Dringlichkeitsvorlage - 07/SVV/0289
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunaler Finanzierungsanteil für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des SGB II in der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2007
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02.05.2007
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06.06.2007
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04.07.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.04.2007
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23.05.2007
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20.06.2007
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●
Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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24.04.2007
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15.05.2007
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19.06.2007
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04.07.2007
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.04.2007
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27.06.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für
Arbeitssuchende (PAGA) für
das Haushaltsjahr 2007 einen kommunalen Finanzierungsanteil für die
gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des SGB II in Höhe von 12,6 % des
Gesamtverwaltungskostenbudgets (9.254.773,45 Euro, davon Anteil Bund: 8.088.672
Euro, Anteil Kommune: 1.166.101,45 Euro) zur Verfügung zu stellen.
Erläuterung
Begründung:
Der am 07.12.2004 zwischen der Bundesagentur für Arbeit,
vertreten durch die Agentur für Arbeit Potsdam - im Folgenden „Agentur“ genannt - und der
Landeshauptstadt Potsdam – im Folgenden „LHP“ genannt - geschlossene
öffentlich-rechtliche Vertrag zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem
SGB II ist am 30.03.2007 durch die Agentur schriftlich gekündigt worden (s.
Anlage 1). Als Kündigungsgrund wurde die bisherige Weigerung der LHP angegeben,
der Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils auf 12,6 % an den
Gesamtverwaltungskosten der PAGA zuzustimmen.
Ob der von der Agentur angegebene Grund zur Kündigung der vertraglich geregelten Voraussetzung für eine Kündigung (wichtiger Grund) entspricht, müsste auf dem gerichtlichen Wege überprüft werden. An der Wirksamkeit der Kündigung müssen deutliche Zweifel bestehen (s.u.).
Wird diese Kündigung tatsächlich zum 31.12.2007 wirksam, so
hätte dies die getrennte Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II ab dem
01.01.2008 zur Folge. Die PAGA als Behörde müsste zum Jahresende aufgelöst, das
der PAGA seitens der Kommune zur Verfügung gestellte Personal wieder in die
Verwaltung der LHP zurückgeführt werden. Die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit
folgt im Übrigen aus der Notwendigkeit, für den Haushalt 2007 eine Erhöhung der
bislang geplanten Mittel festzusetzen. Die Haushaltsplanungen gehen zur Zeit
von einem kommunalen Finanzierungsanteil von 8,09 % (711.972,11 Euro) aus.
Die gemeinschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben nach dem per
01.01.2005 in Kraft getretenen
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) durch die Agentur für Arbeit Potsdam und der Landeshauptstadt
Potsdam basiert auf dem am 07.12.2004 zur Ausführung des § 44 b SGB II
geschlossenen öffentlich-rechtlichem Vertrag (vgl. DS-Nr.: 04/ SVV/0832). In
der Präambel wurde vereinbart, dass die Aktivitäten der PAGA nach den
Grundsätzen der Wirkung und Wirtschaftlichkeit zu erbringen sind.
Nach § 20 Abs. 1 S. 1 des Vertrages trägt jeder Vertragspartner
die Kosten für das von ihm in die PAGA eingebrachte Personal und die sonstigen
Kosten der für ihn von der PAGA wahrgenommenen Aufgaben. Gem. § 19 Abs. 2 des
Vertrages trägt der Bund gem. § 46 Abs. 1 SGB II die Verwaltungskosten, soweit
die Aufgaben der Bundesagentur obliegen. Aus dem jeweils jährlich von der PAGA
aufzustellenden und von der Trägerversammlung zu beschließenden Kapazitäts- und
Qualifikationsplan ergibt sich die Gesamtzahl der Arbeitsplätze, die die PAGA
für die von ihr wahrgenommenen Aufgaben bereitzustellen hat.
Anzumerken ist, dass die Leistungssachbearbeiter/-innen im
Rahmen von Mischarbeitsplätzen sowohl die passiven Leistungen der
Grundsicherung (originäre Aufgabe – neben der Integration in den Arbeitsmarkt –
der Bundesagentur für Arbeit) als auch der Kosten der Unterkunft (KdU)
erbringen.
