Antrag - 07/SVV/0301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Einbringung von Berichten und Sonderberichten in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung ist grundsätzlich auf fünf Minuten zu begrenzen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach der Geschäftsordnung werden die Berichte und Sonderberichte bereits im Vorfeld schriftlich ausgereicht, sodass sich diese Tagesordnungspunkte vorrangig auf Nachfragen und Aussprache konzentrieren sollten.

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