Beschlussvorlage - 01/SVV/0735
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Babelsberg - Aufnahme Kommunaldarlehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- IV.2-68.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
10.10.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.11.2001
|
Beschlussvorschlag
Der
treuhänderische Entwicklungsträger Stadtkontor wird gemäß § 167 Abs. 2 i.V.m. §
160 Abs. 4 BauGB ermächtigt, zur Durchführung der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme Babelsberg Kommunaldarlehen bis zu einer Höhe von
insgesamt 5.000.000,- DM vorbehaltlich der kommunalaufsichtlichen Genehmigung
aufzunehmen.
Erläuterung
Mit
Vertrag vom 27. November 1997 wurde die Stadtkontor GmbH von der Stadt Potsdam
als treuhänderischer Entwicklungsträger gemäß § 167 BauGB mit der Durchführung
der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Babelsberg" beauftragt.
Gemäß § 5 Abs. 6 des Entwicklungsträgervertrages darf der Entwicklungsträger
Kredite zu Lasten des Treuhandvermögens nur mit vorheriger Zustimmung der Stadt
und nach Vorlage der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung
aufnehmen.
Nachdem
die Entwicklungsmaßnahme Babelsberg bislang ohne den Einsatz von Kreditmitteln
durchgeführt werden konnte, sind vorübergehende Liquiditätsengpässe bei der
weiteren Maßnahmendurchführung nicht auszuschließen. Um die geplanten Maßnahmen
im Sinne einer zügigen städtebaulichen Entwicklung durchführen zu können, ist
daher die Ermächtigung zur bedarfsbezogenen Aufnahme von Kommunalkrediten bis
zu einer Höhe von insgesamt 5 Mio. DM erforderlich.
Die
Tilgung aufgenommener Darlehen kann gemäß der akutellen Kosten- und
Finanzierungsübersicht für die Entwicklungsmaßnahme Babelsberg (Stand März
2001, vgl. Anlage) aus Einnahmen der Entwicklungsmaßnahme erfolgen,
insbesondere aus Ausgleichsbeträgen mitwirkungsbereiter Eigentümer sowie aus
Erlösen der Veräußerung von Grundstücken zum Neuordnungswert. (Derzeit befinden
sich Grundstücke im Umfang von rd. 5 ha im Treuhandvermögen des
Entwicklungsträgers Stadtkontor).
Insofern
handelt es sich um eine Zwischenfinanzierung zur Gewährleistung der zügigen
Durchführung der Entwicklungsmaßnahme im Sinne von § 165 BauGB. Die
Kreditkosten werden durch das Treuhandvermögen getragen.
Kreditmittel
sollen nicht zur Deckung unrentierlicher Kosten, d.h. zu Lasten des kommunalen
Haushaltes der Stadt Potsdam eingesetzt werden. Gemäß der aktuellen Kosten- und
Finanzierungsübersicht für die Entwicklungsmaßnahme Babelsberg werden
unrentierliche Kosten bei der Maßnahmedurchführung nicht entstehen. Die in der
Kosten- und Finanzierungsübersicht aufgeführten Ausgaben und Einnahmen, die
bezüglich des Jahres 2001 auch im Wirtschaftsplan 2001 des Entwicklungsträgers
Stadtkontor verankert sind, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der
städtebaulichen Rahmenplanung für den Entwicklungsbereich Babelsberg. Die
städtebauliche Rahmenplanung liegt der Stadtverordntenversammlung Potsdams zur
Beschlussfassung als informelle Planung zur Präzisierung der Entwicklungsziele
und als Grundlage zur Erarbeitung von Bebauungsplänen vor.
Es werden
im Bedarfsfall Darlehensangebote verschiedener Banken eingeholt. Die
Inanspruchnahme des Kreditrahmens erfolgt bedarfsbezogen in Teilmargen und wird
mit der Kämmerei der Stadt Potsdam (Haushaltsamt) abgestimmt.