Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0379
Grunddaten
- Betreff:
-
Europäische Städte- Koalition gegen Rassismus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Siko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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02.05.2007
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Beschlussvorschlag
Die Städte-Koalition gegen Rassismus ist eine Initiative der
UNESCO, die 2004 gestartet wurde. Ziel ist es, ein internationales Netzwerk von
Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen
Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen.
Am 10. Dezember 2004 wurde in Nürnberg die „Europäische
Städte-Koalition gegen Rassismus“ gegründet und ein „Zehn-Punkte Aktionsplan“
mit konkreten Handlungsbeispielen verabschiedet.
Die Stadtverordneten der Landeshauptstadt Potsdam
beschlossen am 05. April 2006, dass die Landeshauptstadt Potsdam der
Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus und Diskriminierung beitritt. Die
Landeshauptstadt Potsdam bekennt sich damit zu dem Ziel des Netzwerkes, das in
der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus besteht.
Im September 2006 bestätigten der Oberbürgermeister der
Landeshauptstadt Potsdam, Jann Jakobs, und die Vorsitzende der
Stadtverordnetenversammlung Potsdam, Birgit Müller, durch Unterschrift unter
die Erklärung den Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam zur Europäischen
Städte-Koalition gegen Rassismus und die Annahme des Zehn-Punkte Aktionsplanes.
Erläuterung
Fortsetzung der Mitteilung:
Damit erklärt sich die Landeshauptstadt Potsdam bereit,
ihren Verpflichtungen nachzukommen und die damit verbundenen Aktionen
durchzuführen. Diese Verpflichtungen und Aktionen werden zu einem Bestandteil
der Strategien und Politik der Stadt werden.
Vom 10. – 12. Mai 2007 findet die Konferenz der
„Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus“ in Nürnberg statt.
Geplant ist im Verlauf der Konferenz die Verabschiedung
eines Statuts für die „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“. Dieser
Schritt ist notwendig, um die Arbeit der Koalition durch eine wirksame
Organisationsstruktur nachhaltig zu unterstützen.
Folgende Ergänzung schlägt die Landeshauptstadt Potsdam vor:
„§ 2 Zweck
Zweck des
Vereins ist es:
b) die Mitgliedsstädte durch den „Zehn-Punkte-Aktionsplan
gegen Rassismus“ bei dieser Aufgabe zu unterstützen und ihnen dabei helfen,
....“
Änderungsvorschlag:
b) die Mitgliedsstädte durch den am 10. Dezember 2004 in
Nürnberg verabschiedeten „Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen Rassismus“ bei dieser
Aufgabe zu unterstützen und ihnen dabei helfen, ....
Begründung:
Der Aktionsplan stellt eine wesentliche Handlungsgrundlage
des Vereins dar, so dass er auch Bestandteil des Statuts sein müsste, dazu
würde die Beifügung des Aktionsplanes als Anlage zum Statut ausreichen.
„§ 4 Mitgliedschaft
(1)
Mitglieder
der Koalition können nur Städte aus den europäischen Staaten mit einer
demokratisch gewählten Gemeindevertretung werden, ....“
Änderungsvorschlag:
§ 4 Mitgliedschaft
(1)
Mitglieder
der Koalition können nur Städte und andere kommunale Gebietskörperschaften aus
den europäischen Staaten mit einer demokratisch gewählten Gemeindevertretung
werden, ....
Begründung:
Durch den Zusatz „und andere kommunale
Gebietskörperschaften“ wird verhindert, dass Gemeinden und Landkreise
ausgeschlossen werden und bleiben.
Weiterhin ist die Wahl des Lenkungsausschusses der
„Europäischen Städte Koalition gegen Rassismus“ im Rahmen der Konferenz
geplant.
Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Lenkungsausschusses
sind im § 9 des Entwurfs der Satzung verankert. Darin heißt es unter (5)
„Die Aufgaben des Lenkungsausschusses bestehen darin,
a)
über
die Aufnahme von Städten als Mitglieder der Koalition zu entscheiden
b)
der
Mitgliederversammlung den Ausschluss von Mitgliedsstädten vorzuschlagen
c)
die
Mitgliederversammlungen und Konferenzen der Koalition einzuberufen und
vorzubereiten
d)
die
Beschlüsse der Mitgliederversammlungen umzusetzen
e)
die vom Vorstand vorgelegten mittel- und
langfristigen Aktionsprogramme für die Koalition zu beraten und in die
Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung einzubringen.....“ (siehe Anlage)
Die Landeshauptstadt Potsdam wird sich um eine Kandidatur im
Lenkungsausschuss bewerben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Aus dem Entwurf des Statuts der „Europäischen Städte-Koalition
gegen Rassismus“:
„§ 5 Mitgliedsbeitrag
Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu
leisten, der jeweils zum 1. Februar eines Geschäftsjahres fällig ist. Die Höhe
des Beitrages wird vom Lenkungsausschuss vorgeschlagen und von der
Mitgliederversammlung beschlossen. Im Einzelfall kann der Lenkungsausschuss ein
Mitglied von der Zahlungsverpflichtung befreien.“
Da es sich um einen Entwurf handelt, ist zum heutigen Zeitpunkt
noch keine Entscheidung zu einem
möglichen Mitgliedsbeitrag getroffen worden. Es gibt eine erste
Diskussionsgrundlage, welche folgende Vorschläge beinhaltet:
Städte unter 500.000 Einwohner zahlen jährlich 250,00€
Städte über 500.000 Einwohner bis 1.000.000 Einwohner zahlen
jährlich 500,00€
Städte über 1.000.000 Einwohner zahlen jährlich 1.000,00€.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,5 kB
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