Beschlussvorlage - 07/SVV/0349

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2004, DS 04/SVV/0830, hinsichtlich der Zuordnung von Objekten zum Sondervermögen des KIS, wird zum Stichtag 01.1.2005 wie folgt geändert:

 

1.      Die Objekte gemäß Anlage 1 dieser Beschlussvorlage werden nicht dem Anlagevermögen des KIS zugeordnet.

2.      Die Objekte gemäß Anlage 2 dieser Beschlussvorlage werden zusätzlich dem Anlagevermögen des KIS zugeordnet.

 

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Erläuterung

 

 

 

Begründung:

 

Der Beschluss zur Gründung des KIS, DS 04/SVV/0830, beinhaltet die Zuordnung von Vermögen der Landeshauptstadt Potsdam in das Sondervermögen des Eigenbetriebs KIS (siehe Anlage 3 des Beschlusses vom 01.12.2004). Nach Beschlussfassung wurde festgestellt, dass  9 Objekte (siehe Anlage 1 dieser Beschlussvorlage), die dem KIS zugeordnet wurden, entweder nicht mehr im Anlagevermögen der Landeshauptstadt Potsdam waren oder nach dem Charakter ihrer Nutzung (z.B. Friedhöfe) nicht zur Erfüllung der mit der Eigenbetriebssatzung festgeschriebenen Aufgaben dienen.

 

Des Weiteren wurde festgestellt, dass 4 Objekte (siehe Anlage 2 dieser Beschlussvorlage; z.B. Jugendeinrichtungen und Baufelder zum Zeitpunkt der Gründung bereits begonnener Baumaßnahmen des KIS), die der KIS satzungsgemäß bewirtschaft, nicht dem Sondervermögen des KIS förmlich zugeordnet waren.

 

Aus diesen Gründen ist es erforderlich, den Gründungsbeschluss vom 01.12.2004 bezüglich der Zuordnung von Objekten zum Sondervermögen des KIS (Anlage 3 des Gründungsbeschlusses) dahingehend zu ändern, dass jeweils rückwirkend zum Stichtag 01.01.2005 die in Anlage 1 dieser Beschlussvorlage aufgeführten 9 Objekte aus dem Sondermögen des KIS wieder dem Finanzvermögen der Landeshauptstadt Potsdam zugeordnet werden und  die in Anlage 2 dieser Beschlussvorlage bezeichneten 4 Objekte aus dem Finanzvermögen der Landeshauptstadt Potsdam in das Sondervermögen des KIS überführt werden.

 

Durch die Änderungen in der Zuordnung der Objekte zum Anlagevermögen des KIS wird die buchmäßige Zuordnung der Objekt in der Eröffnungsbilanz des KIS der tatsächlichen Nutzung zum 01.01.2005 angepasst und ist somit Grundlage für die abschließende Testierung der Eröffnungsbilanz des KIS durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Die ursprüngliche Anlage 3 des Beschlusses vom 01.12.2004 wird zur Information dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

Übersicht über die Objekte, die aus der Anlage 3 des Beschlusses der SVV vom 01.12.2004, gestrichen werden:

 

 

lfd. Nr.

Gebäude-Schlüssel

Adresse

Bemerkung

B – Schulen

29

B 102

Zeppelinstr. 114-117

vom Regiebetrieb Luftschiffhafen verwaltet

47

B 711

Zeppelinstr. 114-117

vom Regiebetrieb Luftschiffhafen verwaltet

 

E – Einrichtungen für Sport und Kultur

 

26

 

Gregor-Mendel Straße 25

kein Eigenturm der LHP

 

G – Kultureinrichtungen (einschließlich Jugendeinrichtungen)

 

05

G 004

Breite Straße 8-12 / Hiller-Brandt’sche Häuser

kein Eigentum der LHP

 

I – sonstige Einrichtungen (Grünflächenstützpunkte)

 

01

I 002

Freundschaftsinsel (Inselcafe und Grünflächen)

nicht durch KIS bewirtschaftet

05

H 011

Michendorfer Chaussee 105

Friedhof, keine Verwaltung durch KIS

06

I 081

Goethestraße 12/30

Friedhof, keine Verwaltung durch KIS

07

I 082

Heinrich-Mann-Allee 106

Friedhof, keine Verwaltung durch KIS

08

H 001

Goethestraße 35, 37

Friedhof, keine Verwaltung durch KIS

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

Übersicht über die Objekte, die zusätzlich in die  Anlage 3 des Beschlusses der SVV vom 01.12.2004 aufgenommen werden und dem Anlagevermögen des KIS zugeordnet werden:

 

 

lfd. Nr.

Gebäude-Schlüssel

Adresse

Bemerkung

C - Kindertagesstätten

42

C 332

Knobelsdorffstraße 7

Kita

43

 

Alexander-Klein-Straße / Konrad-Wachsmann-Straße

zukünftige Kita

 

G – Kultureinrichtungen (einschließlich Jugendeinrichtungen)

 

43

G 076

Am Babelsberger Platz

Jugendclub Villa Wildwuchs

44

 

Schiffbauergasse 11

Baufeld Hans-Otto-Theater

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

Die Änderungen betreffen die Eröffnungsbilanz des KIS zum 01.01.2005. Im Erfolgs- und Finanzplan des KIS ergeben sich keine Auswirkungen, da den Aufwendungen und Erlösen des KIS die tatsächlichen Bewirtschaftungsverhältnisse zu Grunde liegen.

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Anlagen

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