Beschlussvorlage - 01/SVV/0629
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- III/32
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.10.2001
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07.11.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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27.09.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erläuterung
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam hatte in ihrer Sitzung am
22.11.1996 die Straßenreinigungssatzung und die
Straßenreinigungsgebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen
(Fahrbahnen, Geh- und Radwege) beschlossen.
Durch
die in den vergangenen 5 Jahren vollzogene Entwicklung in der Stadt Potsdam
entsprechen diese Satzungen nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten.
Ein
weiteres Erfordernis der Schaffung und der Beschlussfassung einer neuen
Straßenreinigungsgebührensatzung besteht auf Grund der Notwendigkeit der
Einführung des Euro ab 01.01.2002.
Die
Neuordnung der Reinigungsklassen umfasst die Einordnung der zu reinigenden
Straßen und Plätze nach folgenden Kriterien:
-
Brandenburger Str., Bereich Hauptbahnhof Reinigungsklasse
1
-
historische Innenstadt Potsdam Reinigungsklasse
2
-
Magistralen (Hauptstraßen) und Parkflächen Reinigungsklasse
3
-
Nebenstraßen und Parkflächen Reinigungsklasse
4
-
Anliegerstraßen Reinigungsklasse
5
Ist in diesen Reinigungsklassen eine ausschließlich
maschinelle Reinigung mittels Kehrmaschine möglich, wurde eine Reinigungsklasse
(RK) mit dem Kennzeichen "K" eingeordnet, zum Beispiel "3K"
Für die Reinigungsklasse 1 wurden dazu zusätzlich 2
Gebühren, unterteilt nach den Bereichen Brandenburger Straße und Hauptbahnhof,
errechnet.
Die
vorliegenden Übersicht stellt die Gebührenkalkulation auf der Grundlage des
Betriebsabrechnungsbogens (BAB) von 1999 und der zur Zeit erhobenen
LSP-Kostensätze durch die STEP GmbH dar.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die
Straßenreinigung wurden im Jahr 2001 insgesamt 7.725.000,00 DM (einschließlich
Winterdienstkosten) in den Haushalt eingestellt. Mit der neuen
Straßenreinigungssatzung ergibt sich eine finanzielle Auswirkung von insgesamt
5.923.685,00 DM, dies sind 3.028.732,00 Euro, für das Haushaltsjahr 2002.
Für 2001
wurden Einnahmen (entsprechend der Gebühren der
Straßenreinigungsgebührensatzung) in Höhe von 4.500.000,00 DM geplant. Die
Berechnung der Einnahmen für 2002 beläuft sich auf eine Summe von 3.172.110,00
DM, das sind 1.621.874,00 Euro.
Daraus
ergibt sich ein Zuschuss für 2001 von 3.225.000 DM und für 2002 von
2.751.575,00 DM, das sind 1.406.857,90 Euro.