Beschlussvorlage - 01/SVV/0734

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Satzung zum Schutz des "Denkmalbereichs Innere Brandenburger Vorstadt der Landeshauptstadt Potsdam" (Denkmalbereichssatzung Brandenburger Vorstadt)

 

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Erläuterung

Die Denkmalbereichssatzung "Innere Brandenburger Vorstadt" ist aus denkmalrechtlicher Sicht auf Grund mehrerer Aspekte notwendig:

 

1.  Die im Geltungsbereich der Satzung umrissene Fläche beinhaltet eine fast geschlossen erhaltene Vorstadt, in der die städtebauliche Entwicklung vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis heute gut nachvollziehbar ist. Die Brandenburger Vorstadt wurde von Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg fast vollständig verschont. Dadurch ist eine aus denkmalrechtlicher Sicht sehr hochwertige Gebäudesubstanz fast geschlossen erhalten geblieben.

2.  Der Denkmalpflegeplan der Stadt Potsdam weist eine Vielzahl von denkmalwerten und erhaltenswerten Bausubstanzen aus. Die Einzelpositionen des Denkmalpflegeplans werden durch das Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum als Denkmalfachbehörde abschließend bewertet. Für eine Vielzahl der Gebäude wurde bereits der Denkmalwert attestiert.

3.  Auf Grund der Steuergesetzgebung erhält die Untere Denkmalschutzbehörde in den letzten Jahren eine Vielzahl von Anträgen auf Unterschutzstellung durch Gebäudeeigentümer, um die steuerlichen Vorteile für Denkmaleigentümer in Anspruch nehmen zu können. Die große Menge der anstehenden Einzeleintragungen sind aber personell durch die Untere Denkmalschutzbehörde nicht immer leistbar, da hier in jedem Fall die Erstellung eines Gutachtens über den Denkmalwert (Denkmalbegründung) notwendig ist. Durch die Denkmalbereichssatzung wären ohne die zeit- und kostenaufwendige Gutachtenerstellung die Gebäude im Geltungsbereich der Satzung in ihrem äußeren Erscheinungsbild denkmalgeschützt und der Denkmaleigentümer kann auf Antrag die steuerlichen Erleichterungen in Anspruch nehmen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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