Antrag - 07/SVV/0298

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich wiederholt in Gesprächen sowohl mit dem zuständigen Landesministerium als auch mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) dafür einzusetzen, dass die SPSG eine ausgewogene öffentliche Nutzung des Schlossparks Babelsberg zulässt und gewährleistet.

 

Über das Ergebnis der Gespräche ist in der Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Schlosspark Babelsberg ist äußerst beliebt und wird seit Jahren vielfältig u.a. von der Babelsberger Bevölkerung genutzt. Er besitzt ein hohes Maß an Babelsberger Identität und integrativer Funktion. Neben vielen anderen joggen hier der Ministerpräsident des Landes Brandenburg und die Oberliga-Mannschaft des SV Babelsberg 03, Kindergärten machen Ausflüge zum Zwecke der Naturkunde, die „Wetterfee“ des rbb sendet von den Wiesen des Parks ihren Wetterbericht, es werden Drachen steigen gelassen, Picknicke veranstaltet, Touristen und Sonntagsausflügler besuchen Schloß und Park usw. usf.. All dieses ist nun nicht nur verboten, sondern wird seit Neuestem mit hohen Bußgeldforderungen geahndet. So wurde jüngst einem Kindergarten ein naturkundlicher Ausflug in den Park untersagt.

 

Natürlich bedarf der Schlosspark als Kulturgut und Teil des Weltkulturerbes im besonderen Maße vielfältigen Schutzes durch die SPSG und gegenseitiger Rücksichtnahme durch seine Besucher. Hier gilt es ein ausgewogenes Miteinander zu regeln und durchzusetzen. Dies kann jedoch – wie jetzt geschehen – nicht durchweg einseitig zu Lasten seiner Besucher und Benutzer gehen.

 

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