem Kulturbereich einbezogen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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