Beschlussvorlage - 07/SVV/0217
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenumbenennungen im Zuge der Gemeindegebietsreform
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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28.03.2007
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30.05.2007
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Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss möge beschließen:
- Der Beschluss vom 11. Januar
2006, Vorlage Nr. 05/SVV/1086, zur Umbenennung von
Straßen
in den neuen Ortsteilen wird aufgehoben.
- Die in der Anlage 1 benannten
Straßen in den aufgeführten neuen Ortsteilen der Landeshauptstadt Potsdam
werden gemäß Anlage umbenannt.
Erläuterung
Begründung:
Das Ministerium des Innern gab mit dem „Rundschreiben“ vom 31. März 1999 „Hinweise zur
Umbenennung von Straßennamen im Ergebnis vollzogener Gemeindezusammenschlüsse“.
Somit ist die Umbenennung doppelter Straßennamen im Zuge der Gemeindegebietsreform vom Oktober 2003 eine Obliegenheitspflicht der Landeshauptstadt Potsdam. Eine Verletzung dieser Pflicht kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen und auch Schadensersatzansprüche Dritter auslösen. Die Straßennamen erfüllen eine Ordnungs- und Erschließungsfunktion. Sie dienen dem Verkehr der Bürger untereinander und mit Behörden, dem Auffinden der Straßenanlieger, der Wohngebäude sowie dem Auffinden von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen.
Ebenso ist für die Bereiche des
Rettungsdienstes und des Brand- und Katastrophenschutzes die eindeutige
Straßennamenszuordnung von großer Bedeutung. Es liegt auf der Hand, dass jede
verzögerte Hilfeleistung mit Gefahren für Leben und Eigentum verbunden ist und
demzufolge diese Maßnahme im direkten Interesse aller Bewohner der neuen
Ortsteile liegt.
Es werden nur Straßen und Wege
innerhalb identischer Postleitzahlenbereiche umbenannt.
Die mit einer sachlich begründeten
Umbenennung verbundenen Nachteile (neue Briefbogen, Mitteilung der
Adressenänderungen) sind für den Bürger zumutbar (VGH Mannheim 13.11.78 und
12.05.80 a.a.O. – in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Auflage, Kap. 9, Rn. 17.2).
Die Umschreibung der amtlichen
Dokumente (Personalausweis, Führerschein) für die Anwohner erfolgt. lt.
„Entscheidungsvorlage für die Sitzung des Magistrats“ vom 11. September 1991
(veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Potsdam vom 21. Oktober 1991) für die
Anwohner gebührenfrei. Anspruch auf Ersatz von Kosten, die durch die
Umbenennung entstehen, können Anwohner, Unternehmer und sonstige Geschäftsleute
nicht erheben.
Die in der Anlage benannten
Änderungsvorschläge basieren auf Beschlüssen der Ortsbeiräte. Die Änderungen
des OT Groß Glienicke entstanden aus einem Vorschlag des „Groß Glienicker
Kreises“, AG Straßennamen, der auf der Ortsbeiratssitzung vom 15. Februar 2005
an die Verwaltung zur Prüfung übergeben wurde. Die Beschlüsse der Ortsbeiräte
sind als Anlage 2 (acht Seiten) beigefügt.
Der Kulturausschuss hat diese
Umbenennungen auf der Sitzung am 13. Oktober 2005 bestätigt.
Die Umsetzung der Beschilderung erfolgt nach Maßgabe des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2007.
Die nachstehend genannten Straßen –
mit den jeweiligen Ortsteilen -
1. Am
Parkplatz Marquardt Paaren
2. Am Wald Marquardt Krampnitz
3. Bergstraße Marquardt Satzkorn
4. Fahrländer
Chaussee Marquardt Fahrland Kartzow
5. Fahrländer Straße Marquardt Fahrland
6. Fährweg Marquardt Uetz
7. Gellertstraße Fahrland Neu Fahrland
8. Hasenweg Fahrland Kartzow Satzkorn
9. Koppelweg Satzkorn Uetz
10. Pilzweg Groß
Glienicke Kartzow
11. Potsdamer Chaussee Groß
Glienicke Fahrland Krampnitz
12. Potsdamer Straße Fahrland Paaren
13. Ringstraße Neu
Fahrland Satzkorn
14. Schwarzer Weg Marquardt Paaren
15. Wiesenweg Marquardt Satzkorn Paaren
befinden sich zur Vorschlagsfindung bzw. Abstimmung in den Ortsbeiräten. Bei Vorlage aller Änderungsvorschläge werden diese dem Kulturausschuss und folgend dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung übergeben.
Anlage 1
Ortsteil bisherige
Bezeichnung neue
Bezeichnung
(nur
zur Information) nach
Beschlussfassung
Fahrland Satzkorner
Weg Weg
nach Satzkorn
Triftweg von
Stechow Straße
Fahrland/Kartzow Dorfstraße Kartzower
Dorfstraße
Obstweg Obstbaumweg
Groß
Glienicke Am Weinberg Alter Weinberg
Döberitzer Weg Alt
Döberitzer Weg
Dorfstraße Glienicker
Dorfstraße
Marquardt Meisenweg Kohlmeisenweg
Parkweg Im
Park
Neu
Fahrland Birnenweg An
der Birnenplantage
Paaren Am
Stich Rieswerder
Stich
Dorfstraße Paarener
Dorfstraße
Satzkorner
Weg Paarener
Mühlenweg
Uetz Obstweg In
den Obstplantagen
Dorfstraße Uetzer
Dorfstraße
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Standorte für die neuen
Straßennamenschilder bleiben bestehen. Allerdings können örtliche
Gegebenheiten, wie neu entstandene Stichwege, Sichtbeziehungen und/oder
Entfernungen, neue Standorte und/oder Standortveränderungen hervorrufen.
Möglichkeiten für das Anbringen der Straßennamenschilder an Lichtmasten sollten
vor Ort geprüft werden.
Die Realisierung wird sukzessive im
Zeitraum 2007 bis 2008 erfolgen.
Die entstehenden Kosten sind in der
Anlage 2 detailliert aufgeschlüsselt.
Haushaltsvorbehaltsvermerk: vorbehaltlich
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2007
Haushaltsstelle: Straßenbeschilderung
6300052212
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59 kB
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