Die LHP ist gem. §§ 6 Abs.1 Nr. 2, 22, 23 Abs.3 SGB II originär für die Sicherstellung der KdU für die nach dem SGB II Leistungsberechtigten (neben den in 16 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 4 SGB II geregelten Aufgaben der sozialen Betreuung und Beratung) zuständig. Die LHP hat der PAGA die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 22 Abs. 1 – 4 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung) und § 23 Abs. 3 SGB II (Erstausstattungen, Klassenfahrten) übertragen.
Im Jahr 2006 wurden die durch die LHP ursprünglich
finanzierten Stellen wegen der gestiegenen Anzahl der zu betreuenden
Bedarfsgemeinschaften auf 12 angehoben. Gleichzeitig wurde zur Sicherstellung
des kommunalen Finanzierungsanteils zwischen der Landeshauptstadt Potsdam,
vertreten durch den Oberbürgermeister, und der PAGA, vertreten durch den
Geschäftsführer (GF), eine Vereinbarung zur Finanzierung von insgesamt 15
Stellen ab dem 01.01.2007 sowie der entsprechenden Sachkosten und der
anteilig anfallenden Kosten für Geschäftsführung und Assistenz geschlossen. Auf
der Basis dieser Vereinbarung zahlt die LHP im Jahr 2007 eine Gesamtsumme von
711.972,11 Euro.
Im Januar wurde das von der Bundesagentur (BA) der PAGA im
Haushaltsjahr 2007 zur Verfügung gestellte Verwaltungsbudget in Höhe von
8.088.672,00 Euro bekannt gegeben. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein
rechnerischer kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) an den
Gesamtverwaltungskosten (8.800.644,11 Euro) von 8,09 %.
Im Jahr 2006 hatte sich das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) mit einer pauschalen Beteiligung der Kommunen einverstanden
erklärt, wenn diese pauschale Beteiligung mindestens 12,6 % an den Gesamtkosten des Verwaltungsbudgets der Arbeitsgemeinschaften
ausmacht. Ansonsten würde eine Spitzkostenabrechnung auf der Basis von
detaillierten Arbeitsplatzaufzeichnungen gefordert. Eine Abrechnung der
kommunalen Verwaltungskosten auf der Grundlage von überprüfbaren und
qualifizierten Belegen werde akzeptiert. Zeitaufschreibungen und stichprobenartige
Organisationsanalysen seien darüber hinaus möglich. Zulässig seien jedoch auch
vertragliche Regelungen zur Tragung der kommunalen Verwaltungskosten.
Festzustellen ist, dass bundesweit die kommunalen
Finanzierungsanteile sehr unterschiedlich gehandhabt werden.
Mit Schreiben des Staatssekretärs des BMAS, Herrn Anzinger,
vom 15.02.2007 an das Mitglied des Vorstandes der Bundesagentur, Herrn
Alt, bittet dieser bei allen Verträgen, die unter dem angestrebten KFA von 12,6
% liegen eine einvernehmliche Anhebung des Prozentsatzes jeweils vor Ort
auszuhandeln. Sollten die Kommunen dazu nicht bereit sein, sei bei diesen zum
nächstmöglichen Termin eine Kündigung der entsprechenden Vertragsklausel
auszusprechen. Ausdrücklich wird von Herrn Anzinger die Gesamtkündigung des
öffentlich-rechtlichen Vertrages in Kauf genommen, sofern eine Teilkündigung
nicht möglich sei (s. Anlage 2).
Eine Anhebung des KFA auf 12,6 % für das Haushaltsjahr 2007
würde eine zusätzliche Belastung in Höhe von 454.129,34 Euro bedeuten.
In der Trägerversammlung vom 22.02.2007 wurde der
Geschäftsführer beauftragt, eine Organisationsuntersuchung auszulösen, um die
tatsächlichen Kostenanteile zu ermitteln und auch für die LHP transparent und
nachvollziehbar zu machen.
