Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0379

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Städte-Koalition gegen Rassismus ist eine Initiative der UNESCO, die 2004 gestartet wurde. Ziel ist es, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen.

Am 10. Dezember 2004 wurde in Nürnberg die „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“ gegründet und ein „Zehn-Punkte Aktionsplan“ mit konkreten Handlungsbeispielen verabschiedet.

 

Die Stadtverordneten der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen am 05. April 2006, dass die Landeshauptstadt Potsdam der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus und Diskriminierung beitritt. Die Landeshauptstadt Potsdam bekennt sich damit zu dem Ziel des Netzwerkes, das in der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus besteht.

 

Im September 2006 bestätigten der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, Jann Jakobs, und die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Potsdam, Birgit Müller, durch Unterschrift unter die Erklärung den Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam zur Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus und die Annahme des Zehn-Punkte Aktionsplanes.

 

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Erläuterung

Fortsetzung der Mitteilung:

 

 

 

Damit erklärt sich die Landeshauptstadt Potsdam bereit, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die damit verbundenen Aktionen durchzuführen. Diese Verpflichtungen und Aktionen werden zu einem Bestandteil der Strategien und Politik der Stadt werden.

 

Vom 10. – 12. Mai 2007 findet die Konferenz der „Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus“ in Nürnberg statt.

 

Geplant ist im Verlauf der Konferenz die Verabschiedung eines Statuts für die „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“. Dieser Schritt ist notwendig, um die Arbeit der Koalition durch eine wirksame Organisationsstruktur nachhaltig zu unterstützen.

 

Folgende Ergänzung schlägt die Landeshauptstadt Potsdam vor:

 

„§ 2 Zweck

 Zweck des Vereins ist es:

 

b) die Mitgliedsstädte durch den „Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen Rassismus“ bei dieser Aufgabe zu unterstützen und ihnen dabei helfen, ....“

 

Änderungsvorschlag:

 

b) die Mitgliedsstädte durch den am 10. Dezember 2004 in Nürnberg verabschiedeten „Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen Rassismus“ bei dieser Aufgabe zu unterstützen und ihnen dabei helfen, ....

 

Begründung:

Der Aktionsplan stellt eine wesentliche Handlungsgrundlage des Vereins dar, so dass er auch Bestandteil des Statuts sein müsste, dazu würde die Beifügung des Aktionsplanes als Anlage zum Statut ausreichen.

 

„§ 4 Mitgliedschaft

 

(1)   Mitglieder der Koalition können nur Städte aus den europäischen Staaten mit einer demokratisch gewählten Gemeindevertretung werden, ....“

 

Änderungsvorschlag:

§ 4 Mitgliedschaft

 

(1)   Mitglieder der Koalition können nur Städte und andere kommunale Gebietskörperschaften aus den europäischen Staaten mit einer demokratisch gewählten Gemeindevertretung werden, ....

 

Begründung:

Durch den Zusatz „und andere kommunale Gebietskörperschaften“ wird verhindert, dass Gemeinden und Landkreise ausgeschlossen werden und bleiben.

 

Weiterhin ist die Wahl des Lenkungsausschusses der „Europäischen Städte Koalition gegen Rassismus“ im Rahmen der Konferenz geplant.

 

 

 

 

Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Lenkungsausschusses sind im § 9 des Entwurfs der Satzung verankert. Darin heißt es unter (5)

„Die Aufgaben des Lenkungsausschusses bestehen darin,

a)      über die Aufnahme von Städten als Mitglieder der Koalition zu entscheiden

b)      der Mitgliederversammlung den Ausschluss von Mitgliedsstädten vorzuschlagen

c)      die Mitgliederversammlungen und Konferenzen der Koalition einzuberufen und vorzubereiten

d)      die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen umzusetzen

e)       die vom Vorstand vorgelegten mittel- und langfristigen Aktionsprogramme für die Koalition zu beraten und in die Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung einzubringen.....“ (siehe Anlage)

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird sich um eine Kandidatur im Lenkungsausschuss bewerben.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Aus dem Entwurf des Statuts der „Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus“:

 

„§ 5 Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten, der jeweils zum 1. Februar eines Geschäftsjahres fällig ist. Die Höhe des Beitrages wird vom Lenkungsausschuss vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Im Einzelfall kann der Lenkungsausschuss ein Mitglied von der Zahlungsverpflichtung befreien.“

 

Da es sich um einen Entwurf handelt, ist zum heutigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung zu einem  möglichen Mitgliedsbeitrag getroffen worden. Es gibt eine erste Diskussionsgrundlage, welche folgende Vorschläge beinhaltet:

Städte unter 500.000 Einwohner zahlen jährlich 250,00€

Städte über 500.000 Einwohner bis 1.000.000 Einwohner zahlen jährlich 500,00€

Städte über 1.000.000 Einwohner zahlen jährlich 1.000,00€.

 

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Anlagen

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