Beschlussvorlage - 01/SVV/0735

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Der treuhänderische Entwicklungsträger Stadtkontor wird gemäß § 167 Abs. 2 i.V.m. § 160 Abs. 4 BauGB ermächtigt, zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Babelsberg Kommunaldarlehen bis zu einer Höhe von insgesamt 5.000.000,- DM vorbehaltlich der kommunalaufsichtlichen Genehmigung aufzunehmen.

 

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Erläuterung

Mit Vertrag vom 27. November 1997 wurde die Stadtkontor GmbH von der Stadt Potsdam als treuhänderischer Entwicklungsträger gemäß § 167 BauGB mit der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Babelsberg" beauftragt. Gemäß § 5 Abs. 6 des Entwicklungsträgervertrages darf der Entwicklungsträger Kredite zu Lasten des Treuhandvermögens nur mit vorheriger Zustimmung der Stadt und nach Vorlage der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung aufnehmen.

 

Nachdem die Entwicklungsmaßnahme Babelsberg bislang ohne den Einsatz von Kreditmitteln durchgeführt werden konnte, sind vorübergehende Liquiditätsengpässe bei der weiteren Maßnahmendurchführung nicht auszuschließen. Um die geplanten Maßnahmen im Sinne einer zügigen städtebaulichen Entwicklung durchführen zu können, ist daher die Ermächtigung zur bedarfsbezogenen Aufnahme von Kommunalkrediten bis zu einer Höhe von insgesamt 5 Mio. DM erforderlich.

 

Die Tilgung aufgenommener Darlehen kann gemäß der akutellen Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Entwicklungsmaßnahme Babelsberg (Stand März 2001, vgl. Anlage) aus Einnahmen der Entwicklungsmaßnahme erfolgen, insbesondere aus Ausgleichsbeträgen mitwirkungsbereiter Eigentümer sowie aus Erlösen der Veräußerung von Grundstücken zum Neuordnungswert. (Derzeit befinden sich Grundstücke im Umfang von rd. 5 ha im Treuhandvermögen des Entwicklungsträgers Stadtkontor).

Insofern handelt es sich um eine Zwischenfinanzierung zur Gewährleistung der zügigen Durchführung der Entwicklungsmaßnahme im Sinne von § 165 BauGB. Die Kreditkosten werden durch das Treuhandvermögen getragen.

 

Kreditmittel sollen nicht zur Deckung unrentierlicher Kosten, d.h. zu Lasten des kommunalen Haushaltes der Stadt Potsdam eingesetzt werden. Gemäß der aktuellen Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Entwicklungsmaßnahme Babelsberg werden unrentierliche Kosten bei der Maßnahmedurchführung nicht entstehen. Die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht aufgeführten Ausgaben und Einnahmen, die bezüglich des Jahres 2001 auch im Wirtschaftsplan 2001 des Entwicklungsträgers Stadtkontor verankert sind, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der städtebaulichen Rahmenplanung für den Entwicklungsbereich Babelsberg. Die städtebauliche Rahmenplanung liegt der Stadtverordntenversammlung Potsdams zur Beschlussfassung als informelle Planung zur Präzisierung der Entwicklungsziele und als Grundlage zur Erarbeitung von Bebauungsplänen vor.

 

Es werden im Bedarfsfall Darlehensangebote verschiedener Banken eingeholt. Die Inanspruchnahme des Kreditrahmens erfolgt bedarfsbezogen in Teilmargen und wird mit der Kämmerei der Stadt Potsdam (Haushaltsamt) abgestimmt.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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