Auf Grund der Mitteilung der Vorsitzenden der
Geschäftsführung der Agentur vom 08.03.2007, wonach sich das BMAS
und die BA darauf verständigt hätten, Organisationsuntersuchungen nicht mehr zu
akzeptieren, wurde von diesem Vorhaben abgesehen. Ein entsprechender Beschluss
der Trägerversammlung ist für deren Sitzung am 26.04.2007 vorgesehen.
Am 28.03.2007 bot der OBM eine Erhöhung des KFA für
2008 auf 12,6 % sowie als Kompromisslösung für 2007 auf 50 % der Differenz
zwischen dem vom BMAS geforderten pauschalen Anteil von 12,6 % und den derzeit
tatsächlichen Zahlungen von 8,09 % = 227.064,67 Euro an. Der KFA hätte sich
damit auf 10,4 % erhöht. Dieses Angebot wurde durch das BMAS, laut Aussage der
Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit vom 29.03.2007,
mit der Begründung; für Kompromisse gäbe es keine Möglichkeiten mehr; nicht
akzeptiert und die Vertragsbeendigung infolge Kündigung angedroht.
Gem. § 23 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom
07.12.2004 kann der Vertrag von einem der Partner bei „Vorliegen eines
wichtigen Grundes“ bis zum 31.03. eines jeden Jahres mit Wirkung zum 31.12. des
entsprechenden Jahres aufgekündigt werden.
Ob der Umstand, dass sich die LHP bislang jedenfalls für das
Haushaltsjahr 2007 nicht mit einer Erhöhung der Beteiligung auf 12,6 %
einverstanden erklärt, einen wichtigen Grund zur Kündigung des Vertrages i.S.d.
§ 23 Abs. 3 des Vertrages darstellt, wird seitens der LHP erheblich bezweifelt.
Der geschlossene Vertrag ist nämlich bis einschließlich 2010 gültig und daher
vorher nicht ordentlich kündbar. Die geltend gemachte außerordentliche
Kündigung aus wichtigem Grund würde voraussetzen, dass es der Agentur
„unzumutbar“ ist, den geschlossenen Vertrag mit der LHP fortzusetzen. Eine
solche Unzumutbarkeit ist hier nicht zu erkennen.
Um jedoch die Arbeitsmarktreform in der LHP nicht
grundsätzlich in Frage zu stellen und um im Sinne der betroffenen Menschen die
Gewährung der Leistung aus einer Hand auch zukünftig sicherzustellen, erklärte
der OBM am 30.03.2007, vertreten durch die Beigeordnete für Soziales,
Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz, schriftlich die Zustimmung der
LHP zu einem KFA in Höhe von 12,6 % unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der
Gremienzustimmung.
Am selben Tag, d.h. ebenfalls am 30.03.2007 stellte
die Agentur für Arbeit Potsdam der Beigeordneten für Soziales, Jugend,
Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz die als Anlage 1 zu dieser
Beschlussvorlage beigefügte Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu .
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Verwaltungsbudget der PAGA – Bundesmittel (87,4 %) : 8.088.672,00
Euro
Kommunaler Anteil 12,6%: 1.166.101,45
Euro
Der Kommunale Anteil ist im Produktplan - Produkt: 3120000
Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II (kameral: Unterabschnitt 40500) in
Höhe von 711.972,11 Euro geplant.
Produkt: 3120000
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Produktkonto
3120000.5462000 (Sach- und IT-Kosten für 15 Mitarbeiter) : 170.000 Euro
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Produkt
3120000 Kontengruppe 50 enthält u.a. 542.000 Euro für 15 Mitarbeiter
Die
Erhöhung des kommunalen Anteils auf 12,6 % bedeutet eine Mehrbelastung für
den Haushalt 2007 in Höhe von 454.129,34 Euro. Die mittelfristige
Finanzplanung ist entsprechend anzupassen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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